Karten und Flugvorbereitung was ist Vorschrift was ist Zulässig?

Forum - Fliegen & Reisen
  • Kleine Ergänzung.
    "> Öffnungszeiten? Die kriege ich auch telefonisch erfragt.



    Das stimmt - Du bist dann aber selbst dafür verantwortlich,

    das sie auch stimmen."

    Da fängt er an, der Irrtum. AIP weiß, dass sie beim Druck schon alt ist. Also sagen schon die Macher AIP plus NFL plus Notam. Ein Anruf im Tower ist alles zusammen - sofern man nicht grad mit dem Hausmeister spricht. Aber wir beklagen uns schon seit 100 Jahren über die unnötigen Flugleiter, da kann ich grad nicht erkennen, wer neben teuren und unnötigen Flugleitern auch noch Hausmeister beschäftigt?

    Die Pressemitteilung der DFS! Toll. Da steht amtlich und vorzuhalten. Da steht NIRGENDS: Müßt ihr alle haben sonst dürft ihr nicht fliegen! Das denken wir nur garzugerne dahinein, um "alles richtig" zu machen.

    Truxxon
  • Hallo Truxxon,
    Bluesky hat klar und deutlich formuliert, dass das “Muss” in Gesetzten und Verordnungen  geregelt wird. Diese Regeln muss man kennen und beachten. Bluesky hat ebenso klar darauf hingewiesen, dass man die Gesetzte und Vorschriften NICHT an Bord mitführen muss. Warum kaust Du dann ewig lang darauf herum “muss man nicht kaufen.... muss man nicht haben.... ?” Hat Bluesky doch eindeutig geklärt.

    Auch hat Bluesky sauber auf die sehr individuelle Art der Flugvorbereitung hingewiesen, deren pflichtmäßiger Anteil natürlich die amtlichen Dokumente sind.

    Eindeutig falsch ist Dein Zitat, dass der Gesetzgeber “nur Karten” fordert.In der 3. DV zur LuftBO steht unter § 8 Sonstige Ausrüstung(zu §§ 19 bis 22 LuftBO):“Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten:Absatz 3 ......aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken”
    Deine in 2010 gekaufte ICAO Karte ist schon beim Kauf nicht aktuell. Auch die muss für Deinen Flug aktualisiert werden. Du kannst natürlich auch die ICAO Karte aus dem Jahr Deiner ersten Flugprüfung nutzen und und mit vielen Buntstiften aktualisieren. Erst dann erfüllt sie die gesetzlichen, amtlichen Anforderungen. 

    Ich kann nur noch einmal wiederholen, Bluesky hat kurz und im vollen Umfang die rechtlich saubere Situation beschrieben. Das ist weder ein heißes Thema noch ein Feld für private Interpretationen. Es ist einfach klar. Blueskys Anmerkungen über seiner persönliche Vorgehensweise in den Freiräumen sind sinnvoll und vernünftig.
  • Cumulus,
    leider falsch gelesen,falsch interpretiert und die falschen Schlüsse gezogen. Und auch Du tendierst in die Richtung, indem Du "aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken” mit "amtlichen DFS Karten" übersetzt. Wenn ich mich in Luftraum Golf bewege, reicht ein Aral-Atlas völlig aus. Wenn ich in Golf plane, mit Aral-Karte legal fliege, dann in Delta wegen Wetter ausweichen muss, bin ich immernoch legal unterwegs. Es gibt also keinen Grund, jedes Jahr erneut frische Karten zu kaufen, ein AIP und NFL-Abo nach Hause kommen zu lassen. Können: JA. MÜSSEN: nein Es gibt auch keinen Grund, für jede Eventualität vorzubauen. Meine Reichweite mit dem einen Vogel bei 125 kts liegt bei 1.600 km. Ich habe auch keine Libyen-Karten dabei, weil ich mal bei schlechtem Wetter dorthin ausweichen KÖNNTE, weil sich erst dort ein Wolkenloch auftut.

    Denn die Ausgangsfrage zu dem Thema hier war: "zugelassenen Kartenmaterial"? "Nicht zugelassen zur Navigation"? und die Überschrift hier ist: Karten und Flugvorbereitung was ist Vorschrift was ist Zulässig?

    "Zugelassen" ist eigentlich fast nichts, was aber auch nicht weiter schlimm ist, weil weil es auch niemand zugelassen haben will.

    "Vorschrift" im Sinne von "gefordert" ist eigentlich nur das Wetter (wenn über den Platz ...) und die aktuelle Karte, aber dort nichtmal besondere Anforderungen an die Karte, Herkünfte oder Zulassungen.

