FliegenFürFreiheit schrieb:Genauso wie bisher, ganz einfach ;))
Ich bin mal gespannt wie die Praxis jetzt laufen wird.
Chris
Ich bin auch gespannt, denn jeder spürt, dass es so nicht laufen kann. Kein Mucks von der DFS, kein Wort von der Bundesnetzagentur, einfach nur eine "Bekanntmachung". Ganz heftig mit SERA-Nummern verziert, und, etwas versteckt, eine ganz klitzekleine Änderung bei den Stationsnamen.
Es gab da vor einigen Jahren schon mal was: SERA gab bekannt, dass die Kontaktaufnahme zehn Minuten vor Einflug in den freigabepflichtigen Luftraum zu erfolgen hat. Anfrage beim Lotsen: "In der AIP stehen fünf Minuten, und die AIP ist maßgeblich!!" Und es sind bis Heute fünf Minuten vor dem ersten Meldepunkt.
Also, irgendwer wird sich da bald mal äußen müssen.
QuaxC42 schrieb:ich nehme an das ist dann irdgendwann in meinem Sky demon enthalten.
Technikhörigkeit und dann noch auf Skydemon "not a primary navigational aid" Ebene vertragen sich nicht mit Luftfahrt.
Als ich nach Aerö EKAE geflogen bin, ist es mir damal auch schon aufgefallen, dass die mit RADIO gerufen werden wollen.
Das nicht zu wissen, zeugt von miserabler Flugvorbereitung.
Im Zweifel sag ich einfach "Turm/ Tower " da freuen sie sich.
Auweiah!
Eigentlich ist das ganze Thema BANANE .
Wir sollten den schlechten Ruf von UL-Fliegern nicht auch noch durch dokumentiert schlechtes Verhalten unterstützen, meiner Meinung nach ...
ca-max schrieb:Ich bin auch gespannt, denn jeder spürt, dass es so nicht laufen kann. Kein Mucks von der DFS, kein Wort von der Bundesnetzagentur, einfach nur eine "Bekanntmachung". Ganz heftig mit SERA-Nummern verziert, und, etwas versteckt, eine ganz klitzekleine Änderung im Stationsnamen.
"Einfach nur eine Bekanntmachung" ist nun mal "leider nur" das führende Amtsblatt für die Luftfahrt und bindend für alle untergeordneten Einheiten ...
Es gab da vor einigen Jahren schon mal was: SERA gab bekannt, dass die Kontaktaufnahme zehn Minuten vor Einflug in den freigabepflichtigen Luftraum zu erfolgen hat. Anfrage beim Lotsen: "In der AIP stehen fünf Minuten, und die AIP ist maßgeblich!!" Und es sind bis Heute fünf Minuten vor dem ersten Meldepunkt.
Es sind 10 Minuten, aber es wird von niemandem überwacht.
Nein, da es die führende amtliche Veröffentlichung ist, muss da niemand einen Kommentar zu abgeben. Es werden bestimmt ganz viele unqualifizierte Kommentare kommen, die untergeordneten und weisungsgebundenen Behörden werden sicher noch Wege suchen um sich unbeliebt zu machen und ob in der Praxis tatsächlich mal eine bindende Verordnung befolgt wird im Jahr 2023 steht auch in den Sternen ... Gesetze sind ja offenbar zu überwiegend Deko verkommen.Also, irgendwer wird sich da bald mal äußen müssen.
ca-max schrieb:Nö es sind eben 10 Minuten, so wie es damals veröffentlicht wurde und zwar vor den Pflichtmeldepunkten von Flughäfen mit Kontrollzone, der Sinn liegt einfach da drin, daß man eigentlich um in eine Kontrollzone einzufliegen einen Flugplan benötigt und der wird durch den Einleitungsanruf vom Fluglotsen geöffnet. Stand damals auch alles in der Sera und die Erklärung gab es in irgendeiner Fliegerzeitschrift
Es gab da vor einigen Jahren schon mal was: SERA gab bekannt, dass die Kontaktaufnahme zehn Minuten vor Einflug in den freigabepflichtigen Luftraum zu erfolgen hat. Anfrage beim Lotsen: "In der AIP stehen fünf Minuten, und die AIP ist maßgeblich!!" Und es sind bis Heute fünf Minuten vor dem ersten Meldepunkt.
