FliegenFürFreiheit schrieb:??? Hab ich jetzt was verpasst und hat sich in Bezug auf Dänemark in den letzten Wochen etwas großartig geändert???
…ich meine die Zwischenstopps waren auf Plätze mit ICAO Kennung beschränkt, so ähnlich wie Dänemark das auch macht. …
Mr. Lucky schrieb:Das ganze letzte Jahr schon waren die Transit-Permits für >525kg UL Flugplan-gebunden und auf ICAO Plätze beschränkt. Wie das vorher war weiss ich nicht, da hatten wir in der Freundesgruppe noch keines. Die Frage bei unseren dänischen Freunden ist allerdings immer wie das in der Praxis gehandhabt wird, denn es gibt dort ja offenbar noch einiges an Abstimmungspotential zwischen Luftrechtlicher Regulierung und Grenzpolizeilicher Überwachung, wie wir seit Coronawahn wissen ... Ich sage nur das leidige Thema Port of Entry Bestimmungen, die früher mal flächendeckend ignoriert wurden.
??? Hab ich jetzt was verpasst und hat sich in Bezug auf Dänemark in den letzten Wochen etwas großartig geändert???
Solange man Frankreicht lediglich überfliegt und keine Landung macht, bei welcher man kontrolliert werden kann, sehen die Franzosen überhaupt ob derjenige C42 472,5 oder 540 KG hat? MTOW steht ja im Flugplan nicht drin.
Eine Antwort von DGAC am 6 Februar 2023:
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Guten Morgen,
"Europäische Ultraleichtflugzeuge", die die Beschränkungen von Artikel 2 des Dekrets vom 23. September 1998 in der geänderten Fassung über Ultraleichtflugzeuge (MTOW 600 kg) nicht einhalten, dürfen französisches Hoheitsgebiet für nichtgewerbliche Flüge überfliegen nur mit ein laissez-passer LP6: https://www.ecologie.gouv.fr/aeronefs-etrangers#scroll-nav__4). Für jede Anfrage wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Für ein solches Flugzeug kann in den folgenden 3 Fällen ein laissez-passer ausgestellt werden:
- Für einen Überflug im Transit (mit möglichem Zwischenstopp),
- Für einen Hin- und Rückflug zwischen einem fremden Land und einem Land in Frankreich (ohne einen weiteren Flug in Frankreich),
- Für Flüge, die nicht auf Transit- oder Hin- und Rückflüge beschränkt sind, über einen Zeitraum von 10 Tagen (zwischen dem Datum der Einreise und Ausreise aus dem französischen Hoheitsgebiet, unabhängig davon, ob die ULM jeden Tag fliegt oder nicht); dies wird nur 3 Mal pro Flugzeug pro gleitendem 12-Monats-Zeitraum gewährt.
Europäische Ultraleichtflugzeuge, die Artikel 2 nicht erfüllen, keinen freien Zugang zu den für Ultraleichtflugzeuge reservierten Plattformen haben werden.
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clement31 schrieb:Ich schmeiss mich weg, poste das mal in einem Forum für zertifizierte Luftfahrt - Flüge in Frankreich nur mit "LP6" ... Die 10 Tage Regelung kannte ich noch nicht, scheint neu zu sind und finde ich mehr als fair für den "kleinen Fliegerurlaub".
mit ein laissez-passer LP6
Hm, was passiert im schlimmsten Fall wenn ich mit 600 kg UL in Frankreich ohne Genehmigung von irgendwelchen Behörden erwischt werde?
Dass das irgendeine Behörde auf einem Grasplatz irgendwo in der Pampa kontrolliert ist unwahrscheinlicher, als dass dort Aliens landen.
Chris
Das sehe ich auch so. Allerdings könnte man natürlich auf Basis von Flugpläne oder Radaraufzeichnungen sanktionieren. Wenn Frankreich das überhaupt macht. So schizophren ist wahrscheinlich nur das BAZL in der Schweiz, bzw. in Norwegen wird beim UL ohne Einfluggenehmigungscode im Flugplan einfach der Flugplan abgelehnt.
Wie sieht es eigentlich aus, ein 600kg UL einfach nur mit 525kg in Frankreich zu betreiben?
Also sozusagen eigenständig abzulasten?
ich würde einfach einen zweiten Wägebericht mitführen der auf 525kg zielt.
Im Moment habe ich ja auch zwei Wägeberichte. Einen für 472,5kg und einen für 600kg PtF.
Und falls man ein aufgelastes UL hat, könnte man einfach auf das alte Kennblatt referenzieren.
Hallo zusammen
Ganz so trivial sehe ich das nicht mit den Frankreichflügen und über 525 kg MTOW nicht. Die Franzosen passen schon auch auf was da so rumfliegt. Mal eben andere Wägeberichte oder Zulassungspapiere vorlegen fliegt sicherlich auf, ganz blöd sind unsere Nachbarn auch nicht. Eine Mail an die Zulassungsstelle mit dem Kennzeichen und die Daten sind bekannt. Das wäre dann nebst illegalem einfliegen auch Urkundenfälschung, nur so nebenbei ;-)
Ein Erlebnis , zwar schon paar Jährchen her, aber heute durch die nationalen Distriktionen auch denkbar.
Nach Frankreich geflogen , mit Flugplan und alles einwandfrei abgewickelt. Weiter geflogen auf einen Platz in der Normandie, der, wie sich später heraus stellte, nur für dort registrierte Flugzeuge zugelassen ist, was jedoch nirgends ersichtlich war. Nach einer knappen Stunde landet eine Robin mit seitlicher Aufschrift "Police de Air", kein Witz , steigen zwei Police de Air Typen aus und erklären uns, dass wir hier nicht bleiben dürfen und mit ihnen auf einen anderen Platz fliegen müssen. Der Einwand, dass wir bereits eine Pastis genossen haben und eigentlich nicht mehr fliegen sollten wurde ignoriert. Also Zelte abbauen, in den Flieger und hinterher auf einen anderen Flugplatz. Dort wurden unsere Lizenzen eingesammelt und auch die Zulassungsurkunden.
Wir dürfen erst wieder fliegen wenn wir durch einen Inspecteur überprüft wurden und ein französisches Permit dazu ausgestellt wurde. Und dass wir auch in der Lage sind unsere Flugzeuge auch sicher fliegen zu können.... Mein Einwand, ich sei "Inspecteur" da ich Prüfungsrat und Fluglehrer war, wurde ignoriert.
Zwei Tage später keine Rückmeldung (war Wochenende und kein "Inspecteur" zu erreichen), jedoch inzwischen haben wir erfahren, dass unsere Papiere beim Flugleiter auf dem Tower liegen. Nach längerem Gespräch mit dem Flugleiter bekamen wir die Papiere gegen eine kleine "Spende" in die Flugleiterkasse ausgehändigt. Wir füllten die Tanks abends randvoll und flogen am anderen Tag bei Tagesanbruch zurück nach D, ohne Flugplan... Wir bekamen nie Post aus Frankreich... ist alles längst verjährt, daher getraue ich mich auch das so in der Runde zu erzählen. Aber ich denke nicht, dass durch die heutigen Restriktionen in jedem Land das UL fliegen viel einfacher geworden ist.
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