Sagen wir mal so: Es ist nicht so einfach, jemandem grobe Fahrlaessigkeit oder gar Vorsatz nachzuweisen. Erst recht nicht mit einem guten Anwalt an der Seite.Haeh? Flugzeug um 1 kilo ueberladen=grob fahrlaessig???
In diesem Falle aber schon: Es gibt nur ein leichter oder schwerer als 472,5 kg
Klappt auch bei anderen binären Zuständen ebenfalls wunderbar: Tank voll oder leer....
Haeh? Flugzeug um 1 kilo ueberladen=grob fahrlaessig???Im Tank war nur noch 1 Liter Sprit übrig (=nicht ausführbare Menge bei einer gemeinen C42)... grob Fahrlässig?
Wenn ein Flugzeug nicht vor dem Ende des Flugplatzzauns zum Stehen kommt, sondern diesen durchschlägt, hat das nichts mit der Masse des Flugzeugs zu tun? Für diese Beweisführung braucht es dann doch einen sehr, sehr guten Anwalt (bloß keinen Physiker nehmen...)Naja, auch wenn ich dir ansonsten ziemlich Recht geben würde, aber tatsächlich ist es doch unerheblich, ob ich überladen oder nicht überladen durch den Zaun gehe.
Du vercharterst doch auch. Ein Charterer macht den Flieger kaputt. Die Versicherung zahlt vollumfänglich den vollen Preis, abzüglich der i.d.R. 5000,- EUR SB. Von wem meinst Du kannst Du die ausstehenden 5.000 EUR eintreiben oder würdest Du die aus Wohltätigkeit diese dem Verursacher erlassen oder meinen der Schaden sei im rechtlichen Sinne reguliert worden?Von der Versicherung ja. Wie wir uns mit dem Kunden einigen ist bei uns entweder Vertragssache, meistens jedoch Kulanz. Ich will uns nicht als Wohltäter hinstellen, wir sind aber sicherlich keine Unmenschen. Sich ggf. als Unternehmen an der SB zu beteiligen, finde ich nicht abwegig. Es ist immer noch besser als ein verlorener Kunde. Es kommt hierbei natürlich darauf an, was einem dieser Kunde erzählt, wie der Unfall entstanden ist und welche Umstände es gab. Ich bin auch nicht vor Fehlern sicher. Wenn es dann tatsächlich so ein Ding à la: "Hätte mir auch passieren können" ist, steht einer Beteiligung wenig im Wege. Wir bilden dafür übrigens Rücklagen. Ausschließlich dafür. Wir haben allerdings auch nicht die Intention reich zu werden. Es muss nur etwas hängenbleiben und es soll Spaß machen. Kannst Du mir jetzt glauben oder nicht, aber einen ähnlichen Fall hatten wir bereits.
Wenn ein Flugzeug nicht vor dem Ende des Flugplatzzauns zum Stehen kommt, sondern diesen durchschlägt, hat das nichts mit der Masse des Flugzeugs zu tun? Für diese Beweisführung braucht es dann doch einen sehr, sehr guten Anwalt (bloß keinen Physiker nehmen...)Ich weiß, worauf du hinaus willst. Das wäre mir auch als erstes als Gegenargument eingefallen. Hier würde es jedoch auf den Aufsetzpunkt ankommen. Oder würdest Du das als Richter, sofern der Unfall z.B. in Höxter mit über 800 Metern Piste passiert wäre, einzig und allein auf den der Masse wegen verlängerten Bremsweg schieben? Man könnte jetzt noch hunderte Fragen stellen: Warum kein Go Around? Warum überhaupt gestartet? Die Frage ist jedoch, ob es unter diesen Umständen auch bei 472,5 kg passiert wäre. Dafür müsste man weitere Faktoren kennen. Feuchte Bahn? Gras oder Asphalt? Bremsanlage defekt? Die Masse kann eine Rolle spielen. Sie muss es aber nicht. Unschuldsvermutung.
UnschuldsvermutungJa, das klingt immer so nett. Aber diese Frage ist "zentnerweise" geklärt - eine Schuldhaftigkeit liegt vor, der Pilot betrieb ein nicht lufttüchtiges Luftfahrzeug.
Wenn ein Flugzeug nicht vor dem Ende des Flugplatzzauns zum Stehen kommt, sondern diesen durchschlägt, hat das nichts mit der Masse des Flugzeugs zu tun?Wen es ohne die 10% Ueberladung gereicht haette, ok. Aber der Zaun wurde nicht nur angedotzt, es hat den kompletten Flieger zerlegt, also war der viiiiel zu schnell an dieser Stelle. Ein Gutachter koennte das abklaeren und ich bin mir sicher, dass raus kommen wuerde, dass er auch mit MTOW dort reingerauscht waere, vielleicht 2-3 km/h langsamer...
Glauben wir allen ErnstesIch lasse nun nicht den Spruch mit der Kirche ab. ;)
In diesem Falle aber schon: Es gibt nur ein leichter oder schwerer als 472,5 kg
Klappt auch bei anderen binären Zuständen ebenfalls wunderbar: Tank voll oder leer....
Haeh? Flugzeug um 1 kilo ueberladen=grob fahrlaessig???
Im Tank war nur noch 1 Liter Sprit übrig (=nicht ausführbare Menge bei einer gemeinen C42)... grob Fahrlässig?Wie schnell manche grobe Fahrlässigkeit "diagnostizieren". Uiuiui...
Ich bin mir sicher, dass der Kläger, also der Verein, vor Gericht nicht so einfach an "sein" Geld kommen wird. Zumal der Schaden ja bereits reguliert wurde. Dass dieser nur mit 50% reguliert wurde, ist Sache des Vereins. Er hätte dem nicht zustimmen müssen, sondern den Rechtsweg wählen können. Hat er aber nicht.Ja ich hoffe der Poster / Verfasser informiert uns mit dem Ausgang dieser Sache:
PS.: Ich halte mich jetzt raus und warte auf das Ergebnis des Prozesses. Schönen Abend zusammen und ein dickes DANKE für die sachliche Diskussion ohne Beleidigungen, persönliche Anfeindungen und was nicht alles. Macht gleich viel mehr Spaß :)
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