DAL4 schrieb:Ich wuesste nun nicht, warum ein beabsichtigter Ueberflug ueber′s Eigenheim ein Problem darstellen sollte...
Dennoch, irgendeiner hat ein Gespräch der Besatzung zur bewussten Gewichtsüberschreitung oder über die Absicht, zum Eigenheim mit tiefen Überflug zu fliegen, gehört, und schon brennt der Baum...
Chris
Ja, Chris, Du ewig Anzweifelnder, immer noch eIne Variante vortragender Dauerdiskutierer,
wenn das Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft veranlasst, ein Gerichtsverfahren zu beantragen, ein Gericht dem stattgibt, und im Verfahren dem Piloten aufgrund z.B. einer derartigen Zeugenaussage (geplante Absicht, wissentliche Überschreitung des MTOW, bzw. Unterschreitung der Mindesthöhe) eine Schuld zugesprochen wird, dann solltest sogar Du wissen, was das f. d. Hinterbliebenen bedeutet.
Und wie leicht ein Schuldvorwurf konstruiert und vor Gericht gebracht werden kann, dazu braucht es nur einen dienstbeflissenen Beamten in der Luftfahrtverwaltung, der Verkehrsbehörde oder eines Anwalts der Versicherung, die meint, eine Zahlung verweigern zu können bzw. eine Zahlung im Wege der Regressforderung zurück verlangt.
Das Motto, "das muss mir erstmal einer nachweisen" geht in einem Gerichtsprozess ganz schnell in die Hose. Da wird nämlich die mögliche Schuld diskutiert und be- u. ggf. ver-urteilt.
Das wird natürlich völlig anders kommen, je nach dem, ob Du, Chris, Ankläger, Richter, Beklagter oder Sachverständiger in dem Verfahren wärest.
Wurde die Sicherheitsmindesthoehe unterschritten? Kann das zweifelsfrei bewiesen werden? Nein? Also was soll das jetzt?
Ansonsten: Es ist nicht strafbar, ueber sein Haus zu fliegen....
Chris
Chris_EDNC schrieb:Wenn das von Beamten der Luftaufsicht angezeigt wird, braucht dir keiner "etwas zweifelsfrei" zu beweisen. Es reicht, das die sagen, du bist zu tief geflogen, dann bist du zu tief geflogen. Fertig.
Wurde die Sicherheitsmindesthoehe unterschritten? Kann das zweifelsfrei bewiesen werden? Nein? Also was soll das jetzt?
Gruß
Pedro
PS: den Überflug über dein Hüttchen kannst du ruhig machen...in korrekter Höhe.
Hat den Absturz etwa ein Beamter der Luftaufsicht gesehen? Gibt es Radaraufzeichnungen? Irgendwas?
Nein, nichts dergleichen. Ich waere also sehr vorsichtig, dem Piloten ein unterschreiten der Sicherheitsmindesthoehe vorzuwerfen nebst anderen Dingen.
An Fakten haben wir eine (hoechstwahrscheinlich) Ueberladung, ein Flugzeug im Acker und 2 tote Kamerade. Dabei koennte man es erstmal bewenden lassen, aber nein, es wird dem Piloten alles moegliche unterstellt und gesagt, seine Angehoerigen werden vor Gericht "gegrillt". Gehts eigentlich noch???
Chris
Chris_EDNC schrieb:... zu solchen Zeiten bin ich ganz froh, dass ich mittlerweile kein UL mehr fliege und mit den unsensibelen Wadenbeissern nicht mehr in Verbindung gebracht werden kann. Was einige hier "Spekulation" nennen, würde ich als Hinterbliebener wegen übler Nachrede nach §189 StGB anzeigen.
Gehts eigentlich noch???
Ich stehe auf der Seite der BFU, nur Fakten zu veröffentlichen. Der Rest ist für die Dummschwätzer.
Achim
Idioten gibt es sicher auch bei anderen Klassen, das ist kein exklusives UL-Problem. Aber ja, es nervt. Was hier abgehen wird, wenn ich mal im Acker liege, will ich mir lieber nicht vorstellen... :(
Chris
Seit wann werden in Deutschland Strafverfahren gegen Tote eröffnet?
Letztendlich geht es am Ende wohl nur noch darum, ob Kasko- und Haftpflichtversicherer zahlen müssen?
Meinem CSL-Versicherer habe ich kürzlich mitgeteilt, dass ich wie so gut jeder ULer, gelegentlich überladen mit meiner Maschine fliege. Daraufhin hat man mir lapidar einen Auszug aus den Vertragsbedingungen zukommen lassen. Darin steht, dass dieses den Versicherungsschutz gefährdet.
Streng genommen hätten die anders reagieren müssen, um hier aus der Nummer juristisch heraus zu sein. Stichwort: Angezeigte Gefahrerhöhung.
Zumindest positioniert man sich so im Fall der Fälle deutlich besser. Will der Versicherer konsequent heraus sein, müßte er jetzt aufgrund der (angezeigten) Gefahrerhöhung kündigen.
Guckt mal in den § 24 VVG
In meinem Fall ist der Monat seit vorgestern um ;-)
924driver schrieb:Eben, die Versicherung hat nicht etwa mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz dann entfällt. Warum nicht ? Ganz einfach, weil der Versicherungsschutz bestehen bleibt, solange die Überschreitung des ordnungsrechtlich vorgegebenen MTOW nicht der kausale Grund für den Schadenseintritt war.Letztendlich geht es am Ende wohl nur noch darum, ob Kasko- und Haftpflichtversicherer zahlen müssen?
Meinem CSL-Versicherer habe ich kürzlich mitgeteilt, dass ich wie so gut jeder ULer, gelegentlich überladen mit meiner Maschine fliege. Daraufhin hat man mir lapidar einen Auszug aus den Vertragsbedingungen zukommen lassen. Darin steht, dass dieses den Versicherungsschutz gefährdet.
924driver schrieb:Bist Du Dir da sicher? Eine Gefahrerhöhung kann doch nur akzeptiert werden, wenn sie legal ist und das ist bei Überladung sicher nicht der Fall. Der Hinweis auf die Vertragsbedingungen ist doch so zu verstehen: "Halte dich an die Abmachung und wir versprechen dir, im Ernstfall nur die üblichen faulen Tricks zu versuchen; ignoriere die Abmachung und du kannst es gleich vergessen!"
Stichwort: Angezeigte Gefahrerhöhung.
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