    Was bleibt also? "Amtlich" ist nicht Vorschrift. Vorschrift gibt es fast keine. Zugelassen ist - soweit erkennbar - nichts und auch nicht gefordert.

    Also darf jeder sehen, wie er seine eigenen Vorstellungen von sicherer Vorbereitung erfüllt und befriedigt. Deswegen auch vorhin die Irritation zur dem IFR Approach aus dem iPad. Die Dinger sind deshalb drauf, weil die auf Eurocontrol lizenzfrei zugänglich sind, sich deslhalb also hervorragend für "Apps" eignen. Sie sind für VFR Verkehr VÖLLIG unbrauchbar, ungefähr so sinnvoll wie Briefmarkensammlungs-App für′s VFR fliegen. Gewinn für Flugsicherheit -5. Gewinn für Piloten Ego +400 - sieht wichtig aus.

    Und nochmal: Die BFU macht ihre Arbeit nicht, weil eine Anflugkarte nicht aktuell war. Leute fliegen in IMC ein weil sie zu spät umdrehten. Strömungen reißen ab, weil .... 7000 Gründe, keiner davon in der Karte/AIP. Sprit ist leer weil ... warum? Zu lässig, verrechnet, aber nicht, weil es an der AIP fehlt.

    Truxxon
  • BS9 hat es auf den Punkt gebracht. Was muss sein.

    Aber entscheidend für mich ist meine Sicherheit, gemeint ist meine ganz persönliche Sicherheit, gut und richtig vorbereitet zu sein für die zu beachtenden Lufträume, Beschränkungen, Notams, Wetter, Anflugverfahren usw. Dazu gehört für mich auch die Frequenzen von FIS, oder von Plätzen zu wissen, die ich anfliegen will.

    Eine Flugplanungsprogramm hilft, ein GPS-Anzeige-System hilft, ein Ei-Fön kann helfen, muss aber alles nicht sein. Hilft nur, meinen Informationsbedarf während des Fluges zu befriedigen. Je besser ich damit umgehen kann - also in Übung bin - desto sicherer und entspannter verläuft der Flug. Die angesprochenen falschen Entscheidungen lassen sich so ein Stück weit vermeiden.

    Aber es ist immer meine Entscheidung, wie, wann und womit ich meine erforderlichen Informationen zusammenstelle. Und wenn ich meine, dass muss für mich sehr aufwändig und mit viel Technik geschehen, kann ich natürlich niemand vorschreiben, mein System zu übernehmen. Das ist dann die oft (zu Recht) eingeforderte Freiheit des Einzelnen, sofern der verantwortlich handelt.
  • Hallo Mike.Romeo,


    ich mache Flugplanung mit ULFORUM, Notam mit DFS (www.vfr-bulletin.de) Wetter mit www.Flugwetter.de  , drucke alles aus und hefte mir meine passene AIP Anfugkarte aus , Strich in die ICAO Karte.


    Geht alles ruck zuck und gut ist.  


     


    Ich muß/will mich ja eh für den Flug vorbereiten, also kein zusätzlicher Aufwand die Drucktaste zu betätigen, mitnehmen und fertig.


    Der Vorschrift ist genüge getan.


     


    Ich verstehe gar nicht warum zu diesem Thema so viel geschrieben wird ? 


    Seit Ihr vielleicht fliegende Lehrer? Rechtsanwälte ?  Finanzbeamte ?


     


    Grüße


    Peter


     

  • QuaxC42 schrieb:

    Ich verstehe gar nicht warum zu diesem Thema so viel geschrieben wird ? 


    Seit Ihr vielleicht fliegende Lehrer? Rechtsanwälte ?  Finanzbeamte ?


    Sind wir nicht alle ein bischen ... bluna? Es wird deswegen soviel geschrieben, weil soviele Andichtungen im Raum stehen, die Jung-Piloten dazu verleiten, ihr sauer verdientes Geld, was eigentlich in Flugstunden = Praxis = Erfahrung gehört, stattdessen in zuladungssenkende AIPs zu versenken weil sie das Gefühl haben, es tun zu müssen. Und das Gefühl entsteht, weil auch hier etwas großzügig mit Begriffen umgegangen wird wie "amtlich" und "zugelassen" und diese Begriffe Zusammenhänge vortäuschen, die nicht da sind. Selbst Du greifst negativ in unsere C02-Bilanz ein, weil du glaubst, Vorschriften genüge zu tun und Dinge unnötig ausdruckst. Wozu? So schaffen wir Kyoto nie!

