Komme aus Hessen.
Das das ganze nicht verbindlich und logisch geregelt ist weiß ich.
Aber es findet irgendwas halt aktuell vor Ort statt.
Genau das interessiert mich. Da kann man sich drauf einstellen oder es lassen.
PEter
Also:
In die CH ist es einfach: Kommst Du aus DE und warst die letzten 10 Tage nicht in Thüringen oder Sachsen, darfst Du rein. Ohne wenn und aber. Ohne Anmeldung, ohne Test, ohne Quarantäne.
[PDF] Regeln für die Einreise in die Schweiz (www.bag.admin.ch)
Weil DE kein Risikogebiet ist:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/einreisebeschraenkungen-drittstaaten.html
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ABER: Die Ausreise aus CH zurück nach DE ist nicht so einfach.
In Deinem Fall (Besuch Verwandter ersten Grades: Sohn) darfst Du ohne Quarantäne zurück. Aber sonst niemanden besuchen und nicht einkaufen.
Für die 24h Grenzverkehr-Regel ist Dein Wohnsitz zu weit nördlich. Besuchst Du also nicht ausschließlich Deinen Sohn, musst Du bei Rückkehr in Quarantäne -- egal wie kurz Dein Aufenthalt in CH war.
e.g.:
BaWü: Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Bay: EQV: Einreise-Quarantäne in Bayern
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Und ja, ich bin von der Grenzpolizei am Flugplatz in DE nach Flug aus dem Schengenraum kürzlich kontrolliert worden.
Ein Blick in den Gesetzestext (OK., ist streng genommen keiner, dannst noch die Originalquelle recherchieren) erleichtert die Rechtsfindung:
https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anmeldung_und_testung_stand_080321.pdf
Seite 2, "Weitere Ausnahmen ... " 2. Punkt. Brauchst wohl nur einen negativen Test, insofern weniger als 72h im Land der Freiheit und Venunft um Deinen Sohnemann (vorausgesetzt es ist tatsächlich Deiner) zu besuchen.
Etwaiger Tankstopp oder Durchfahren durch BW ist in BW OK.
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