Auf Luftraum C achten!

Forum - Unfallprävention
  • Ja, für die ewig schlecht gelaunten, spaßbefreiten FR24 Kontrolottis, die dir eine Anzeige anhängen wollen, gilt 1000 ft. Es ist also keine Ordnungswidrigkeit, so tief über Großstädten zu fliegen.

    Wenn Dir über Essen oder Bochum in 1100 ft AGL der Motor stehen bleibt und du auf einem leeren Fußballplatz ankommst, ist vermutlich auch gut.

    Wenn du bei der Aktion in einem Wohngebiet einschlägst und noch ein paar Unschuldige mitnimmst, weiß ich nicht genau, was die Versicherung dazu sagt. Versicherungen sind im Schadensfall stets am Prüfen, welche Gründe für Leistungskürzungen vorliegen.

  • Stimmt: In der AIP der DFS (ENR 1-16) gibt es keinen Verweis mehr auf die erhöhte Sicherheitsmindesthöhe über Großstädten.  In der AIP von AT (ENR 1.1 ; 2.1.2. Mindesthöhen) steht der Verweis auf SERA.3105 noch explizit drinnen.

    Und SERA.3105 gilt auch für uns in DE nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012:
    -- -- --
    Schutz  von  Personen  und  Sachen

    SERA.3101  Fahrlässig  oder  vorsätzlich  riskanter  Betrieb  von  Luftfahrzeugen

    Luftfahrzeuge  dürfen  nicht  in  fahrlässig  oder  vorsätzlich  riskanter  Weise  so  betrieben  werden,  dass  Menschenleben  oder  Sachen  Dritter  gefährdet  werden.

    SERA.3105
      Mindesthöhen

    Außer  soweit  es  bei  Start  oder  Landung  notwendig  ist  oder  sofern  es  durch  die  zuständige  Behörde  zugelassen  ist,  dürfen  Luftfahrzeuge  über  Städten,  anderen  dicht  besiedelten  Gebieten  und  Menschenansammlungen  im  Freien  nur  in  einer  Höhe  geflogen  werden,  die  im  Fall  einer  Notlage  eine  Landung  ohne  ungebührende  Gefährdung  von  Personen  oder  Sachen  am  Boden   erlaubt.   Die   Mindesthöhen   für   Flüge   nach   Sichtflugregeln   sind   in   SERA.5005   Buchstabe   f   festgelegt   und   die   Mindesthöhen  für  Flüge  nach  Instrumentenflugregeln  sind  in  SERA.5015  Buchstabe  b  festgelegt.

  • Fazit:
    Solange alles gut geht, kein Thema, keine Ordnungswidrigkeit.
    Wenn mal was schief geht, Unschuldige zu Schaden kommen, oder ein schickes Vorstadtanwesen zerstört wird, in Folge die Versicherung mit Verweis SERA.3105 die Leistung verweigert oder auch nur geringfügig reduziert, möchte ich nicht der hinterbliebene Lebenspartner des verunglückten Piloten sein.
  • Tom971 schrieb:
    Ja, für die ewig schlecht gelaunten, spaßbefreiten FR24 Kontrolottis, die dir eine Anzeige anhängen wollen
    FR24 ist denkbar ungeeignet für Anzeigen und in der richtigen, neurosebefreiten Welt passiert das auch nicht. Etwas weniger Fakenews vielleicht? Vielleicht bin ich auch nur durch Trump, Corona und mittlerweile Bundestagswahlkampf etwas sensibel was Fakenews anbelangt, zum Thema Luftsport muss das jetzt nicht auch noch sein.

    Im weiteren Verlauf zum Thema SERA und Höhen wird deutlich, wie wichtig Theorie-Unterricht ist, bzw. die didaktisch gute Einordnung der Theorie in Handeln und Entscheiden. Die Verzahnung der Theorie ist es, die Fliegen ausmacht. Am Ende steht die Entscheidung, mit Verzahnten Regeln, dem Wetter und den Möglichkeiten den richtigen Flugweg zu wählen, also eine Entscheidung zu treffen. Die Zahl der Toten am Boden durchdauernd notlandende UL Flugzeuge ist ja sogar weltweit eher überschaubar. Insofern ist auch die etwas konstruierte Angst vor Versicherungsbedenken genau das: Konstruiert.