    Truxxon
  • @Truxxon:Wo bitte habe ich “amtliche DFS-Karten” gefordert? Nirgends! DU scheinst da Lese- und Interpretationsprobleme zu haben. Ein wenig lernfähig bist Du ja. Inzwischen schreibst Du nicht mehr nur von “Karten”, sondern von “aktuellen”. Wenn Du jetzt noch hinzufügst “geeignet”, dann bist Du auf der richtigen Linie. Wenn Du daraus schließt, dass eine Aral-Karte diese Anforderungen erfüllt, dann ziehe ich Rückschlüsse auf Deine fliegerische Verantwortungslosigkeit und hoffe Dir nie zu begegnen. Wenn doch, und dann noch mit einer Aral-Karte auf dem Schoß, weiß ich schon, was ich tun werde. Ich garantiere Dir, dass jeder Richter eine Aral-Karte weder als aktuell noch als geeignet für die Fliegerei im Sinne der LuftBo  bezeichnen wird.


    Wo bitte habe ich von “zugelassenen Materialien gesprochen”? Nirgends! Durch Deine kontinuierlichen falschen Wiederholungen wird Deine Argumentationskette keinen Deut besser.


    Wo bitte habe ich davon gesprochen, dass man  jedes Jahr eine AIP kaufen muss? Nirgends! Ich habe genau das Gegenteil geschrieben. Vielleicht liest Du mal richtig die postings anderer, bevor Du darauf antwortest.
  • QuaxC42 schrieb:

    Seit Ihr vielleicht fliegende Lehrer? Rechtsanwälte ?  Finanzbeamte ?


    JA, sind wir! Wo ist das Problem? Dürfen die nicht fliegen? Dürfen die nicht schreiben? Welchen Beruf hast Du, dass Du fliegen und schreiben darfst?
  • Was die "Aktenlage" , also AIP, Luftfahrerkarten usw. angeht, glaube ich, sollte man es sich nicht allzu leicht machen. Wie schon festgestellt, wird die genau Art der vom Gesetzgeber erwarteten Flugvorbereitung nicht näher beschrieben. Hierin liegt die Möglichkeit der individuellen Interpretation, was zum anstehenden Flug getan werden sollte. Gleichzeitig birgt es aber auch die Gefahr, dass ein überprüfendes Organ, sei es ein BfL, LuPo oder dergleichen, aber auch ein Gericht nach einem Vor- oder Unfall die vorgelegte Flugvorbereitung entschieden anders beurteilt.


    Genauso unpräzise wie die Anforderung an den Umfang der Flugvorbereitung und der dazu zu verwendenden Unterlagen ist auch die bei Nichtbeachtung angedrohte Sanktion:


    Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine, nach § 32 Abs. 1. Nr. 1 LuftVG erlassenen Rechtsverordnung (hier LuftVO § 3a „Flugvorbereitung“) zuwiderhandelt und kann nach § 58 Abs. 2 LuftVG mit einem Bußgeld von bis zu € 50.000,- belegt werden.


    Insofern glaube ich, kommte man bei der Flugvorbereitung und Flugdurchführung in unserem Lande nicht ohne aktuelle Luftfahrerkarten, Wetterbriefing und Kenntnis der entsprechenden Abschnitte der AIP aus, wobei man besonders beachten sollte, dass auch die veröffentlichte Platzrunde des Zielflugplatzes, als Teil der Betriebzulassung des Landplatzes nach §§ 21a und 22 LufVO prinzipiell einzuhalten ist.


    Michael


    PS: "Seit Ihr vielleicht fliegende Lehrer? Rechtsanwälte ?  Finanzbeamte ?" Als Zahnklemptner fühle ich mich durch diese Äußerung deutlich diskriminiert! :-))

  • Zur Nutzung von bestimmten elektronischen Karten schreibt die DFS auf Ihrer Internetseite:

    iPhone Applikation „VFRiCharts“ Die ICAO-Karte im Maßstab 1:500 000 und die Europe Wall Chart im Maßstab 1:2 000 000 sind jetzt als Anwendung für iPhones von Apple zu haben. Die Position, auf der sich der Pilot jeweils befindet, wird durch ein kleines Flugzeugsymbol auf der jeweiligen Karte angezeigt. Auch Höhe, Geschwindigkeit und Flugrichtung werden per GPS ermittelt. Die Anwendung kann ab 8. April bei Apple im iTunes Store für 49,99 Euro heruntergeladen werden. Die „VFRiCharts“ sind nicht für navigatorische Zwecke freigegeben
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