"""""""Ein Wägebericht, der die zulässige Abflugmasse _reduziert_ ist keine Urkundenfälschung. Wir tragen ka keine falschen Werte ein sondern nur eine reduzierte Zuladung und ein Flugzeug, dass beide Gerätekennblätter erfüllt (vor und nach der Auflastung) ist ebenfalls keine Urkundenfälschung, sonder nunterliegt schlicht und einfach der Wahlfreiheit des Anwenders.
Ich möchte da nochmal hinweisen, dass ich gerade mit zwei Wägeberichten fliege https://www.flughafen-wien.taxi/taxi-vom-flughafen/ das völlig legal und sogar extrabürokratisch korrekt.""""""
Dass es Stemme S10VTX gibt, die auf dme Gerätekennplatt der S10VT oder eben mit PtF als VTX fliegen auch nicht.
WalthurUmech schrieb:Das ist mir neu und so recht glauben mag ich es immer noch nicht.
Werte ein sondern nur eine reduzierte Zuladung und ein Flugzeug, dass beide Gerätekennblätter erfüllt (vor und nach der Auflastung) ist ebenfalls keine Urkundenfälschung, sonder nunterliegt schlicht und einfach der Wahlfreiheit des Anwenders.
Wenn es wirklich sich so darstellt, dann wäre für mich immer noch die Frage, ob jeder Kontrolleur in Frankreich das auch weiss. Ich möchte keine Risiko einer Auseindandersetzung, selbst wenn ich nachträglich recht bekommen würde. Im ungünstigen Fall ist die Schlechtwetterfront angekommen und ich hänge ein paar Tage im Hotel fest und bleibe auf den Kosten sitzen.
edhs schrieb:1. Wer in F auf einem Grasplatz in Hintertupfingen dahingehend kontrolliert wird, sollte Lotto spielen.
dann wäre für mich immer noch die Frage, ob jeder Kontrolleur in Frankreich das auch weiss.
Chris
Moin,
die Chance auf eine entsprechende Kontrolle ist ziemlich klein, spannend wird es immer erst, wenn im Nachgang auf einen Vorfall Juristen auf die Sache losgehen. Auch das ist zum Glück sehr selten, kommt aber vor. Da es dann gerne mal um Geld geht ist es gut, hier mal über das dafür und dagegen zu diskutieren. In der zugelassenen Luftfahrt ohne Luftsportgeräte gibt es die Option des Ablastens auf jeden Fall, ob es so auch bei UL anwendbar ist, ist zumindest nirgendwo festgelegt. Ich verstehe die Idee, das ein UL, welches beide Zulassungen hat und auch erfüllt tatsächlich flexibel zu nutzen ist. Ich habe auf die Schnelle keine gegenteiligen Dokumente gefunden. Allerdings auch keines, das sich mit dem Fall mehrerer zutreffender Kennblätter befasst.
Für Deutschland ist es eher einfach, das herauszufinden: steht irgendwo in der Zulassung des UL ein Hinweis, das zur Zulassung des speziellen Flieger D-Mxxx ein bestimmtes Gerätekennblatt verpflichtend genutzt wird? Ich meine, nicht. Damit wäre der Betreiber die einzige Instanz, die für das Kennblatt und die daraus resultierenden Verpflichtungen einsteht. Ob das von den Verbänden so gewollt wäre ist spekulativ.
Ob die jeweils national getroffene Regelung, ausländische UL im eigenen Land zu akzeptieren auch eine solche Zweigleisigkeit umfasst, wäre noch weniger sicher. Für Frankreich gilt: wenn im deutschen Kennblatt für das Muster ein MTOW von mehr als 525kg steht, kann es bei einer Kontrolle Stress geben, vor allem, weil den Behörden aufgrund der Regelung auch eindeutig klar ist, das es den Fall geben kann. Ein geändertes Loadsheet dürfte den Behörden nicht reichen, da es um die Zulassungsverfahren für das UL geht, und die wird bei reinen UL der 600kg-Klasse in Frankreich nur bedingt akzeptiert.
Was zu klären wäre: gibt es den Fall der zwei gleichwertig und flexibel zu nutzenden Kennblätter in D?
Gruß Raller
Kennblatt (inmeinem Fall Kennblatt 61139) ist an die Gerätenummer gekoppelt. Gerätenummer steht im Lufttüchtigkeitszeugnis. Neues Lufttüchtigkeitszeugnis gibts nur gegen das Alte. Damit sollte die Frage eigentlich geklärt sein. Zumindestens nach meinem Verständnis.
Moin,
sehe ich auch so. Wenn das alte Zeugnis zurückgegeben wird, kann es jeweils nur eine Option geben. Interessant wäre es z. B. im Fall der FK9, die aufgelastet 530-540kg wiegen darf, ob es ein frankreichtaugliches Kennblatt geben könnte mit 525kg. Wären immer noch 50kg mehr bzw ein paar kg weniger als maximal möglich. So eine Art „Euro“-Version…
Gruß Raller
Mhh, ich grübele nur mal... da mir im Verein 472,5 und 600er ULs zur Verfügung stehen...
Soll ich für die Reise (2 Personen) nach F das 472er UL nehmen und damit illegal überladen aber musterlegal einfliegen oder lieber das 600er UL und gewichtstechnisch legal aber muster-illegal einfliegen?
Der gesunde Menschenverstand sagt mir: Überladen ist gefährlicher.
... allerdings gibt es den gesunden Menschenverstand bei Behörden nicht...
t-h-w schrieb:Garnicht fliegen.
Soll ich für die Reise (2 Personen) nach F das 472er UL nehmen und damit illegal überladen aber musterlegal einfliegen oder lieber das 600er UL und gewichtstechnisch legal aber muster-illegal einfliegen?
Danke @Tarutino für den Nachweis, das es faktisch nur eine Zulassund gibt, auch wenn das Fluggerät mehreren Normen entsprechen könnte.
@Raller eine "Euro-Version" wäre was aber binationale Absprachen im UL-Bereich sind eher selten. Hier müssten die Verbände auf beiden Seiten zu viel dem anderen Erlauben bzw. im konkreten Fall Frankreich das europäisch gesetzlich mögliche in ihrem Land einführen. Also Tendenz eher nein es sei denn FK sagt 525kg is Ende.
@ t-h-w gesunden Menschenverstand gibt es auch bei Behörden, leider gibt es zu viele dämliche Regelungen weil keiner "dicke Eier unterm Rock" hatte um Verantwortung zu tragen.
Moin,
ich meinte das so, das es ein Kennblatt geben könnte, das anstelle der möglichen 540kg nur 525kg eingetragen hat. Damit wäre die französische Regel erfüllt und mit diesem einen Kennblatt wäre dann der Kompromiss Auflastung vs Frankreich erreicht.
Gruß Raller
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