BFU Unfallbericht Flugunfall Neustadt Glewe

Forum - Unfallprävention
  • Niemand prangert hier den FI an, auch der Untersuchungsbericht nicht (steht ja auch deutlich am Ende der Berichte). Der sammelt nur Fakten und versucht den Vorfall und alle relevanten Daten und Beobachtungen in einem Bericht zusammenzufassen. Das hat er getan und die Natur solcher Nachforschungen bringt es nunmal mit sich, dass es auch dort Unschärfen oder gar Fehlinformationen geben kann und da Menschen Fehler machen kann auch ein solcher Bericht durchaus mal "nicht perfekt" sein (wie auch immer man perfekt definieren mag).

    Das UL-Forum ist kein offizielles Organ der BFU, DULV,DAEC oder der Bundesregierung. Es ist sozusagen ein virtueller Fliegerstammtisch. Da darf und soll diskutiert werden, da kann auch mal spekuliert und auch "verurteilt"  werden. Noch darf man in DE frei reden. Es gibt natürlich Anstandsregeln (und gesetzliche), die eingehalten werden sollten.

    Die LuftPersV und damit konsequenterweise auch die Ausbildungsrichtlinien der Verbände schreiben die Ausbildungsinhalte und auch die formellen Rahmenbedingungen der Ausbildung vor. Dazu gehört auch die Dokumentation der Ausbildungsabschnitte. Das dient allen, nicht nur dem FI im Falle eines Unfalles (was noch fraglich ist, siehe unten). FLugschulen erheben ja auch u.a. eine Ausbildungsgrundgebühr. Unabhängig von dem zuvor gesagten habe ich als Flugschüler also auch ein Anspruch auf diese von mir bezahlte Dienstleistung.

    Die Frage ob ein 2ter FI einen Crosscheck durchgeführt hat oder nicht muss ja nicht explizit im Bericht erwähnt sein weil zB die Feststellung  "im Ausbildungsnachweis waren nicht die benötigten Angaben und Unterschriften für
    die Erteilung von Flügen außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers dokumentiert." das implizit bedeuten kann.

    Ob der FI nun in Bezug auf den Unfall aufgrund der mangelhaften Ausbildungsdokumentation haftbar gemacht wird oder nicht ist eher fraglich. Die Tatsache dass formale Verstösse vorlagen (Ausbildungsdokumentation) bedeutet ja nicht, dass der Schüler von seinem tatsächlichen Ausbildungsstand her nicht die Soloreife hatte. Da würde ein Gericht sicherlich noch etwas differenzieren was Verschuldungs- und Haftungsfragen betrifft.

    VG Mike
  • Ob der FI nun in Bezug auf den Unfall aufgrund der mangelhaften Ausbildungsdokumentation haftbar gemacht wird oder nicht ist eher fraglich. Die Tatsache dass formale Verstösse vorlagen (Ausbildungsdokumentation) bedeutet ja nicht, dass der Schüler von seinem tatsächlichen Ausbildungsstand her nicht die Soloreife hatte. Da würde ein Gericht sicherlich noch etwas differenzieren was Verschuldungs- und Haftungsfragen betrif
    Nun das ist die spannende Frage. Ein Gericht kann sich auch nur auf das stützen, was tatsächlich (formal, schriftlich) vorliegt. Und wie Explorer womöglich treffend sagt. Eine Versicherung wird sich natürlich daran aufhängen und versuchen Leistungen zu kürzen oder sich "hintenrum" zivilrechtlich wiederholen. 

    Nachtrag: Habe gerade in meinen FI Versicherungsunterlagen nachgeschaut. Dort steht explizit etwas von Befähigungsnachweisen:

    Kein Versicherungsschutz besteht, …
    ... wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten

    P.S. Immer wieder amüsant zu beobachten wie manche meinen, mich bei jedem Kommentar rot färben zu müssen...
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