Versicherungsproblem

Forum - Unfallprävention
  • Also, dass man dort abgehoben sein soll, steht so im Urteil.
    Was so alles in deutschen Gerichtssaelen verzapft und auf welchen Grundlagen man dann verurteilt wird, da rollen sich einem ja die Zaehnaegel auf...
    Hast Du ′nen Link zu diesem Urteil?


    Chris
  • Was so alles in deutschen Gerichtssaelen verzapft und auf welchen Grundlagen man dann verurteilt wird, da rollen sich einem ja die Zaehnaegel auf...
    Nun ja, das ist nur die Antwort des Gerichts auf den Kläger. Dieser war der Meinung diesen Gedanken anführen zu müssen. Der Kläger hat versucht jede Karte auszuspielen. Das ging jedoch nach hinten los...
    Hast Du ′nen Link zu diesem Urteil?
    Liegt derzeit nur in Form von Papier* vor mir. Ich bringe es gern zum Treffen mit :)

    * Das Urteil wurde damals in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR) veröffentlicht.
  • Zu der grundsätzlichen Frage, ob- und unter welchen Voraussetzungen ein (Fehl-) Verhalten (ob vorsätzlich oder fahrlässig) die Haftung für den Eintritt eines Schadens begründen kann, ist eigentlich in den verschiedensten Beiträgen alles gesagt. Wir drehen uns hier echt im Kreis.

    Meine folgende Stellungnahme - und darauf weise ich ausdrücklich hin - stellt nur meine eigene Auffassung dar und ist in keiner Weise rechtsverbindlich. Es kann sich hierauf weder berufen werden noch erhebt sie einen Anspruch auf Richtigkeit. Insbesondere bezieht sie sich nicht auf einen konkreten Fall und hat nicht die Eigenschaft einer "Rechtsberatung".

    ----------

    Maßgebend ist in jedem Fall die Kausalität des Verhaltens für den Schadenseintritt. Dies dürfte weitgehend unstrittig sein und soll an einem denkbar einfachen Beispiel plakativ erläutert werden :

    1.)

    Ich versetze jemandem eine Ohrfeige, die - wie später gutachterlich festgestellt wird - zu einem Anriss des Trommelfells und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns geführt hat. Der so Verletzte stürzt Stunden später auf einer Treppe, die nicht verkehrssicher ist, weil sich die Stufen gelöst haben. Schwere Kopfverletzungen mit langem Krankenhausaufenthalt sind die Folge.Gutachterlich wird davon ausgegangen, dass der Sturz nicht passiert wäre, wenn die Treppe verkehrssicher gewesen wäre. Ebenfalls kann davon ausgegangen werden, dass der Verletzte den Sturz trotz gelöster Stufen hätte vermeiden können, wenn sein Gleichgewichtssinn nicht beeinträchtigt gewesen wäre. In diesem Fall ist mein (Fehl-) Verhalten durchaus kausal für den Schadenseintritt ( im Sinne von "mitursächlich").

    In dem hier relevanten Fall bedeutet das Folgendes :

    Auch wenn die Überschreitung des MTOW für sich alleine nicht kausal wäre ( hypothetisch) für den Schadenseintritt, aber kumulativ mit weiteren Fehlern mit ursächlich gewesen sein kann dafür, dass der Startvorgang so abgelaufen ist, kommt eine haftungsbegründende Kausalität in Frage. Kann also das (Fehl-) Verhalten "weggedacht" werden, ohne dass auch der Schadenseintritt "weggedacht" werden muss ? Und genau diese Frage unterliegt der richterlichen Sachverhaltswürdigung auf der Grundlage der Einholung von Sachverständigengutachten und ggf. der Einvernahme von Sachverständigen.

    Wenn aber ein Unfall geschieht, der nicht kausal auf eine Überschreitung des MTOW zurück geführt werden kann, kann diese auch hinsichtlich der Haftungsbegründung keine Rolle spielen.

    Auch insoweit das plakative Beispiel :

    2.)

    Ich beleidige jemanden in strafrechtlich relevanter Weise. Anschließend der Sturz auf der Treppe. Hier fehlt - unschwer erkennbar - jede Kausalität. Also auch keine (Mit-) Haftung für den Schadenseintritt.