Ja ich weiß, ist alles Blödsinn was ich schreibe und die ganz Schlauen, sogar PPL Fluglehrer, behaupten ja heute noch es wären Meilen, die sind völlig unbelehrbar, heute erst wieder einen erlebt der sich über Tripsdrill gemeldet hat, nur blöd wenn der Ortsfremde nicht weiß wo das Kaff liegt und genau dafür ist eben die Nummer mit den Minuten an allen Flugplätzen eingeführt worden. In der AIP der Verkehrsflughäfen steht übrigens nichts von 5 Minuten.
Postbote schrieb:
In der AIP der Verkehrsflughäfen steht übrigens nichts von 5 Minuten.
Dann sieh einfach mal rein in die AIP, ehe du hier...
und FFF (der mittlerweile gelöschte User) schrieb:
"Nein, da es die führende amtliche Veröffentlichung ist, muss da niemand einen Kommentar zu abgeben".
NA, Hauptsache DU hast jetzt deinen Kommentar dazu gegeben...
So wortreich bin ich bisher noch selten mißverstanden worden, aber macht ja nix...
Bei der Bundesnetzagentur gibt es die
Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen und Rufzeichenzuteilungen im Flug- und Flugnavigationsfunkdienst (VV FluFu)
Auf Seite 6 unter Ziffer 3.3 steht:
Das Rufzeichen für Bodenfunkstellen sowie die Kennungen für ortsfeste Flugnavigationsfunkanlagen werden vom BAF festgelegt und werden Bestandteil der Frequenzzuteilung.
Das Rufzeichen hat das BAF mit der neuen NfL festgelegt. Wenn das Rufzeichen Bestandteil der Frequenzzuteilung werden soll, müssen die Frequenzzuteilungsurkunden wohl tatsächlich neu geschrieben werden. Hoffentlich wir das nicht so aufwendig wie bei der 8.33-Umstellung.
Hat denn schon ein Platz die Umstellung, von Info auf Radio, per NOTAM vorgenommen? Bis die AIP es eingestellt hat, wird wohl noch einen Moment dauern.
Kurzes Update:
Wir hatten jetzt den zuständigen Kollegen der Bundesnetzagentur Eschborn am Telefon. Wir wollten das einmal abstimmen, bevor falsche Infos gestreut werden. Die haben ganz klar empfohlen, vorerst (bis das Ganze von allen Seiten geklärt ist) weiter INFO zu benutzen. Die Flugplätze dürfen sich nicht einfach so ein neues Rufzeichen annehmen, das basiert auf der bestehenden Frequenzzuteilungsurkunde, nicht auf der NfL. Da steht aktuell nunmal überall INFO drin. Wir müssten uns RADIO sogar explizit beantragen und genehmigen lassen. Die waren selbst massiv überrascht und wissen gerade selber noch nicht so recht wie wo was. Die Kommunikation innerhalb der Behörden läuft mal wieder hervorragend.
Beste Grüße aus dem Behördendschungel
Chris
…und wie Herr-K korrekt schreibt: Das muss vom BAF kommen. Korrekter Ablauf wäre also m.E. wie folgt:
1. BAF legt fest, dass RADIO als neue Grundlage für entsprechend Plätze benutzt werden soll (ist wahrscheinlich durch die NfL erledigt)
2. Die Info über Punkt 1 ergeht an die Bundesnetzagentur.
3. Die Flugplätze müssen allesamt neue Frequenzzuteilungsurkunden mit dem Rufnamen RADIO beantragen, die dann innerhalb von sechs Wochen durch die BNA bearbeitet werden können.
4. Ab Eingang der Genehmigung darf der jeweilige Flugplatz das neue Rufzeichen verwenden.
Das kann ja was werden. Na dann warten wir mal ab, was passiert. Ich hoffe, dass das an irgendeiner Stelle vereinfacht wird und eine allgemeine Stellungnahme kommt. Aktuell hakt es wohl zwischen Punkt 1 und 2, so scheint es nach dem Telefonat.
Noch ein Disclaimer: Kein Recht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!
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