BFU Unfallbericht Flugunfall in Landshut-Ellermühle

Forum - Unfallprävention

  • Gestern Abend den neusten BFU Unfallbericht mir mal zur Brust genommen und kopfschüttelnd wieder am Ende über uns als Branche oder Gemeinschaft von UL Fliegern gedacht. Wieder ein Beispiel wo zu viele Verantwortliche alle Augen zu gemacht oder einfach weggeschaut haben. Wo in Hektik und "schnell schnell" Fehler gemacht wurden, die in Kombination mit technischen Mängeln zu einem Unfall führten. Der wiederum gravierende formale Mängel zu Tage brachte. 

    In Anbetracht der Tatsache, dass der Assistent nach dem Unfall schnell noch nachgemeldet wurde, gehe ich davon aus, dass dieser nicht versichert war und vermutlich zivilrechtlich als PIC für sämtliche Folgekosten - wenn nicht von der betroffenen Frau, dann von den Versicherungen - aufkommen dürfte. 

    Nochmals es geht nicht um Steine werfen oder Leichen im Keller suchen. Der betroffene Assi dürfte meiner Einschätzung schon gestraft genug sein. Es geht darum aus den Fehlern von anderen zu lernen: 

    http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2011/Bericht_11_3X157_UL-S6_Landshut-Ellerm.pdf?__blob=publicationFile
  • Finde es klasse, dass du dich mit dem Thema so auseinander setzt und bin auch voll und ganz bei dir.
    Allerdings wundert es mich, dass du von "vertuschen" etc sprichst, selbst aber komplett anonym hier Ansagen raushaust....

    Passt irgendwie nicht zusammen!

    Flyit
  • Flyit selbst aber komplett anonym hier Ansagen raushaust....
    Hinweis: Das erste Post in diesem Forum ist _immer_ Anonym.

    Er hätte natürlich flyit drunterschreiben können ... :-)

    Bye Thomas
  • Interessant wäre es, wenn  die BFU-Berichte anschließend mit etwaigen folgenden Urteilen aus Zivil- oder Strafrechtsprozessen zusammengeführt werden.


  • Nach kurzem Googlen habe ich auf ANhieb diese Verfahren entdeckt, wo ziemlich eindeutig das Verhalten von Versicherungen erkennbar wird. Vielleicht gibt es hier im Forum Anwälte mit Zugang zu besseren Urteilsdatenbanken und können mehr sagen:

    http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_IV-ZR-28812_Haftpflichtversicherungsschutz-fuer-Folgen-des-Unfalls-bei-Flugschau-in-Eisenach-muss-neu-geprueft-werden.news18211.htm?sk=fd9efb207cd8b941e37139640a9911c4

    http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenster_2-O-26911_Unfreiwilliger-Fallschirmsprung-Fallschirmspringschule-und-Pilot-zu-Schadensersatz-verpflichtet.news12812.htm?sk=b686b572f2bafcd0930b36d5ace6641f

    Ich denke, da wir alle uns im Bereich der Gefährdungshaftung bewegen, ist es ziemlich egal was genau passiert da sobald was passiert, man als PIC automatisch mit einem gewissen Prozentanteil an Schaden mit dabei ist.
  • Hallo Anonymous,
    ich finde man lernt daraus fast nichts. Ein schwacher BFU Bericht wie man ihn leider öfters bekommt. 
    Das man keinen ungenehmigten Umbau macht, OK . Das man draint, OK. hätten machen sollen. Besonders nach der Open Air Standzeit. Könnte es aber auch Löschwasser gewesen sein? 
    Was war denn überhaupt unfallentscheidend  ?  
    Keine Aussage warum der Absturz erfolgte. Hat der Motor w g Wasser gestottert oder ist er ausgegangen ? 
    Warum der Stall ? Überzogen ?Pilotenfehler?  Stallübung ? Hat vielleicht einer ins Seitenruder getreten ?
    Warum hat der FI nicht eingegriffen? 
    Da die Protagonisten überlebt haben, müsste es doch mehr an Informationen geben. 

    Was kann man daraus sonst lernen ? Nehme möglichst keinen mit. Denn gibt es einen Schaden hast Du immer einen Prozess am Hals.
    Ist aber auch nichts Neues.  
  • Sofern nicht mit AVgas geflogen wird, bring drainen nichts.

    Sieht man sich die Wasserreste an und kennt die Arbeitsweise der Vergaser, dann dürfte klar sein, dass zumindest eine Seite des Motors keine Leistung mehr aufgebaut hat. Die Sache geschah im Steigflug.

