Und schon wieder ein UL...

Forum - Unfallprävention
  • 924driver schrieb:
    Meinem CSL-Versicherer habe ich kürzlich mitgeteilt, dass ich wie so gut jeder ULer, gelegentlich überladen mit meiner Maschine fliege. Daraufhin hat man mir lapidar einen Auszug aus den Vertragsbedingungen zukommen lassen. Darin steht, dass dieses den Versicherungsschutz gefährdet.
    Ja, das ist so. Es hat sich seit Jahrzehnten eingebürgert, das eine Überladung von 5 % keinen Einfluss hat ( auch jede hundertfuffziger Tschässna ist mit 2 Personen und vollen Tanks überladen).

    Bei einer Überladung von 5 % bis 15 % kann dann schon Fahrlässigkeit vorgeworfen werden (muss aber nicht sein).

    Bei über 15 % wird das dann grobe Fahrlässigkeit. Da ist dann der Punkt erreicht, wo sich die Versicherung komplett drücken kann, wenn sie will. Egal, ob das ursächlich für den Unfall ist.

    (bei einem längeren Gespräch mit einem (Luftfahrt-) Versicherer herausgekommen)

    Edit: JaRa war schneller und hat es auf den Punkt gebracht.

  • Moin,

    so lange wie in diesem Fall nichts erwiesen ist wird man auch die Hinterbliebenen nicht so einfach belangen können, selbst wenn die Kiste überladen wäre so müßte dann bewiesen werden, daß das der Grund dafür war.

    Es ist außerdem völlig egal was einem Versicherer so erzählen, vor Gericht kochen auch diese Herrschaften nur mit Wasser.

    Eigentlich darf man als UL-Pilot nichts außer einem alten Auto und einer schäbigen Mietsbude besitzen, dann können sie einem auch nichts wegnehmen, da spielt dann das Urteil keine Rolle.

  • DiJoZi hat das schonmal klargestellt (keine Haftung, wenn nicht ursaechlich fuer den Unfall) und seinen juristischen Aussagen traue ich mehr, als denen von irgendwelchen Versicherungsfritzen oder Laienjuristen hier im Forum.

    Chris

  • Ich muss DiJoZi und Chris_EDNC recht geben......

    Eine Versicherung kann sich nie und nimmer aus der Verantwortung ziehen, wenn nicht eine "natürliche und adäquate Kausalität zwischen einer Überladung und einem Unfallverlauf bewiesen wird.

    Die Abstruse Theorie von wengen bei 5-10 oder 15% kann sich eine Versicherung aus der Verantwortung ziehn dann gilt dies wohl wenn die Überladung ursächlich und natürlich sowie adäquat Kausal für den Unfall war.


    Wenn man der Theorie vom Verischerungsexperten folgen würde, so wäre ein Auto mit einem defekten Scheinwerfer (50 % Leuchtkraft fehlt, nicht gesetzlich) ja auch nicht mehr versichert...... Und noch was, der Versicherungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag (welcher durch das Versicherungsrecht reguliert ist, aber ein privatrechtlicher Vertrag). Da kann die Versicherung jede Risikoerhöhung akzeptieren, das hat gar, aber auch gar nichts mit einer möglichen rechtlichen Gewichtslimite zu tun. Sonst wäre es auch ungesetzlich, dass ich einen "Grobfahrlässigkeitsschutz" bei der Motorfahrzeugversicherung abschliessen kann. Denn wir alle wissen, dass wir uns nicht grobfahrlässig verhalte dürfen;-)


    Liebe Kollegen der Fliegerei, Halbwissen bringt einem nicht weiter. Und wenn man ein wenig überlegt, dann rauchen die meisten pseudojuristischen Theorien ab. Es ist simpel und einfach. 

    Lasst die Kirche im Dorf. Unfälle passieren und wichtiger ist dass sie Dir und mir nicht passieren. Mit welchem Gewicht wir nun immer unterwegs sind (BTW: einige Maschinen, wie meine P92 sind konstruktiv für mehr als 472.5KG ausgelegt). 

    Ich will keine Gewichtsdiskussion lostreten, aber ein paar Extrapfunde führen nicht zwangsläufig zu einem höheren Unfalrisiko.... (ich spreche von den Fliegern;-)   )......

    @Pedro: Mein Tip: wechsel schnellstmöglich Deinen Versicherungsberater.

  • CHRIS_EDNC:  "...traue ich mehr, als denen von irgendwelchen Versicherungsfritzen oder Laienjuristen hier im Forum."

