Flyit selbst aber komplett anonym hier Ansagen raushaust....Hinweis: Das erste Post in diesem Forum ist _immer_ Anonym.
Interessant wäre es, wenn die BFU-Berichte anschließend mit etwaigen folgenden Urteilen aus Zivil- oder Strafrechtsprozessen zusammengeführt werden.
Sofern nicht mit AVgas geflogen wird, bring drainen nichts.
Sieht man sich die Wasserreste an und kennt die Arbeitsweise der Vergaser, dann dürfte klar sein, dass zumindest eine Seite des Motors keine Leistung mehr aufgebaut hat. Die Sache geschah im Steigflug.
Probier es mal in sicherer Höhe im Steigflug bei gesetzten Klappen und bei bester Steigfahrt aus. Zieh das Gas nur mal schnell zurück.
Die beiden wurden von der Sache überrascht. Wir haben eine 1200 Meter lange Bahn. Mein Eckolehrer hat das ein paarmal mit Ansage mit mir trainiert. Schon da kommt man ins Schwitzen.
Passiert die Nummer plötzlich und der angehende Fluglehrer war vielleicht nicht sonderlich erfahren, dann hat man null Chance und liegt zwei Sekunden später im Acker.
Mal Hand aufs Herz. Wer von uns hat schon einmal im Flug den Steuernüppel bis zum Anschlag ins Armaturenbrett gedrückt? Das ganze dann am Besten noch kurz nach dem Abheben? Das widerspricht doch allen menschlichen Reflexen, wenn es plötzlich abwärts geht.
Dann gibt es noch die Reaktionsstarre, wenn man plötzlich von einer Notlage überrumpelt wird. Die Höhe zum recovern hat man in dieser Situation nach einem Stall nicht mehr. Seien wir mal froh, dass die Nummer so ausgegangen ist.
Bezüglich der Urteile:
1. Vermutlich geht es nur um die Höhe des Regress. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Richter an die Rechtssprechung zur Autoversicherung anlehnen. Dort werden entweder 1.000,-- oder 5.000,-- Euro aufgerufen, die allerdings erst bei fehlenden Führerscheinen, Alkohol oder Drogen fällig werden. Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Leistungspflicht gegenüber der Opfer bleibt innerhalb der gesetzlichen Mindestdeckung bestehen. Evtl. versucht der Versicherer auch nur die bestehende Deckung herabzusetzen, weil es vielleicht dauerhaft Geschädigte gibt? Man müßte wesendlich mehr Einzelheiten kennen, um die Sache wirklich beurteilen zu können. Seitdem wir vor einigen Jahren das neue VVG bekommen haben, ist es für Versicherer wesentlich schwieriger geworden, sich herauszumogeln.
2. Der mitfliegende Fallschirmgast ist Laie. Er kann nicht wissen, dass der Schirm unter einer gewissen Höhe von alleine auslöst und ihn aus dem Flugzeug reisst. Also haften Pilot und Halter natürlich. Andernfalls würde der Gast auch keinen Schadenersatz erhalten. Für Pilot und Halter hat das keinerlei Nachteile. Die Prozessführung übernimmt und bezahlt der Versicherer.
Zu Zahlungen von Versicherungen im Allgemeinen. Die Entscheidungen zu Auszahlungen werden von Mitarbeitern getroffen, die gegenüber ihrem Arbeitgeber verantwortlich sind, was sie mit der Kohle anstellen. Also, wenn ich mal eben so einige 1000 oder 100.000,-- Euro meines Arbeitgebers aus dem Fenster oder in diesem Fall, vielleicht ohne Ansprüche auf den Tisch lege, dann kann ich mir ganz schnell einen neuen Job suchen.
Würden die Betroffenen jedoch zwei grundsätzliche Dinge einhalten, nämlich die Klappe halten, plus den richtigen Rechtsanwalt beauftragen (und nicht den Fliegerkumpel / Kegelbruder der zufällig ein guter Scheidungsanwalt ist), dann gäbe es auch weniger Gejammer.
Vor Gericht geht es zumindest im Zivilrecht nur am Rande um Gerechtigkeit, sondern lediglich darum, wer die richtigen Anträge zur richtigen Zeit stellt. Für einen Laien mag das befremdlich sein, aber ein Zivilgericht hat in erster Linie den Auftrag, den Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Bei der technischen Untersuchung des ULs vor Ort wurde Wasser im Kraftstoff in den Tragflächentanks und im Rumpftank nachgewiesen. In den Schwimmerkammern befanden sich Wassertropfen.
Aktuell sind 8 Besucher online.