    Das gleiche  würde etwa in dem Fall gelten, dass jemand mit einem Flieger runter fällt, weil es zu einer Kollision in der Platzrunde gekommen ist - oder zu einem Motorausfall wegen Abgesoffener Schwimmer. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwar die 472,5 Kg überschritten sind ( Ordnungswidrigkeit) aber das konstruktionsbedingte MTOW nicht überschritten ist.

  • Wenn aber ein Unfall geschieht, der nicht kausal auf eine Überschreitung des MTOW zurück geführt werden kann, kann diese auch hinsichtlich der Haftungsbegründung keine Rolle spielen.
    In diesem Fall sagt die BfU: Flugzeug haette auch mit dieser 2%igen Ueberladung sicher starten koennen. Kann man jetzt noch von einem Kausalzusammenhang sprechen? Das ist fuer mich die Gretchenfrage...


    Chris
  • Beim Lesen dieser Beispiele komme ich zu dem Gedanken, daß die Beste "Überlebensstrategie" im wörtlichen wie auch im juristischen und besonders in finanz-existenzieller Hinsicht sein dürfte, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, daß man etwas vor Gericht austragen muss. Vielleicht ist das ein Satz, auf den wir uns alle einigen können.

    Ich denke bei einer juristischen Beurteilung eines Verhaltens ist maßgeblich auch entscheidend wie sich der Pilot zuvor verhalten hat. Wenn dieser durch Unwahrheiten (offenkundig nachträglich erstellte W&B, Nebenschaupplatz wer überhaupt gechartert hat etc.) dem Richter unangenehm in Erscheinung getreten ist, hat es einer nicht unbedingt leichter oder?   

    Zum Exkurs mit den Halbbahnmarkierungen: Mir ist auch die 70% zu 50% Regel beim Startlauf bekannt habe aber grade keine Quelle zur Hand.

    Dietmar zu Deinem 2. Beispiel fällt mir als Erstes der Unfall mit dem Rundflug ein, der von einem Lotsen derart angegangen wurde weil er in den Schweizer Luftraum eingeflogen ist. Dieser Anschiss und die rechtlichen Konsequenzen dieses Vergehen haben vermutlich beim Piloten so einen Stress aufgebaut, dass er bei der Landung auf seinem Heimtflugplatz verunglückt ist. Dazu gab es ein BFU Bericht und ein Artikel im Fiegermagazin oder PuF meine ich. Mir liegt aber auch hier gerade (bin im Office) keine Quelle zur Hand. 
     
     
  • In diesem Fall sagt die BfU: Flugzeug haette auch mit dieser 2%igen Ueberladung sicher starten koennen. Kann man jetzt noch von einem Kausalzusammenhang sprechen?
    Ist wohl eher schwierig das in einen belegbar kausalen Zusammenhang zu bringen. Also auf gut Deutsch gesagt: "Das Gewicht spielt wohl weniger eine Rolle" (zumindest in diesem Fall)
    Beim Lesen dieser Beispiele komme ich zu dem Gedanken, daß die Beste "Überlebensstrategie" im wörtlichen wie auch im juristischen und besonders in finanz-existenzieller Hinsicht sein dürfte, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, daß man etwas vor Gericht austragen muss.
    Unten bleiben wäre keine Lösung. Demnach sollte man mehr oder weniger drauf "scheissen". Beim Fliegen einfach Stephan2 im Hinterkopf behalten und genießen, so lange man kann. Irgendeiner wird einem ohnehin einen Strick draus drehen. Aber meine Devise lautet, dass man sich immer zwei Mal im Leben sieht. Und dieser Gedanke hat schon oft geholfen und hat sich auch schon des Öfteren bewahrheitet. Demnach würde ich ein Urteil hinnehmen und geduldig auf "meinen Moment" warten. Karma.
    Zum Exkurs mit den Halbbahnmarkierungen: Mir ist auch die 70% zu 50% Regel beim Startlauf bekannt habe aber grade keine Quelle zur Hand.
    Die Quelle hatte ich bereits weiter oben angegeben. Hier erneut: AIM

