Hallo,
Ich hätte geplant nächstes Jahr mal ne Runde über der Schweiz zu drehen u dabei Matterhorn, Jungfrau, Mönch, Eigner abzuklappern.
In den Alpen bin ich seit Jahren viel unterwegs, nur die Schweiz fehlt mir noch.
Ab FL 130 ist da Airspace C. Lassen die da einen mit nem Advanced UL rein, oder muss man da drunter bleiben, was den Vorbeiflug an Jungfrau Mönch Eigner vermutlich ziemlich tricky macht, weil da ja alles höher wie FL 130 ist.
Alternativ könnte mir ja ein Schweizspezialist (wie Chris) ggf per pn ein Routing zusenden.
Einflugrichtung wahrscheinlich Hohenems, ggf auch etwas südlicher, ich würde etwas östlich von München starten.
Thx für jeden Tipp
Markus
Ich glaube, du musst dann aber von einen Zollflugplatz starten....
Da gibt es eine Änderung:
https://www.fliegermagazin.de/news/neue-eu-regeln-der-zollflugplatz-zwang-entfaellt/
Zumindest in DE brauchst Du keinen Zollflugplatz mehr. Bin mir unsicher, ob das auch (schon) für die CH gilt.
Wobei in DE und AT gibt es genug Zollflugplätze. Schön ist die EU-Verordnung 2020/877 vor allem für den Ein-/Ausflug aus Frankreich oder Italien nach/von CH. In FR und IT gibt es in schweizer Grenznähe fast keine (kleinen, UL tauglichen) Zollplätze.
Hi,
Aber wenn in CH nicht gelandet wird, ist kein Zollflughafen nötig, oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Danke und Gruß
Maik
Maik schrieb:Richtig, dann braucht es nur FP.
Aber wenn in CH nicht gelandet wird, ist kein Zollflughafen nötig, oder habe ich das falsch in Erinnerung?
"Zollflughafen" ist ein bisschen doll ausgedrückt, fast jeder Wald- und Wiesenplatz (Kategorie D) bietet Zoll. Liste siehe obiger Link. Anmeldung erfolgt über Webformular auf deren Website. Z.B. bei uns schaut das so aus.
Chris
Bin vor vier Jahren bei Basel über die Grenze, zum Eiger, Jungfrau etc geflogen und nach Norden wieder ausgeflogen. Flugplan gefordert, aber da keine Landung in der Schweiz auch kein Zoll notwendig.
Vor drei Jahren über die Grenze nach Schaffhausen geflogen, dort ein paar Kreise geflogen und Richtung Bodensee wieder ausgeflogen. Kein Flugplan notwendig, der Flug wurde so genehmigt.
Das war meine Erfahrung. Sicherheitshalber würde ich allerdings einen Flugplan aufgeben, dann gibt`s keine dummen Überraschungen.
Gerd
edhs schrieb:Hatte ich im Frühjahr 2021 bei Zürich Information auch angefragt: Am Weg von Leutkirch nach Freiburg wollte ich spontan ohne FPL den Rheinfall bei SH überfliegen.
Vor drei Jahren über die Grenze nach Schaffhausen geflogen, dort ein paar Kreise geflogen und Richtung Bodensee wieder ausgeflogen. Kein Flugplan notwendig, der Flug wurde so genehmigt.
Die Antwort war klar und scharf: Ich würde ja offensichtlich die Regeln kennen und er (der FIS Mitarbeiter) sei nicht die Polizei und könne daher den Einflug in die CH auch nicht freigeben.
(Naja, ein AFIL wäre formal wohl möglich gewesen. Aber da er nicht wollte, blieb ich brav auf DE Seite...)
edhs schrieb:Du meinst von FIS "genehmigt"?
Vor drei Jahren über die Grenze nach Schaffhausen geflogen, dort ein paar Kreise geflogen und Richtung Bodensee wieder ausgeflogen. Kein Flugplan notwendig, der Flug wurde so genehmigt.
Da ist es wie immer: Die Freigabe eines Lotsen (egal ob FIS oder von einem Turm) ist kein Freibrief. Man ist selber für die korrekte Papierlage (persönliche Lizenzierung, Zulassung des Luftfahrzeuges, etc. pp.) verantwortlich.
Hört man ja öfter mal: "Radar hat mich mit meinem UL für Charlie freigegeben, also ist es legal." Was als Begründung Unsinn ist...
Chris