    Etwas mehr Gelassenheit. Und wenn man hohe Populationsdichte und Luftraumdeckel nicht so mag ... dann fliegt man einfach drum herum? Wo ist das Problem? Wenn an der Stelle grad tiefe Wolken hängen müsstest Du es ja auch?

    Ein bischen viel Aufregung mit ein bischen viel mühsam konstruierten Scheinargumenten.

    Gruß - Wolfgang

  • Naja, SERA ist jetzt nicht konstruiert, sondern gilt halt einfach.

  • wvk schrieb:
    Angst vor Versicherungsbedenken genau das: Konstruiert.
    Es geht darum, klar zu machen, dass es zwei Aspekte gibt:

    1) Ordnungswidrigkeiten. Da gilt 1000 ft. Punkt. Wird bei Verletzen der Regel möglicherweise geahndet.

    2) Verantwortungsbewusste Flugwegplanung. Wird im Schadensfall möglicherweise geahndet.

    Da Punkt 2 stets schwammig ist, sollte jeder Pilot wissen, wie die Risiken und potentiellen Konsequenzen sind. Nur dann kann er sinnvoll entscheiden. Nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn jemand ständig Angst vor Motorausfall und Versicherungsfallen hat, soll er am Boden bleiben.

  • Tom971 schrieb:
    Naja, SERA ist jetzt nicht konstruiert, sondern gilt halt einfach.
    Ja, klar, es gelten nur nicht die paar zitierten Textstellen, weil sie grad so schon zum gewählten und konstruierten Thema passen. Es gelten auch die anderen Textstellen und LuftVO und LuftBO und DingsGV und was weiß ich nicht noch alles ... Diese monokausale Betrachtung von konstruierten Zwischenfällen ist immer gut für Foren-Aufregung, siehe das endlose Diskutieren über die Haftung bei übergewichtigen ULs, meist dient es aber tatsächlich eher dem Diskutieren und dem Austausch von Textstellen. Zitieren aus den Texten des FM Rechtsreferenten macht es deswegen nicht glaubwürdiger oder in der Bedrohung realer.

    Gruß - Wolfgang

  • wvk schrieb:
    Zitieren aus den Texten des FM Rechtsreferenten macht es deswegen nicht glaubwürdiger oder in der Bedrohung realer.
    Zumal dieser hin und wieder gründlich daneben liegt, Beispiel angeblich illegaler Tiefanflug/low approach.


    Chris

  • wvk schrieb:
    Ja, klar, es gelten nur nicht die paar zitierten Textstellen ...
    Ändert trotzdem nichts. Wenn Du möchtest, können wir die Diskussion über potentielle Konsequenzen weg lassen.

    SERA.5005, SERA.3101 und SERA.3105 sind gültig und zu beachten.
    Das Wissen der Vorschriften sollte jeder Luftsportgeräteführer in seiner Theorieausbildung erhalten haben. Diejenigen, die den Schein schon länger haben, sind verpflichtet, sich Änderungen zur Kenntnis zu bringen.

    Wie regelkonform Du dann fliegen möchtest, ist ein anderes Thema und bleibt Dir überlassen.

  • Chris_EDNC schrieb:
    wvk schrieb:
    Zitieren aus den Texten des FM Rechtsreferenten macht es deswegen nicht glaubwürdiger oder in der Bedrohung realer.
    Zumal dieser hin und wieder gründlich daneben liegt, Beispiel angeblich illegaler Tiefanflug/low approach.

    Chris

    ... so wie Du heute morgen auch daneben lagst, als Du geschrieben hast, dass 1000 ft über Städten gilt. Das ist halt nur fast richtig. Richtig ist, dass nicht mehr §6 der LuftVO anwendbar ist, wie im Fliegermagazin aus 2010 zitiert. Wohl aber gilt SERA.3105. Auch bei Dir in der CH.

    ;-)

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