Wie bei so ziemlich jedem privat geführten Unternehmen auch? Verschenken tut niemand was, es gibt da kein gut oder böse...Das meine ich nicht. Ich meine wenn man sich als Verein hinstellt und sagt: "Hey, das hätte jedem von uns passieren können.", dann erwarte ich als Mitglied Unterstützung und keine Klage. Ich würde das nicht auf Unternehmen beziehen. Es ist einfach asoziales Verhalten. Das ist alles. Und in Vereinen fällt mir das ehrlich gesagt oft auf. Natürlich nicht in allen Vereinen. Eher in denen, wo es um Geld geht.
Naja ich bin nicht im Vereinsrecht bewandert, aber meines Wissens ist jedes Vereinsmitglied oder -organ wie z.B. ein Vorstand dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch nach §426 BGB haftend gerade wenn schuldhafte Pflichtverletzungen oder Fahrlässigkeiten im Spiel sind.Erst einmal haftet der Verein. Dann sind da noch Vorstandsmitglieder, besondere Vertreter gem. §30 BGB, Liquidatoren und repräsentierende Mitglieder. Letzteres muss jedoch beschlossen werden oder sich aus der Satzung ergeben. Mitglieder haften als solche nur selten. Ich hatte mich vorhin noch nicht ganz so weit aus dem Fenster gelehnt, aber ich denke auch in diesem Fall, dass der Pilot ggf. noch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Denn dieser wurde - so wie ich es verstanden habe - vom Verein beauftragt den Rundflug durchzuführen. Im Rahmen dieses Auftrags dürfte dem Verein bewusst gewesen sein, dass es vorhersehbare und typische Risiken im Rahmen der Durchführung des Rundflugs geben könnte. Die Frage ist jetzt nur, wie ein Gericht das Handeln des Piloten einstuft. Fahrlässig? Grob Fahrlässig? Man weiß es nicht. Wie dem auch sei: Mitglieder haften vorerst nicht. Es sei denn sie handeln unerlaubt (sicher gibt es weitere Ausnahmen).
Ich hätte auch von einer Versicherung eher erwartet - und da sind wir uns vielleicht einig - dass diese alles auf die lange Bank legt und es auf einen langen, sehr langen Prozess ankommen lässt in der Hoffnung den Gegner irgendwann so mürbe gemacht zu haben, dass man sich am Ende ohnehin bei 50% trifft.Aus welchem Grund sollte man sich bei 50% treffen? Das ist Quatsch. Darüber hinaus hätte sich die Versicherung selbst mürbe gemacht. Schließlich hat der Verein Anspruch auf Zahlung. Da können die Klagen, wie sie wollen. Das hat auch alles nichts mit medienwirksamer Außenwirkung zu tun. Die Versicherung war halt clever. Das ist alles. Sie musste nur einen Dummen finden, der das Angebot annimmt. Den Verein. Tja, und der will jetzt Kohle vom Piloten sehen. Und da wäre ich echt mal gespannt. Ich schätze, dass der Verein auf den 50% sitzen bleibt, wenn der Pilot einen guten Fachanwalt zu Rate zieht.
Ein Thema das unsere "Verbände" (oder als was immer sie sich sehen) seit Jahren aussitzenIch versuch′s nochmal: Du willst den Verbänden vorwerfen, dass sie sich nicht darum kümmern, dass man gesetzeswidrig fliegen darf?
Jeder, der ein Flugzeug (das Problem ist ja nicht auf UL beschränkt) fliegt, weiß genau, auf welche Gewichtsgrenzen er sich einlässt.Ich würde das noch erweitern: Gewichts- und Betriebsgrenzen!
Denn dieser wurde - so wie ich es verstanden habe - vom Verein beauftragt den Rundflug durchzuführen.Das entbindet den PIC trotzdem nicht von seiner Rechten und Pflichten! Wenn mir ein Verein sagt: Flieg die Kiste von a) nach b) und ich starte hinein in IMC oder vergesse Sprit zu tanken, dann ist doch nicht der Verein schuld?
Das entbindet den PIC trotzdem nicht von seiner Rechten und Pflichten! Wenn mir ein Verein sagt: Flieg die Kiste von a) nach b) und ich starte hinein in IMC oder vergesse Sprit zu tanken, dann ist doch nicht der Verein schuld?Deswegen wäre es ja interessant zu wissen, ob das Gericht in diesem Fall grob fahrlässige, fahrlässige oder nicht fahrlässige Handlung voraussetzt.
Wo Vorsatz,wo grobe Fahrlässigkeit. wo ist die Kausalität?Letzteres könnte aufgrund fehlender Kausalität ggf. der Fall sein. Zumindest müsste die Versicherung, sofern der Verein 100% von ihr bekommen hätte und versuchen würde das Geld vom Piloten zurückzubekommen, beweisen, dass der Unfall mit einem Gewicht von 472,5 kg nicht zustande gekommen wäre. Denn in diesem Fall - korrigiert mich, wenn falsch - dürfte sich die Beweislast doch umkehren, gell? Also, der Pilot muss nicht beweisen, dass er unschuldig ist, sondern die Versicherung muss beweisen, dass er - zweifelsohne - (teil-)schuldig ist.
Auch da wird - in allen Fällen, die ich kenne - die Einhaltung von Betriebsgrenzen verlangt. Alles andere wäre ja auch völlig irre.Ich kenne die Satzungen und Charterverträge von zwei Vereinen in unserer Region. Da werden Betriebsgrenzen in keiner Silbe erwähnt. Müssen Sie ja auch nicht. Schließlich gilt für den verantwortlichen Piloten die LuftVO. Die schreibt ja keiner nochmal ab.
Die Frage ist nur, wusste der PIC es und startete trotzdem oder verrechnete er sich und ging von einem korrekten TOW aus und startete mit bestem Wissen und Gewissen?Echt? Das ist bei 10 Prozent = 50 Kilo Übergewicht die Frage? Sorry, aber da geht mein BS-Detektor auf Vollausschlag. Mag ja sein, dass man das in einer Diskussion mit Versicherung oder Behörden als Argumentation versucht. Aber doch nicht hier...
wenn der Flieger nur noch 150kg Zuladung hat, dann darf er eigentlich nicht mehr als Zweisitzer verchartert werden.Dann müsste so ziemlich jede Diamond HK36 ebenfalls abgeschafft werden müssen, da diese meines Wissens vollgetankt auch nur etwa 140-150 kg Zuladung hat.
Aus dem Grund wurde seinerzeit bei uns das UL abgeschafft.
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