Könnte mir jemand Fragen beantworten.

Forum - Fliegen & Reisen
  • Postbote schrieb:

    Austrocontrol Seite 7 hier und dann lies es bitte genau und richtig und zeig mir dann einen "Infoplatz" in Österreich

    welcher die englische Sprache zur Pflicht hat.

    Dann:

    https://www.fb.gv.at/Pruefungen/pruefungen-flug.html

    Ich will das jetzt nicht ausarten lassen, nur soviel:

    Auf der verlinkten Seite 7 steht: "Der Sprechfunk darf normalerweise nur von einer Person ausgeübt werden, die [...] b) Inhaber eines ausländischen Zeugnisses, welches durch eine auf Grund des § 8 Abs. 1 Funkerzeugnisgesetz 1998 (BGBl. I Nr.26/1999)
    erlassene Verordnung anerkannt wurde, ist und der das Recht die mit diesem Funkerzeugnis verliehene Berechtigung auszuüben nicht gemäß § 12 Abs. 2 Funkerzeugnisgesetz 1998 (BGBl. I Nr.26/1999) aberkannt wurde."

    In dem zweiten Link von Dir steht es ja auch drin: "Anerkennung eines ausländischen Flugfunkzeugnisses: Antragsformular „Link zum Anerkennungsformular“,"

    Es geht also gar nicht darum, ob in Österreich auf Deutsch oder auf Englisch gefunkt wird. Es geht einfach darum, daß unsere Bundesregierung festgelegt hat, daß das BZF 2 nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist und entsprechend bei Grenzübertritt seine Gültigkeit verliert. Damit verliert der Pilot bei Grenzübertritt die verliehene Berechtigung zur Ausübung des Funkverkehrs. In der Folge muß jeder einzelne Pilot sein konkretes BZF 2 Zeugnis mittels des verlinkten Antragsformulars von den Österreichern anerkennen lassen, um diese Berechtigung zurückuerlangen.

    Aber zusammenfassend für den Fragensteller: Mach dir über Englisch keinen Kopf, egal wie gut oder schlecht du darin bist. Es gibt sowohl im Deutschen als auch im Englischen Funksprechverkehr eine festgelegte Phrasologie. Wenn man diese 50-100 Worte drauf hat, hat man gewonnen. Das ist wie beim Arzt, der muß auch nicht fließend Latein können, es reicht, wenn er die Fachbegriffe auf die Kette bekommt.

  • Bo007 schrieb:
    Bei 2T MTOM.
    Also 2 Tonnen sind auch schon echte Trümmer....so die typischen Vertreter wie C172 oder Pa28 haben etwa eine Tonne.

    Hab dir mal eine Karte verlinkt, damit du schauen kannst wo in deiner Nähe Flugplätze sind:

    https://www.openflightmaps.org/wp-content/plugins/ofmTileMap/ofmTileMap_full.php?airac=2106&language=local&lon=9.8564&lat=53.3344&format=landscape&scale=500&render=false

    Denke Stade, Lauenbrück, Lüneburg oder auch Uetersen könnten interessant sein

    Bo007 schrieb:
    Ich hab schon schöne Modelle gesehen die sehr interessant warwn für nur 36k. Und das geht eigentlich. 
    Würde sagen die Idee vom eigenen Flugzeug wäre definitiv erst der 2 oder 3. Schritt....wirst mit der Zeit auch sehen was ein eigener Flieger (E Klasse) wirklich kostet
    cbk schrieb:
    Anlegen unter Segeln (ohne Motorhilfe) an einer Betonmole. Da hat man dann auch eine Herausforderung. ;-)
    Naja, wäre ja ein anderes Thema...aber eigentlich ist das kein Problem. Unter Segeln in die Box wäre sicherlich anders

  • cbk schrieb:
    Aber zusammenfassend für den Fragensteller: Mach dir über Englisch keinen Kopf, egal wie gut oder schlecht du darin bist. Es gibt sowohl im Deutschen als auch im Englischen Funksprechverkehr eine festgelegte Phrasologie. Wenn man diese 50-100 Worte drauf hat, hat man gewonnen
    Aber vergiss nicht das es nicht nur das BZF ist sondern nur in Kombination mit der ICAO-Prüfung überhaupt Gültigkeit hat und die halte ich für problematischer in der Ganzen Angelegenheit.

    Ansonsten würde ich auch zur Echo-Klasse raten sonst fliegst Du immer im Grenzbereich oder drüber je nach Flugzeugtyp und ich gehe auch noch weiter und sage mach wenn möglich direkt den PPL(A).
    Der LAPL ist in meinen Augen meist unsinnig (es sei denn Du schaffst das etwas höhere Medical nicht oder sonst was).

    Mit den Pflichtstunden kommt eh kaum jemand aus das fällt nicht ins Gewicht und beim LAPL muss die Personenbeförderungsberechtigung erst noch erlangt werden indem Du nach Scheinerhalt erst 10 Stunden fliegen musst bevor Du jemanden mitnehmen darfst. Beim PPL ist das direkt integriert. Von der Prüfung kommt lediglich ein bisschen Funknavigation dabei - halb so wild.

    Dann hast Du aber alle Möglichkeiten offen um Dich später ohne erst die Aufstockung zu machen direkt zu erweitern. IFR-Berechtigung zum Beispiel.