    Probier es mal in sicherer Höhe im Steigflug bei gesetzten Klappen und bei bester Steigfahrt aus. Zieh das Gas nur mal schnell zurück. 

    Die beiden wurden von der Sache überrascht. Wir haben eine 1200 Meter lange Bahn. Mein Eckolehrer hat das ein paarmal mit Ansage mit mir trainiert. Schon da kommt man ins Schwitzen.

    Passiert die Nummer plötzlich und der angehende Fluglehrer war vielleicht nicht sonderlich erfahren, dann hat man null Chance und liegt zwei Sekunden später im Acker.

    Mal Hand aufs Herz. Wer von uns hat schon einmal im Flug den Steuernüppel bis zum Anschlag ins Armaturenbrett gedrückt? Das ganze dann am Besten noch kurz nach dem Abheben? Das widerspricht doch allen menschlichen Reflexen, wenn es plötzlich abwärts geht.

    Dann gibt es noch die Reaktionsstarre, wenn man plötzlich von einer Notlage überrumpelt wird. Die Höhe zum recovern hat man in dieser Situation nach einem Stall nicht mehr. Seien wir mal froh, dass die Nummer so  ausgegangen ist.

    Bezüglich der Urteile:

    1. Vermutlich geht es nur um die Höhe des Regress. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Richter an die Rechtssprechung zur Autoversicherung anlehnen. Dort werden entweder 1.000,-- oder 5.000,-- Euro aufgerufen, die allerdings erst bei fehlenden Führerscheinen, Alkohol oder Drogen fällig werden. Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Leistungspflicht gegenüber der Opfer bleibt innerhalb der gesetzlichen Mindestdeckung bestehen. Evtl. versucht der Versicherer auch nur die bestehende Deckung herabzusetzen, weil es vielleicht dauerhaft Geschädigte gibt? Man müßte wesendlich mehr Einzelheiten kennen, um die Sache wirklich beurteilen zu können. Seitdem wir vor einigen Jahren das neue VVG bekommen haben, ist es für Versicherer wesentlich schwieriger geworden, sich herauszumogeln.

    2. Der mitfliegende Fallschirmgast ist Laie. Er kann nicht wissen, dass der Schirm unter einer gewissen Höhe von alleine auslöst und ihn aus dem Flugzeug reisst. Also haften Pilot und Halter natürlich. Andernfalls würde der Gast auch keinen Schadenersatz erhalten. Für Pilot und Halter hat das keinerlei Nachteile. Die Prozessführung übernimmt und bezahlt der Versicherer.

    Zu Zahlungen von Versicherungen im Allgemeinen. Die Entscheidungen zu Auszahlungen werden von Mitarbeitern getroffen, die gegenüber ihrem Arbeitgeber verantwortlich sind, was sie mit der Kohle anstellen. Also, wenn ich mal eben so einige 1000 oder 100.000,-- Euro meines Arbeitgebers aus dem Fenster oder in diesem Fall, vielleicht ohne Ansprüche auf den Tisch lege, dann kann ich mir ganz schnell einen neuen Job suchen.

    Würden die Betroffenen jedoch zwei grundsätzliche Dinge einhalten, nämlich die Klappe halten, plus den richtigen Rechtsanwalt beauftragen (und nicht den Fliegerkumpel / Kegelbruder der zufällig ein guter Scheidungsanwalt ist), dann gäbe es auch weniger Gejammer.

    Vor Gericht geht es zumindest im Zivilrecht nur am Rande um Gerechtigkeit, sondern lediglich darum, wer die richtigen Anträge zur richtigen Zeit stellt. Für einen Laien mag das befremdlich sein, aber ein Zivilgericht hat in erster Linie den Auftrag, den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

  • Als erstes vorne weg: Wir waren nicht dabei und wir können nur mutmaßen. Und Gott sei dank ist bei dem Unfall kein Mensch tödlich verunglückt. Mir gingen aber beim Durchlesen sofort bestimmte Bilder und Sprüche durch den Kopf, die mir leider nur zu gut vertraut sind:


    1. FORMALE MÄNGEL

    Es fängt bei der schlampigen JNP mit dem Rettungsschirm an, geht über ein nicht lufttüchtiges Gerät, mit dem sogar geschult wurde und hört bei der Nicht-Meldung des Assistenten auf. Und ich vermute sehr stark, wenn schon die Meldung nicht vorlag, dann sieht es mit einer Fluglehrer-Haftpflicht ebenfalls ganz schlecht aus. Dieses ist für mich nicht mehr mit schlampig zu umschreiben. Für mich ist diese Gebahren von Seiten einer Flugschule unverantwortlich und gefährlich. Unverantwortlich zu Kunden, Schülern und offensichtlich auch dem eigenen Personal gegenüber. Die vermutlich alle in Treu und Glauben dachten, richtig zu handeln. 

