Und schon wieder ein UL...

Forum - Unfallprävention
  • Kam eben im Radio:

    http://hessenschau.de/panorama/zwei-verletzte-bei-notlandung-in-giessen-luetzellinden,notlandung-giessen-100.html

  • Zwar kein UL, aber in den letzten Tagen sind noch mehr Vögel zu früh aufgeschlagen. :-(

    --> http://www.mdr.de/sachsen/unfall-segelflugzeug-klix-100_zc-ecc53a13_zs-570f6b3d.html

  • sukram schrieb:
    Überladung
    Der BfU-Bericht ist eindeutig:

    Der PIC ist grob fahrlässig, wahrscheinlich sogar mit Vorsatz überladen im Grenzbereich geflogen.

    Die Anwälte der Versorgungsträger und die der Angehörigen des Passagiers werden die Hinterbliebenen des Piloten grillen!!

    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Die Anwälte der Versorgungsträger und die der Angehörigen des Passagiers werden die Hinterbliebenen des Piloten grillen!!
    Schaun wir mal...


    Chris

  • Ich finde es auch schade warum da nicht mehr kommt vom BfU. Kann aber auch die Angst vor Regress verstehen  Aber als erfahrener Pilot kann man es sich dennoch leicht denken.

    Immer wieder ist  es der Stall Killer. Und der kommt zu 80 bis 90 % aus menschlichem Fehler. Es sind so banale Dinge wie Unaufmerksamkeit, Ablenkung, Übermut, Zeitdruck,  sich einschleichende Sorglosigkeit, etc..   

    Wer da einfach nur  wie er es gelernt hat, mit möglichst  waagrechten Flügeln  ordentlich auf Geschwindigkeit achtet  wird uralt und wundert sich warum es nie zu irgendwas kritischem kommt. 

    Viele Piloten und auch ich würden aber eher sich brennend  interessieren, warum z B eine nagelneue C 42 c aktuell einen Motorausfall hat und notlanden muss.

    Da gab es schon viele Rotax Motorprobleme ( vielleicht immer noch die Schwimmer ? , etc)  und auch Notlandungen ( meistens zum Glück ohne große Verletzungen) , aber der BfU untersucht oder  sagt nix.   

  • Was haetten Sie auch mehr schreiben sollen beim FK-14 Unfall? Es gab keinerlei auswertbare Daten, nur Augenzeugenberichte. Augenzeugen sehen alles moegliche, das weiss jeder, der sich mit diesem Thema mal beschaeftigt hat. Frage 10 Zeugen und Du bekommst 20 Versionen.

    Was bleibt ist eine Ueberladung und ein Flugzeug im Acker. Ob die Ueberladung ursaechlich war, weiss kein Mensch. Genauso wie niemand mit Sicherheit sagen kann, warum die Maschine ueberhaupt abgestuerzt ist, Stall ist auch nicht mehr als eine Vermutung. Und wegen all dessen werden die Hinterbliebenen ueberhaupt nichts befuerchten muessen, die Faktenlage ist viel zu duenn.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ob die Ueberladung ursaechlich war
    ... spielt wohl bei der Schadensersatzpflicht überhaupt keine Rolle. Und eine Haftungsbegrenzung gemäß LuftVG gibt′s nur mit Beförderungsvertrag, welcher hier aus mehreren Gründen nicht vorliegt.

    Und "zahlen" müssen die Hinterbliebenen so oder so:
    entweder sie schlagen das Erbe aus oder sie treten in die Rechtsnachfolge und somit vollumfänglich in die unbeschränkte Haftung ein.

    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    ... spielt wohl bei der Schadensersatzpflicht überhaupt keine Rolle.
    Eben doch - aber das ist hier schon dermaßen oft diskutiert worde....Falsches wird jedenfalls nicht dadurch richtiger, dass es gebetsmühlenartig wiederholt wird.
  • Die rechtlichen Vorausetzungen für eine Untersuchung, Ermittlungsverfahren sind gegeben, teils vorgeschrieben bei derartigen Vorfällen.

    Und bei entspr. Beweislage kann es sehr wohl zu den von FD beschriebenen Folgen f. d. Hinterbliebenen führen.

    Diese Beweislage kann aber die BFU nicht immer liefern, und Vermutungen zählen bzw. eignen sich nur eingeschränkt bis gar nicht.

    Dennoch, irgendeiner hat ein Gespräch der Besatzung zur bewussten Gewichtsüberschreitung oder über die Absicht, zum Eigenheim mit tiefen Überflug zu fliegen, gehört, und schon brennt der Baum...

    Und Fairness ist Versicherungen oder Anwälten ein totales Fremdwort.

  • DiJoZi schrieb:
    Eben doch
    Muss ich Dir § 823 BGB erklären??

    Allein die Tatsache, dass die Maschine durch Einsteigen des Fluggastes schon überladen war, für die notwendige Mitnahme von Treibstoff also gar kein Potential mehr bestand, erfüllt den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit (W&B ja/nein) bzw. des Vorsatzes.
    Darüber hinaus existiert offenbar kein aktueller Wägebericht, zumindest keiner, der die Verhältnisse nach der Umrüstung auf die Bugradversion (große Änderung!!) wiederspiegelt, was den PIC in seiner Eigenschaft als Halter zusätzlich belastet.
    Ob letztlich noch ein Flugfehler zum Unfall geführt hat, ist vor diesem Hintergrund schon beinahe nebensächlich.

    Michael

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