    Die Kosten bleiben sich bei LAPL und PPL jedenfalls fast gleich. Das wird eher schön geredet mit dem LAPL und wenn dann auch noch die 10 Extrastunden drauf kommen bis Du Deine Frau mitnehmen darfst - dann rechne die auch mal mit rein und das hast Du nicht in zwei Tagen erledigt.

    Hier ist das ganz gut gegenübergestellt von LAPL und PPL(A).

    https://www.mgflyers.de/unterschiede-ppl-lapl/

  • AndreaVK schrieb:
    Aber vergiss nicht das es nicht nur das BZF ist sondern nur in Kombination mit der ICAO-Prüfung überhaupt Gültigkeit hat und die halte ich für problematischer in der Ganzen Angelegenheit.
    Wäre mir neu, dass AUT für ULer das language proficiency verlangt.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Wäre mir neu, dass AUT für ULer das language proficiency verlangt.
    Ich habe keine Ahnung was für Regelungen es in AUT da gibt. Generell ist es aber ja so dass das BZFI nur in Kombi mit der Sprachprüfung gültig ist und da brauche ich halt nicht nur die paar Sprechfung-Phrasen für die Prüfung sonder entsprechend gutes Englisch.


    Wenn es da eine andere Regelung zu gibt ist es OK...

    Dann hab eich nichts gesagt.

  • AndreaVK schrieb:
    Generell ist es aber ja so dass das BZFI nur in Kombi mit der Sprachprüfung gültig ist
    Das ist ein immer noch verbreiteter Irrtum und stimmt pauschal eben nicht für UL. Gibt diverse threads hier dazu.

    Chris
  • Language Proficiency hat doch primär mal erstmal nix mit BzF und Funken zu tun? Language Proficiency ist m.W. die zusätzliche Kreativ-Erfindung einiger Regulatoren gewesen, um die Ausübung der Rechte aus einer Pilotenlizenz künstlich an eine Sprachprüfung zu koppeln, hat also Auswirkungen nur auf die Pilotenlizenz (PPL/CPL/ATPL).

    BzF heisst "du darfst funken", halt in der Sprache und dem Land das in dem Funkschein steht. LP heisst "du darfst bei uns im Land nur fliegen", wenn man die benötigte LP vorweisen kann. Beides ist getrennt und für die sowieso nationalen Gegebenheiten eines UL ist LP erst mal nicht relevant, oder - grenzüberschreitendes Fliegen mit UL ist doch eigentlich gar nicht ursprünglich vorgesehen gewesen?

    Mir hat man mal als Merkhilfe erzählt, dass es beim BzF/AzF darum geht dass jemand die Funkphrasen beim Rollen und in der Luft kann und bei der LP Krücke darum, dass man am Boden im Zweifelsfall in einem fremden Land in Alltagsprache erklären kann was man für einen Mist in der Luft gemacht hat.

  • Die komplizierte Materie perfekt erklärt.
  • NochnRalle schrieb:
    Language Proficiency hat doch primär mal erstmal nix mit BzF und Funken zu tun? Language Proficiency ist m.W. die zusätzliche Kreativ-Erfindung einiger Regulatoren gewesen, um die Ausübung der Rechte aus einer Pilotenlizenz künstlich an eine Sprachprüfung zu koppeln, hat also Auswirkungen nur auf die Pilotenlizenz (PPL/CPL/ATPL).
    Ja, vielleicht einfach mein Denkfehler. Ich komm ja aus der Echo-Klasse. Ich habe also auch keine Prüfungen für UL oder sonst was daher fehlt mir da sicher etwas Hintergrund was erlaubt ist und was nicht.

    Mir geht es darum dass man ja kaum aus Deutschland raus das BZFI braucht in Englisch und mir war nicht bewusst das es da noch eine (ist ja noch unsinniger) Unterscheidung gibt zwischen Echo-Klasse und UL.

    Funk ist ja schließlich Funk egal welche Kiste ich unter dem Hintern habe. Und es gilt halt eigentlich - BZFI ohne Sprachprüfung ist nicht gültig.

    Aber wie gesagt, dass es hier eine Ausnahmeregelung zum UL gibt war mir nicht bewusst. Ist mir auch - wie vieles andere in der Fliegerei - total unlogisch.

    Heisst auf Deutsch:
    Mit der Cessna darf ich den kleinen Lokalplatz in Österreich nicht anfliegen aber mit dem UL schon?

    Erkläre mir den Sinn dahinter.....

  • AndreaVK schrieb:
    Mir geht es darum dass man ja kaum aus Deutschland raus das BZFI braucht in Englisch und mir war nicht bewusst das es da noch eine (ist ja noch unsinniger) Unterscheidung gibt zwischen Echo-Klasse und UL.
    Echo ist halt unter dem Kommando der ICAO, welche die Sprachprüfung vorschreibt, UL hingegen ist national geregelt und daher entscheidet jedes Land individuell, was es braucht, um bei sich mit einem UL z.B. funken zu dürfen. Einmal eigene UL betreffend und dann nochmal ausländische per Gästeflugregelung.

    Wer also ins Ausland fliegen will, muss sich mit deren Regularien in der Gästeflugregelung vertraut machen, das betrifft ja nicht nur die Funkerei.


    Chris

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