    PS.: Solang Verbände illegale Meisterschaften austragen und Schulflugzeuge mit bis zu. 305 kg Leergewicht zulassen (wir wissen alle, dass noch schwerere unterwegs sind), sollte man von einer Duldung ausgehen dürfen. Ansonsten müssen die Verbände, die schließlich Beauftragte sind, langsam mal entsprechend handeln. Und zwar gestern. "Gestern" habe ich bei einem der Verbände jedoch noch den praktischen FI-Lehrgang mitgemacht. In einer Breezer. Mit einer max. Zuladung von 152,5 kg. Läuft...
  • PS.: Solang Verbände illegale Meisterschaften austragen und Schulflugzeuge mit bis zu. 305 kg Leergewicht zulassen (wir wissen alle, dass noch schwerere unterwegs sind), sollte man von einer Duldung ausgehen dürfen. Ansonsten müssen die Verbände, die schließlich Beauftragte sind, langsam mal entsprechend handeln. Und zwar gestern. "Gestern" habe ich bei einem der Verbände jedoch noch den praktischen FI-Lehrgang mitgemacht. In einer Breezer. Mit einer max. Zuladung von 157,5 kg. Läuft...
    Oh je, nächste Baustelle ;-)
  • Oh je, nächste Baustelle ;-)
    Nee, bitte nicht schon wieder. Ich wollte nur zeigen, wie unglaublich absurd dieses gesamte Thema ist. Nicht über Gewicht diskutieren. Das können wir am Samstag gern bei Gegrilltem und Bier am Lagerfeuer machen :)
  • wldopepper:: >...Was soll man von einen Urteil halten das von einem Gereicht gesprochen wurde, dass sich in der Sache selbst als "Laie" betitelt? <

    Genau soviel wie vom deterministischen DAeC und seinem Alleinvertretungsanspruch, dessen UL-Zulassungs-Stelle LSGB explizit keine Ahnung von ULs haben muß, ja nicht mal von Flugzeugen, aber ahnungslos mit Luftfahrtbegriffen um sich schmeißt, um damit sogenannte Sportgeräte aufzuwerten und - als Beauftragte der noch Ahnungsloseren - sich selbst, was sich jedoch als untauglicher Versuch mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt herausstellte und ihnen auf die Füße fiel - siehe den Fall Ur-Smaragd u.a., sondern nach eigenem Bekunden "nur" aus Vewaltungsfachleuten besteht, die über Versagens-Gebühren fürstlich am Fressen gehalten werden (müssen), obwohl sie Tote (Plural) produzierten.

    So hat auch nicht jeder, der zufällig Jura studiert hat und unausweichlich die Karriere-Leiter hochgestolpert ist, gleichzeitig auch die Weisheit gefressen, sondern meist und schlicht nur 2 linke Hände und ist hauptberuflich Wiederkäuer, nämlich dazu berufen, die bisher veröffentlichte Ansicht von Obergerichten zu gar nicht so einfach vergleichbaren (Äpfel/Birnen) Lebenssachverhalten unbedingt in seinen Fall zu übernehmen, dabei argumentativ immer haarscharf an der Wirklichkeit vorbei und meist auf herausgepickte Teilgebiete beschränkt.

    ...und also Recht zu sprechen: INADEVO - Im Namen de Volkes, das mal wieder mißbraucht wird, nun demokratisch- alliiert als sogenannte 3. Gewalt, nicht nur von Adolf H. und seinen Schergen.

    Gut, J.W.v.Goethe bemerkte mal, daß sich in der Beschränkung erst der Meister zeige, aber das muß man ja nicht unbedingt so dilettantisch-studiert demonstrieren, wenn man weiß, unbedingt wissen sollte, daß nur das Gesetz uns Freiheit geben kann, wozu auch in summa obergerichtliche Entscheidungen zählen.

    hob

  • Chris EDNC:

    > In diesem Fall sagt die BfU: Flugzeug haette auch mit dieser 2%igen Ueberladung sicher starten koennen. Kann man jetzt noch von einem Kausalzusammenhang sprechen? Das ist fuer mich die Gretchenfrage...


    Chris<

    Der Mitwirkung der BFU bedarf es ausnahmsweise mal nicht, wohl aber ihrer Kompetenz. Die läppischen 2% bremsen sich beim UL als Argument selbst weg, und zwar per Vergleichs-Beispiel Dichtehöhe und v². Analysieren heißt differenzieren: Das ist um ein Vielfaches gravierender, wie man von der vergleichsweise eben nicht übermotorisierten E-Klasse weiß, die beim Start oft nicht aus dem Bodeneffekt herauskamen und - vollbesetzt und vollbetankt - verzweifelt überzogen gegen die Platzgrenze (Bäume, Mauern, Zäune, Bebauung) donnerten.

    hob

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