Ob der FI nun in Bezug auf den Unfall aufgrund der mangelhaften Ausbildungsdokumentation haftbar gemacht wird oder nicht ist eher fraglich. Die Tatsache dass formale Verstösse vorlagen (Ausbildungsdokumentation) bedeutet ja nicht, dass der Schüler von seinem tatsächlichen Ausbildungsstand her nicht die Soloreife hatte. Da würde ein Gericht sicherlich noch etwas differenzieren was Verschuldungs- und Haftungsfragen betrifNun das ist die spannende Frage. Ein Gericht kann sich auch nur auf das stützen, was tatsächlich (formal, schriftlich) vorliegt. Und wie Explorer womöglich treffend sagt. Eine Versicherung wird sich natürlich daran aufhängen und versuchen Leistungen zu kürzen oder sich "hintenrum" zivilrechtlich wiederholen.
Kein Versicherungsschutz besteht, …
... wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten
Aktuell sind 23 Besucher online, davon 1 Mitglied und 22 Gäste.