Petition zur LuftVZO betr. Änderungsmöglichkeit an musterzugelassenen ULs

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  • Hallo zusammen,
    es geht um eine praktikabele Lösung zur Auflastung von Kunststoff-Flugzeugen:

    Ohnen jetzt die Paragrafen im Detail alle zu zitieren,- in der LuftVZO ist die generelle Verpflichtung zur Musterzulassung von ULs über 120 kg Leergewicht festgezurrt.

    Eine Ausnahme wird neben der 120 kg Klasse auch für Einzelstücke gemacht.

    Speziell zur Problematik "Auflastung" gelten für "Serienflugzeuge=Musterzulassung" andere, zusätzliche Sicherheitsfaktoren für die Belastungstests. Für einen Kunststoffflugzeug zusätzlich zu den sicheren Lasten nochmal den Faktor 1,87 oben drauf.

    Zudem muss bis zur Bruchgrenze belastet werden.


     Will jemand ein einmal als Muster (Serie) zugelassenes Flugzeug ändern, gelten die Vorschriften zur "Ergänzung der Musterzulassung". Die Änderung muss so ausgeführt und dokumentiert werden, als ob wieder die Serie dahinter steht. 

    Günther Spitzer hat das für P92+96 inzwischen auf eigenes Risiko durchgezogen und bietet die Auflastung für diese Serie an.

    Bei Metallflugzeugen mag das noch praktikabel sein. Zur Not wird das gebrochene Teil ausgewechselt. Man hat aber noch ein halbwegs nutzbares Flugzeug. Der Plastikbomber hingegen wird schlagartig zu Sondermüll.

    Einmal Serienflugzeug,- immer Serienflugzeug.

    Test bestanden,- Flugzeug zerstört.
    Abhilfe würde die Möglichkeit schaffen, ein einmal nachgebautes Flugzeug, nachträglich wie ein Einzelstück prüfen und zulassen zu können. Man müsste, um die Auflastung zu erwirken ebenfalls einen fünfstelligen Betrag in die Hand nehmen, hätte nachher aber noch ein brauchbares Flugzeug weil bei Prüfung für Einzelstück nichts zerbrochen werden muss.

    Das LBA habe ich angeschrieben und den Hinweis,- halte dich an die Verbände erhalten. (Ebenfalls bereits angeleiert und abenteuerliche Dinge erfahren)

    In die Kategorie "Hast du es wenigstens versucht" fällt die Petition für die ich auf diesem Wege um Unterstützung bitte:

    https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-der-luftvzo-bezgl-der-musterzulassung-einzelstueckzulassung-von-luftsportgeraet

    Am Ende könnte folgende Änderung des Artikel (3) stehen:

    (3) Ein Luftfahrtgerät, dessen Nachbau nicht vorgesehen ist, wird als Einzelstück zugelassen. Einzelstücke sind von der Musterzulassung befreit.
    Ebensolches gilt für bereits nachgebaute Luftfahrtgeräte die im Rahmen von z.B. Umbauten oder Anpassungen an den technischen Fortschritt, als Einzelstück nachträglich geprüft und zugelassen werden.
    Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Änderungen von Einzelstücken.

    Diese Änderung würde auch theoretisch die Möglichkeit eröffnen, im Ausland serienmäßig zugelassene Flugzeuge die in die UL-Kategorie fallen,- hier aber keinen Musterbetreuer haben, als Einzelstück zuzulassen. Fachbetriebe (flesco) stehen noch zur Verfügung.

    Ich bitte um breite Unterstützung meiner Petition.

    Grüße an alle

    Gregor


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