    Und dann kamen die anderen Aspekte hinzu:


    2. ZEITDRUCK UND HEKTIK

    Schnell noch vor Ende der Betriebszeit eine Runde drehen, komme was wolle. Der Blick auf die Uhrzeiten im Unfallbericht lässt bei der Zeitbetrachtung die Vermutung aufkommen, daß - milde formuliert -  die Checkliste schnell überflogen wurde. Und wir reden hier nicht von einer Maschine, die am gleichen Tag noch gelaufen ist. Wir reden von einer Kiste, die 2 Wochen lang im Freien draussen herum stand und allein schon von daher erhöhte Sorgfalt hätte erforderlich machen müssen - sprich also auch mal die Cowling einmal abmachen und nachschauen, ob kein Nager sich in den Motorraum verirrt oder ein Eichhörnchen sein Depot im Flieger eröffnet hat.


    3. WASSER

    Der Unfallbericht ist da ziemlich eindeutig:

    Bei der technischen Untersuchung des ULs vor Ort wurde Wasser im Kraftstoff in den Tragflächentanks und im Rumpftank nachgewiesen. In den Schwimmerkammern befanden sich Wassertropfen.

    Sorry 924Driver ein Drainen hätte vielleicht sehr wohl da geholfen. Und wer sagt Dir, daß der Vorbenutzer nicht vielleicht am Heimweg AV-Gas nachgetankt hat, weil gerade kein Super verfügbar war? Das setzt aber natürlich eines voraus: Dass man sich über den Sprit überhaupt Gedanken gemacht hat, was uns direkt zum nächsten Punkt führt:


    2. SPRITMENGE

    Mit knapp knapp 7 Liter für einen mindestens 30 Minuten langen Flug mit Schüler zu starten, um dann noch Platzrunden also ständiges rauf-runter-rauf-runter zu üben? Sorry das ist fahrlässig! Jede mir zumindest bekannte Fuelcat fängt unter 10 Liter an zu blinken und sofern verbaut leuchtet eine Fuel Master im Panel dauerrot. Dass da nicht der für den Fluglehrer Assistenten verantwortliche Fluglehrer/Ausbildungsleiter eingeschritten ist, erscheint mir genauso fragwürdig wie die der nachfolgende Umstand:


    4. LERNEFFEKT FÜR SCHÜLER

    Mir erschliesst sich kein pädagogischer Lerneffekt für den Schüler für genau den durchgeführten Flug. Was sollte unter diesen Vorraussetzungen vermittelt werden? Wie fliegt man unter Zeitdruck? Wie können Checklisten möglichst schnell überflogen werden oder wie schafft man es mit NULL Spritreserve loszufliegen? Mir ist klar, im Nachhinein ist man immer schlauer, aber allein ein Überschlagen der Zeit hätte wenn nicht dem Fluglehrer-Assistenten, dann zumindest den verantwortlichen Fluglehrer am Platz (sofern einer überhaupt da war) sagen müssen, dass sich ein Schulungsflug nicht mehr lohnt. Er hätte sich wohl gelohnt, wenn beide wie ursprünglich geplant 45 Minuten vorher begonnen hätten. 

    Naja es bleibt die Hoffnung, dass zumindest der Flugschüler nach diesem Unfall etwas gelernt hat und eine andere Flugschule aufsucht. Da aber auf Flugplätzen neben lauter Alpha-Männchen unter anderem auch ein stark ausgeprägtes Stockholm-Syndrom zu beobachten ist, bezweifle ich es.

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 5 Monate.
  • "Naja es bleibt die Hoffnung, dass zumindest der Flugschüler nach diesem
    Unfall etwas gelernt hat und eine andere Flugschule aufsucht. Da aber
    auf Flugplätzen neben lauter Alpha-Männchen unter anderem auch ein stark
    ausgeprägtes Stockholm-Syndrom zu beobachten ist, bezweifle ich es."

    Es war eine 66jährige Flugschülerin, also definitv kein Alpha Männchen.

    Der BFU Bericht weist übrigens  auch darauf hin, das der eingebaute Rumpftank nicht vernünftig drainbar war.

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