Ja, für die ewig schlecht gelaunten, spaßbefreiten FR24 Kontrolottis, die dir eine Anzeige anhängen wollen, gilt 1000 ft. Es ist also keine Ordnungswidrigkeit, so tief über Großstädten zu fliegen.
Wenn Dir über Essen oder Bochum in 1100 ft AGL der Motor stehen bleibt und du auf einem leeren Fußballplatz ankommst, ist vermutlich auch gut.
Wenn du bei der Aktion in einem Wohngebiet einschlägst und noch ein paar Unschuldige mitnimmst, weiß ich nicht genau, was die Versicherung dazu sagt. Versicherungen sind im Schadensfall stets am Prüfen, welche Gründe für Leistungskürzungen vorliegen.
Stimmt: In der AIP der DFS (ENR 1-16) gibt es keinen Verweis mehr auf die erhöhte Sicherheitsmindesthöhe über Großstädten. In der AIP von AT (ENR 1.1 ; 2.1.2. Mindesthöhen) steht der Verweis auf SERA.3105 noch explizit drinnen.
Und SERA.3105 gilt auch für uns in DE nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012:
-- -- --
Schutz von Personen und Sachen
SERA.3101 Fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Betrieb von Luftfahrzeugen
Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden.
SERA.3105 Mindesthöhen
Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt. Die Mindesthöhen für Flüge nach Sichtflugregeln sind in SERA.5005 Buchstabe f festgelegt und die Mindesthöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln sind in SERA.5015 Buchstabe b festgelegt.
Tom971 schrieb:FR24 ist denkbar ungeeignet für Anzeigen und in der richtigen, neurosebefreiten Welt passiert das auch nicht. Etwas weniger Fakenews vielleicht? Vielleicht bin ich auch nur durch Trump, Corona und mittlerweile Bundestagswahlkampf etwas sensibel was Fakenews anbelangt, zum Thema Luftsport muss das jetzt nicht auch noch sein.
Ja, für die ewig schlecht gelaunten, spaßbefreiten FR24 Kontrolottis, die dir eine Anzeige anhängen wollen
Gruß - Wolfgang
Naja, SERA ist jetzt nicht konstruiert, sondern gilt halt einfach.
wvk schrieb:Es geht darum, klar zu machen, dass es zwei Aspekte gibt:
Angst vor Versicherungsbedenken genau das: Konstruiert.
1) Ordnungswidrigkeiten. Da gilt 1000 ft. Punkt. Wird bei Verletzen der Regel möglicherweise geahndet.
2) Verantwortungsbewusste Flugwegplanung. Wird im Schadensfall möglicherweise geahndet.
Da Punkt 2 stets schwammig ist, sollte jeder Pilot wissen, wie die Risiken und potentiellen Konsequenzen sind. Nur dann kann er sinnvoll entscheiden. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn jemand ständig Angst vor Motorausfall und Versicherungsfallen hat, soll er am Boden bleiben.
Tom971 schrieb:Ja, klar, es gelten nur nicht die paar zitierten Textstellen, weil sie grad so schon zum gewählten und konstruierten Thema passen. Es gelten auch die anderen Textstellen und LuftVO und LuftBO und DingsGV und was weiß ich nicht noch alles ... Diese monokausale Betrachtung von konstruierten Zwischenfällen ist immer gut für Foren-Aufregung, siehe das endlose Diskutieren über die Haftung bei übergewichtigen ULs, meist dient es aber tatsächlich eher dem Diskutieren und dem Austausch von Textstellen. Zitieren aus den Texten des FM Rechtsreferenten macht es deswegen nicht glaubwürdiger oder in der Bedrohung realer.
Naja, SERA ist jetzt nicht konstruiert, sondern gilt halt einfach.
Gruß - Wolfgang
wvk schrieb:Zumal dieser hin und wieder gründlich daneben liegt, Beispiel angeblich illegaler Tiefanflug/low approach.
Zitieren aus den Texten des FM Rechtsreferenten macht es deswegen nicht glaubwürdiger oder in der Bedrohung realer.
Chris
wvk schrieb:Ändert trotzdem nichts. Wenn Du möchtest, können wir die Diskussion über potentielle Konsequenzen weg lassen.
Ja, klar, es gelten nur nicht die paar zitierten Textstellen ...
SERA.5005, SERA.3101 und SERA.3105 sind gültig und zu beachten.
Das Wissen der Vorschriften sollte jeder Luftsportgeräteführer in seiner Theorieausbildung erhalten haben. Diejenigen, die den Schein schon länger haben, sind verpflichtet, sich Änderungen zur Kenntnis zu bringen.
Wie regelkonform Du dann fliegen möchtest, ist ein anderes Thema und bleibt Dir überlassen.
Chris_EDNC schrieb:... so wie Du heute morgen auch daneben lagst, als Du geschrieben hast, dass 1000 ft über Städten gilt. Das ist halt nur fast richtig. Richtig ist, dass nicht mehr §6 der LuftVO anwendbar ist, wie im Fliegermagazin aus 2010 zitiert. Wohl aber gilt SERA.3105. Auch bei Dir in der CH.wvk schrieb:Zumal dieser hin und wieder gründlich daneben liegt, Beispiel angeblich illegaler Tiefanflug/low approach.
Zitieren aus den Texten des FM Rechtsreferenten macht es deswegen nicht glaubwürdiger oder in der Bedrohung realer.Chris
;-)
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