Und schon wieder ein UL...

Forum - Unfallprävention
  • FlyingDentist schrieb:
    Mein Gott, ist es denn so schwer zu verstehen?

    Man muss nicht Luft- und Raumfahrtwissenschaften studiert haben, um zu erahnen, dass sich das (Grenz)flugverhalten eines Flugzeugs bei Überschreiten der MTOW unkontrolliert ändert. Nicht zuletzt deswegen ist diese Masse ja definiert! Insofern besteht dieser kausale Zusammenhang  i m m e r , da der PIC dies billigend in Kauf nimmt.

    Ich wüßte ja wirklich mal gerne, woher Du Deine Rechtsauffassungen beziehst :-)

    Was ist denn Deiner Meinung nach, wenn es eine erhebliche Differenz zwischen dem bauartbedingten MTOW ( bei meinem Flieger z.B. 560 kg) und dem ordnungsrechtlich vorgegebenen MTOW von 472,5 kg gibt ? Hast Du Dir dazu auch schon eine Theorie zurecht gelegt ?

  • "MTOW ( bei meinem Flieger z.B. 560 kg) und dem ordnungsrechtlich vorgegebenen MTOW von 472,5 kg gibt ? Hast Du Dir dazu auch schon eine Theorie zurecht gelegt ?"

    hmmm die kann es gar nicht geben, wenn nach der deutschen Bauvorschrift zugelassen wurde. Man kann sich nicht auf ein  anderes nationales Recht berufen.

    Es kann sein das die Belastungstest 560 KG nachweisen wurde, das hat aber nichts mit dem Betrieb unter einer deutschen Kennung zu tun. 

    Woanders kann ich auch ohne Schirm fliegen, der Schirm und die 472,5 KG gehören zumindest bis heute noch zu den deutschen Zulassungskriterien. Und wie man eine C172 nicht mit 4 Erwachsenen fliegen muss, muss man ein schweres UL nicht zu zweit fliegen. Daher kann man auch heute 350KG legal zulassen und auch regelkonform betreiben. 

    LG

    Dirk

  • dsommerfeld schrieb:
    hmmm die kann es gar nicht geben, wenn nach der deutschen Bauvorschrift zugelassen wurde. Man kann sich nicht auf ein  anderes nationales Recht berufen.
    Es geht um das von FD ins Spiel gebrachte "Grenzflugverhalten" im Zusammenhang mit "immer". Und das ist Unsinn und hat nichts mit deutschem oder auslaendischem Recht zu tun und darauf muss man sich auch nicht beziehen. Das ist eine Eigenschaft des Flugzeuges an sich. Wenn ein Typ baugleich im Ausland mit z.B. 560 kg fliegt, kann man schwerlich mit "Grenzflugverhalten" argumentieren, wenn es hier mit z.B. 500kg betrieben wird.

    Dasselbe mit einer 2000kg-Seneca. Kommt es hier mit 2100kg zu einem Unfall, wird niemand ernstlich argumentieren, man habe das Flugzeug ueberfordert und das sei wegen 100kg mehr runtergefallen nur weil D-E draussen dranklebt :)

    Aber vielleicht findet FD ja noch die ganzen Urteile, die es ohne Frage en masse geben muss. Oder sind die Versicherungen wirklich ausgerechnet bei UL′s barmherzige Samariter und verzichten grossherzig und ohne jede Verpflichtung regelmaessig auf Regress nach Zahlung hoher Betraege nach Unfaellen mit toten oder verletzten Passagieren?


    Chris

  • Warum geht es in dem Thread eigentlich immer weiter? 

    Es sind doch immer dieselben Diskutierkönige die hier permanent neues Benzin ins Feuer kippen. Michael an vorderster Front, gefolgt von unserem geschätzten DAL4, der eigentlich, was Gewichtsdiskussionen anbelangt, mit seinem lieblingsfliegerchen, ganz kleine Brötchen backen müßte. Sofern seine Identität hier halbwegs korrekt ist und sein Photoshop gefaktes Forumsbildchen mit dem martialisch lackierten GFK Bomber halbwegs korrekt ist....

    Lasst das doch einfach ins Leere trudeln. Ich schätze Chris und DiJozi Beiträge hier, speziell die juristischen von DiJoZi.

    Alles andere ist Laiengeschwafel und Stammtischjuristerei.

    Und Bzgl. Klar wie Klosbrühe und Verursacherprinzip, braucht man sich doch nur die Posse um die Toten der Loveparade ansehen. So wird in Deutschland Recht gebro.. äh gesprochen......

  • Chris_EDNC schrieb:
    Dasselbe mit einer 2000kg-Seneca. Kommt es hier mit 2100kg zu einem Unfall, wird niemand ernstlich argumentieren, man habe das Flugzeug ueberfordert und das sei wegen 100kg mehr runtergefallen nur weil D-E draussen dranklebt :)
    Auch das ist ein Irrtum!

    Vor Jahren kam es zu einem Startunfall in Kempten. Ein TB-Schlagmichtot crashte beim Abheben. Die Kasko ging in Regress und der PIC musste den Schaden von über 200.000,- €  der Versicherung ersetzen, weil die Maschine mit wenigen Kilos (ich glaube es waren nur 60) überladen war!
    DiJoZi kann sich das Urteil sicher besorgen, mir fehlt dazu leider die Möglichkeit.