    Sag mal, Du ewig besserwissender Schlaumeier, was bist Du eigentlich von Beruf, dass Du so alles, aber auch alles weißt, zumindest scheinbar höchst kompetent kommentierst??

    Vielleicht solltest Du mal über das Gelesene nachdenken und es vestehen, bevor Du dagegen loslegst?

  • Mein lieber DAL, hoer′ doch einfach mal auf, versch. Forenmitglieder immer und immer wieder persoenlich anzumachen. Schreibe was sachliches zum Thema oder schreibe einfach nichts. Danke.

    Chris

  • Chris, es gibt so 3-4 Dauernerver, die mehr Blödsinn als sonstwas verzapfen, da kann ich einfach nicht anders. Pech für Dich.

  • Chris_EDNC schrieb:
    DiJoZi hat das schonmal klargestellt keine Haftung, wenn nicht ursaechlich fuer den Unfall
    Naja, das ist leider ein grandioser Irrtum!!

    Die Rechtslage sollte jedem UL (bzw. PPL) - Piloten klar sein:

    Die Haftung bei der Mitnahme von Passagieren hat mit dem Luftrecht rein gar nichts zutun, sondern ergibt sich einzig und allein aus § 823 BGB. Ul-Piloten können mit ihren Passagieren nämlich keine Beförderungsverträge abschließen, weil dazu nunmal ein CPL notwendig ist. Insofern ist auch eine CSL-Versicherung nicht mehr zwingend. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass es keine Haftungsbeschränkung geben kann und die CSL nicht mehr als "Hilfsrechtschutz" eintritt.
    Was geschieht nun nach einem solchen Unfall?
    Der PIC ist natürlich aufgrund seiner Tätigkeit und Verantwortung die Hauptperson beim Unfallhergang. Demzufolge werden sich die Versorgungsträger und sehr wahrscheinlich auch die Hinterbliebenen mit ihren Schadensersatzforderungen an ihn halten und dazu den Klageweg in einem Zivilprozess (und nicht Strafprozess wie oben erwähnt) beschreiten*. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in solch einem Prozess obsiegen, ist immens hoch, denn sie müssen dem Piloten lediglich die Fahrlässigkeit seines Tuns nachweisen, welche in diesem Fall mit größter Wahrscheinlichkeit vorliegt:
    keine Wägung nach Umbau, kein W&B vor dem Flug, (Verwandtenkurve)


    Michael

    *) das meinte ich übrigens mit "grillen"

  • FlyingDentist schrieb:
    Naja, das ist leider ein grandioser Irrtum!!
    Diese Meinung steht Dir frei. Jeder kann selber fuer sich festlegen, ob er der Meinung eines Laien oder der eines Volljuristen (Dietmar) glaubt. Ich kann es letztlich nicht beurteilen, auch ich bin nur Laie. Aber eines weiss ich ganz genau: Jede Versicherung unterhaelt eine Rechtsabteilung mit jeder Menge hochbezahlter Juristen, deren Aufgabe es unter anderem ist, sicherzustellen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn sie es nicht unbedingt muss.

    Seit Jahrzehnten stuerzen jedes Jahr mehrere mit 2 Personen besetzte UL ab. Fast jedes ist ueberladen. Wenn es also so ist wie von Dir beschrieben (DAL wuerde sagen: zumindest scheinbar höchst kompetent kommentiert), dann muesste es jedes Jahr eine handvoll Urteile geben, in denen ein Haftpflichtversicherer in Regress geht und damit auch durchkommt. Man bedenke die Schadenssummen, um die es bei jedem Unfall geht. Solche Urteile waeren schon fast Routine. Kannst Du bitte ein paar solcher Urteile hier referenzieren? Das sollte doch keinerlei Problem darstellen?

    Ich kenne kein solches letztinstanzliches Urteil. Das kann daran liegen, dass die Versicherer einen auf Mutter Theresa machen, wer weiss... Oder daran, dass Du mit Deiner Laienmeinung (mal wieder) daneben liegst und Dietmar einfach recht hat.

    Achja wegen dem hier "*) das meinte ich übrigens mit "grillen"": Dieser Kommentar war im hoechsten Masse pietaetlos wenn man bedenkt, was dieser Unfall fuer die Angehoerigen des Piloten bedeuten muss. Schaem Dich.


    Chris

  • FlyingDentist schrieb:
    Insofern ist auch eine CSL-Versicherung nicht mehr zwingend.
    Heißt das jetzt, dass wir alle unsere CSL-Versicherung kündigen dürfen ???
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