Hallo zusammen,
gem. folgenden Link hat Frankreich sich nicht der 600 kg angeschlossen sondern nur 500 kg + 25 kg für das Rettungsgerät eingeführt. (keine Panik, linke ist auf englisch :) )
Für alle ULs die schwerer sind, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Genehmigung für 50,-
https://www.ecologie.gouv.fr/en/foreign-aircraft
Weiss jemand wie lange hierfür der maximale Genehmigungszeitraum ist, den man beantragen kann?
Kann man da gleich ein ganzes Jahr reinschreiben oder nur 2 Monate oder so?
Hat das im letzten Jahr jemand formal korrekt durchgeführt und wie lange dauerte hier die Genehmigung?
Die 50,- wären ja nicht das Thema, weil Fliegen kostet ja auch ein paar Euro, schwieriger ist oft den genauen Zeitraum zu definieren, weil man als VFR Pilot ja doch gewissen Abhängigkeiten mit dem Wetter hat.
Ist gerade echt schade, dass sich erst England "vom Acker macht", dann Frankreich nur 525 kg zulässt und die Schweiz nun sehr hohe Gebühren für einen sehr kurzen vorher zu definierenden Zeitraum einführt.
Das gemeinsame Europa driftet gefühlt gerade wieder sehr auseinander...
cu
Markus
Guten Morgen!
Weiß jemand was Neues zu Einflug/Durchflug nach/durch Frankreich mit 600kg UL?
Ein Fliegerfreund hatte dies letztes Jahr beantragt und sinngemäß die Antwort bekommen dass die Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt wird;
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(Google Translate)
Lieber Herr ....,
Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Fluggenehmigung für Ihr D-M...-Ultraleichtflugzeug. Unsere Politik in Bezug auf Ultraleichtflugzeuge, die nicht der französischen Ultraleichtflugzeugverordnung entsprechen (was bei Ihrem Flugzeug der Fall ist, da es schwerer als 525 kg ist), besteht darin, nur begrenzte Genehmigungen zu akzeptieren; z.B. Transite ins Ausland (mit technischen Zwischenstopps), Überführungsflüge (nach/von + technischen Zwischenstopps) zu bestimmten Orten.
Falls Sie immer noch interessiert sind, können Sie Ihre Bewerbung entsprechend aktualisieren?
Gerne können Sie uns auch den Nachprüfschein zusenden.
Wenn zum Abschluss bestätigt wird, dass Sie zum Steuern dieses Flugzeugs eine vom LBA ausgestellte Nicht-ICAO-Ultra-Light-Lizenz besitzen, ist eine Validierung der Lizenz erforderlich.
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Wäre ja schön wenn sich da noch was tut?
VG
pfalzflieger schrieb:Das Thema dürfte negativ "durch" sein.
Wäre ja schön wenn sich da noch was tut?
Ausnahmegenehmigungen werden meines Wissens nur noch für exakt beantragte Einzelflüge und nur in den in deinem Ausschnitt schon genannten Fällen genehmigt. Die Validierung der deutschen UL Lizenz ist dagegen keine wirkliche Hürde, man muss halt nur Französisch beherrschen, aber das sollte man mit UL in F sowieso. Etwas erleichtert ist die Validierung übrigens wenn man zusätzlich noch eine ICAO kompatible Lizenz besitzt, z.B. einen PPL.
UL über 525kg sind nach französischem Recht eben keine UL mehr und da beisst die vereinfachte Nationale Zulassung der Sportgeräte halt mal wieder zu - das ist NICHT Europa, das ist jedes Land für sich.
Eigentlich geht es mir um einen Flug nach Spanien. Geht halt am besten durch Frankreich! :-)
Tankstopps wären ja dann "technische Zwischenstopps".
PPL hab ich.
Ich schreib die mal an.
Besten Dank!
Kraftfahrzeuge kann man ohne technische Änderungen ablasten lassen, warum geht diesen Weg niemand?
c_a schrieb:Wird auch bei Flugzeugen gemacht...
Kraftfahrzeuge kann man ohne technische Änderungen ablasten lassen, warum geht diesen Weg niemand?
Chris
Wie ist es denn mit Spanien, da braucht man ja auch eine Genehmigung für das UL
Ich komme auf deren Webseite nicht klar, alles in Spanisch.
Vielleicht kannst Du was berichten?
Besten dank
pfalzflieger schrieb:Das sollte problemlos gehen, haben wir letztes Jahr auch durchexerziert. Man deklariert als "Transit" und gibt bei dem Antrag in Frankreich die Registrierung des Permits der Spanier an. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des spanischen Permits kann man dann mit dem /RMK im Flugplan (FPL ist Pflicht für Transit, also "typisch französisch" einfach herumknattern is nich) durch Frankreich fliegen. Die technischen Stopps sollten dann aber auch nicht zu lange dauern und man kann diese auch nicht auf beliebigen UL Plätzen machen - ich meine die Zwischenstopps waren auf Plätze mit ICAO Kennung beschränkt, so ähnlich wie Dänemark das auch macht. Problematisch wird es, wenn man wie wir einen Flieger in Spanien aus technischen Gründen zurücklassen muss und den später wieder abholen will. Das geht zwar, ist aber mit ausführlichen Schilderungen und unter Vorlage entsprechender Rechnungen zu belegen (wir waren kurz davor den Flieger mit dem Anhänger zurück zu holen).
Eigentlich geht es mir um einen Flug nach Spanien.
Wenn man nach Sardinien fliegt u nicht zu lang über dem Meer bleiben will, fliegt man üblicherweise über Elba nach Korsika u dann die Küste runter. Ist aber Frankreich u nun wohl ziemlich unmöglich mit 600 kg.
Nicht schön, wass sich da in Europa so entwickelt...
Vielen Dank für alle Infos!
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VG
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