    Michael

  • Chris: <Aber vielleicht findet FD ja noch die ganzen Urteile, die es ohne Frage en masse geben muss. Oder sind die Versicherungen wirklich ausgerechnet bei UL′s barmherzige Samariter und verzichten grossherzig und ohne jede Verpflichtung regelmaessig auf Regress nach Zahlung hoher Betraege nach Unfaellen mit toten oder verletzten Passagieren?


    Chris>

    Es ist ja nicht so, daß dieses Thema neu ist; es wurde in p24 schon leidenschaftlich diskutiert; ...und FD hat damals unter persönlichem Einsatz herausgearbeitet, daß die Versicherungen in der Tat bei kleinen Schäden zügig zahlen, aber bei großen eben nach wie vor genauer hinsehen werden. So werden zahlende Kundenmassen aquiriert, aber eben keine Verhaltensweisen für die Zukunft verläßlich vorhersagbar sein, die dem auch nur annähernd ensprechen, was man landläufig unter Versicherung versteht, nämlich daß die Gemeinschaft das Pech des Einzelnen auffängt - Rechts*un*sicherheit ist gefragt. Habt Ihr das alles vergessen? Ihr reitet gerade eine perfide Existenz-Vernichtungs-Bombe mit Namen UL. FD wollte es wissen, und nachdem er wußte, hat er es Euch berichtet. Dann reitet doch in Gottes Namen auch mit 600 kg MTOM genau so weiter auf der Rasierklinge. "Unsere" Verbände werden Euch hängen lassen, eben keine Verantwortung übernehmen - für nichts. Das ist sicher. Wir sind nicht AMAZON, TTIP und / oder Börsianer, sondern meist unterer Mittelstand, unmittelbar vor der Altersverarmung, während die Politik in Gestalt des konzeptionslosen und offensichtlich auch hirnlosen Dobrindts in dt.-vorauseilendem kapitalistisch geprägten Gehorsam das enorm bildende Hobby Flugmodellbau für unsere Kinder verunmöglicht, damit noch mehr Sozialfälle durch Gammel und Verführung entstehen.

    hob

  • Hey Michael,

    schmeiß hier nicht Kasko und Haftpflicht durcheinander.

    In der Haftpflicht ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Lediglich die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist es eine Pflichtversicherung, die gegenüber dem Geschädigten leisten muss. Ein Regress gegen den verantwortlichen Piloten wird so schon einmal nicht ganz einfach.

    In der Kasko wird der Versicherer mit einigem Erfolg versuchen auszusteigen. Obwohl das nach der letzten Änderung des VVG auch deutlich schwieriger für ihn wird, da komplett herauszukommen.

    Fakt ist auch, wenn ich einem Versicherer eine Gefahrerhöhung anzeige (das gelegentliche fliegen mit Überladung ist zweifellos eine), dann hat er zwei Möglichkeiten. Er akzeptiert es oder er kündigt innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Ansonsten ist er definitiv im Risiko.

    Das dass so ist, dazu muss man kein großer Versicherungsrechtler sein. Das sind Inhalte des ersten Ausbildungsjahrs im Bereich Versicherungsrecht, VVG.

    LG

    Edgar

  • @FD: Kannst Du nichtmal Kasko von Haftpflicht unterscheiden??? 

    Dietmar kann die Urteile nicht besorgen, es gibt sie naemlich schlichtweg nicht. So ein Regress waere existenzvernichtend, sei versichert, wir haetten laengstens davon erfahren....

    Chris

  • Naja, so ganz unrecht hat unser Knabberleistenklempner nun auch wieder nicht.

    Ein beliebtes Spielchen der lieben Assekuranz ist es, mit den Ängsten der Leutchen zu spielen. Nicht jeder hat den finanziellen Atem oder eine Rechtsschutzversicherung, um sich dagegen zu wehren.

    Also knallen sie einem erst einmal eine Forderung mit ein paar Nullen hinten dran an den Latz, verbunden mit einem schriftlichen Anerkenntnis und einer geschmeidigen Ratenzahlungsvereinbarung.

    Im KFZ-Bereich habe ich vor rund 25 Jahren, Regressverfahren bearbeitet und dabei so manchen trinkfreudigen Verkehrsteilnehmer zu einem Langzeitsponsering für die notleidende Versicherungwirtschaft überreden können. Man wundert sich, wie viele über Jahre hinweg eine derartige Vereinbarung durchhalten.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Kannst Du nichtmal Kasko von Haftpflicht unterscheiden??? 
    Ich glaube diese Frage brauche ich nicht zu beantworten!

    Dieser Regress sollte zeigen, dass ein deutsches Gericht sehr wohl eine (auch geringfügige) Überladung als Rechtsgrund anerkennt, um einen Piloten zu Schadensersatz zu verurteilen, was hier ja vehement und polemisierend in Abrede gestellt wird.

    Es gibt keinen Grund, warum ein Gericht in einem Haftpflichtregress anders entscheiden sollte!!

    Und was das Urteil vom Kemptener Unfall angeht, das stand sogar im FM und im AK, weiß aber nicht mehr wann. Verurteilt wurde ein Airlinerkapitän.

    Michael

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.8 %
Ja
45.2 %
Stimmen: 208 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 13 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR