Fliegen in Ungarn

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hi,
    ich möchte im August mit meiner C42 nach Ungarn fliegen. Kennt sich da jemand aus ?

    Welche Flugplätze sind interessant ?
    Gibt es Flugplätze mit MoGas ?
    Es es was besonderes zu beachten ?

    Vielen Dank für Eure Antworten
  • Hallo Fritz,


    ich denke ich kenn mich aus, fliege seit 13 Jahren in Ungarn. Empfehlen kann ich Dir einen Flugplatz direkt am Plattensee.


    Die Leute auf den Plätzen sind generell sehr freundlich, getankt wird zu 90% an den Tankstellen, ist aber kein Problem, gerne fährt man Dich hin. Einflug nach Ungarn mit Flugplan und Transponder, Flugplan in der Luft schließen per Telefon zu teuer. Nützlich ist ein Homebriefing Zugang beim DFS da kannst Du auch von HU aus Deinen Flugplan aufgeben. Unter 1000 m MSL ist in Ungarn kein Flugplan nötig, Sperrgebiete beachten.


    Habe in LHBK schon viele deutsche Gruppen erlebt, die mit bis zu 20 Maschinen am Platz gekommen sind.


    Wünsche Dir ein happy landing und schönen Urlaub


     Kurt

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Hallo,

    brauche ich zwingend BZF 1 oder reicht BZF 2, um mit einem deutschen UL über Österreich nach Ungarn zu fliegen? Möchte gern einen Trip in diesem Jahr machen.
  • Dumme Ausländerfrage: was ist BZF1 und BZF2 ?
  • Cirrus schrieb:
    brauche ich zwingend BZF 1 oder reicht BZF 2, um mit einem deutschen UL über Österreich nach Ungarn zu fliegen?

    Sobald du ins Ausland fliegst (was von uns aus gesehen auch Österreich ist), muss man immer BZF1 haben. Sprechfunk kann in AT sicher in deutsch erfolgen, trotzdem will der Gesetzgeber das BZF1 beim Flug ins Ausland.

    Ausserdem werden die am Funk in HU sicher kein deutsch mehr sprechen, oder?

    Gruss Steve
  • csaba schrieb:
    Dumme Ausländerfrage: was ist BZF1 und BZF2 ?
    Wer immer da den roten Daumen gedrückt hat: ich finde die Frage alles andere als "dumm", und schon gar nicht einen roten Daumen Wert!

    @Cirrus:
    Schau mal in die AIP der beiden Länder, da steht dann rechtsverbindlich drin, was die so verlangen (sorry, das ist jetzt nicht so sehr informativ, aber das ist ein Forum nun leider eben auch nicht immer) ;)))

    @Osram:
    • Sobald du ins Ausland fliegst (was von uns aus gesehen auch Österreich
      ist), muss man immer BZF1 haben. Sprechfunk kann in AT sicher in deutsch
      erfolgen, trotzdem will der Gesetzgeber das BZF1 beim Flug ins Ausland.
    WO bitte steht das - wobei ich (wegen ULforum) einfach mal frech davon ausgehe, dass wir hier über einen Trip mit UL reden....

    Blue skies,
    Frank
  • csaba schrieb:
    Dumme Ausländerfrage: was ist BZF1 und BZF2 ?

    BZF2: Funkprüfung VFR deutschsprachig
    BZF1: Funkprüfung VFR englischsprachig
    AZF: Funkprüfung IFR

    Das sind rein innerdeutsche Zeugnisse, die (zumindest theoretisch) im Ausland niemanden interessieren, in der Praxis sieht das im Einzelfall anders aus. Vom deutschen Flugrecht her braucht man aber BZF1 für das Überqueren der Landesgrenze.
  • Moin,

    bei allem Respekt, solange mir niemand den Titel der Bestimmung nennen kann, in der sich eine Begründung findet für "vom deutschen Flugrecht her braucht man aber BZF1 für das Überqueren der Landesgrenze" mag ich das nicht glauben. Die FlugFunkV gibt das jedenfalls nicht her. Mit Frank bin ich der Meinung, dass allein die jeweilige AIP des Ziellandes aussagt, ob ein Flugfunkzeugnis benötigt wird oder nicht. Wobei die English Proficiency das Thema leider auch nicht einfacher macht ...

    Gruß
    ColaBear
  • Das ist so nicht ganz richtig. In der FlugfunkV ist es eigentlich klar beschrieben:


    § 2 Arten der Flugfunkzeugnisse



    • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II)

    ... das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in deutscher Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben.


    Das BZFI hingegen gilt grenzüberschreitend.


    Gruss, Steve

  • Das lese ich so: Das BZF II berechtigt nur in Deutschland zu irgendetwas. Gut. Das BZF I berechtigt hingegen nicht nur in Deutschland zu irgendetwas. Auch gut. Aber wo steht, dass man diese Berechtigung tatsächlich benötigt?! Paragraph 1 der FlugFunkV sagt nämlich, dass UL gar kein Flugfunkzeugnis brauchen (jedenfalls solange sie nicht in Lufräumen D rumeiern). Aber beim Überqueren der Grenze dann plötzlich doch? Das ergibt doch keinen Sinn.

    Edit: Nochmal anders versucht. UL sind und bleiben nationale Angelegenheit. Also kann doch die Bundesrepublik Deutschland nicht für Österreich gesetzlich regeln, welches Dokument dort benötigt wird. Oder?

    Nochmal Gruß
    ColaBear
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