HAllo Foxflieger , Hallo Auslandsflieger ,
interessante Analyse. Rechtssicherheit bekommt man sowieso nirgenswo. Halte ein BZF 1 für Auslandsflüge grundsätzlich für sinnvoll.
Allerdings ist der Aufwand nur mit Schulenglisch sehr hoch. Ich würde mir schon zutrauen mal über die Grenze nach Polen oder Karlsbad oder ins Elsass, oder nach Holland oder Ungarn zu hüpfen. Dabei würde ich mich außerhalb der Kontrollzonen bewegen und den Schnabel halten. Den Einleitungsanruf für die Landung und die Positionsmeldungen bekomme ich gut hin. Augen auf halten muß ich eh den die anderen Flugzeuge in der Platzrunde verständigen sich vielleicht in der Landessprache, da nützt mir auch ein BZF 1 nichts.
Das Problem bei BZF 1 ist nicht die Sprachprüfung sondern die fiese Übersetzung des technischen Textes zu Beginn der Prüfung. Der Lernaufwand ist mit Schulenglisch enorm hoch. Sonst hätten viele auch schon Ihr BZF 1 in der Tasche.
Ich würde mich schon interessieren wie man unkompliziert in die Nachbarländer kommt und wo das lax oder kritisch gehandhabt wird.
Für Ungarn ist ja hier konket gefragt.
DM
Tja, da hat Frank mal wieder ein Highlight gesetzt.
Man braucht gar nicht erst zu lesen , wer das schreibt, sondern es reicht, sich auf den Text einzulassen, damit es dämmert: Im Thread "Startendes Flugzeug auf dem Laufband" war er ähnlich brillant in seiner Analyse bzgl. der streitenden Parteien.
Nun fehlen an sich nur noch ein paar vernünftige Flieger, die sich nicht rechthaberisch fetzen, sondern ihr Tun in bezug auf die regelmäßigen deutschen bürokratischen Übersollerfüllungen kritisch hinterfragen und eben nicht mit vorauseilendem unkritischem Gehorsam reagieren - ja sogar noch stolz darauf sind, auch die unsinnigsten Forderungen zu erfüllen, um sich Pilot nennen zu dürfen. Nur so kann unsere ohne Not freiheitsvernichtend eingestellte Administration aus dem äußerst einträchtigen und bequemen Dornröschenschlaf
- der gebührenpflichtigen Verbote und kostenpflichtigen "Papiere" von derzeit >21 für das Sportgerät !!! UL -
geholt werden, da die Sparte UL ja weiterhin in nationaler Kompetenz verbleibt und somit keiner Kontrolle unterliegt, weil auch die "freie" Presse als sogenannte 4. Gewalt seit Jahren versagt; denn sie hat sich gemein gemacht, wie es der unvergessene Hans-Joachim Friedrichs mal formuliert hat.
Die EU hilft hier nicht; also wehret endlich nicht nur den Anfängen, sondern der Fortsetzung behördlichen Mißbrauchs.
Es wird heutzutage auf allen Ebenen hemmungslos geklagt, nur eben nicht in der Luftfahrt, wo die Rechtslage nicht nur beim hier behandelten Thema mehr als dubios ist.
Nach Franks bestechender Analyse ist einiges nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Wird dem weiterhin schweigend zugestimmt, ist kaum noch ein Gericht fähig, dieses von den Nutznießern bewußt angerichtete Durcheinander rechtlich engagiert zu würdigen und damit auch zu entflechten, zumal mit und in dieser Rechtsmaterie keine lohnende Karriere zu erwarten ist, weil man auf diesem Gebiet kaum Aufsehen erregen wird und sich somit auch keinen Namen machen kann.
Gruß hob
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