Hi,
Woher erfahren deutsche Behörden von einreisenden Privatfliegern? Die kontrollieren ja nichtmal Rückkehrer auf Linienflügen.
ist doch völlig egal, ob es kontrolliert wird. Wie alle anderen auch haben auch wir Privatflieger unseren Anteil daran, das Virus einzudämmen.
Sollten nun einzelne der Meinung sein, solange nicht kontrolliert wird, brauche ich mich nicht an Regeln zu halten oder "ich würde einfach fliegen und gut ist", erweisen diese uns einen Bärendienst. Zum einen der gesamten Gesellschaft im Kampf gegen das Virus und zum anderen uns Fliegern, denen als Folge ein Verbot ihres Hobbys droht.
Natürlich hat jeder einzelne Verzicht, jedes einzelne Aufsetzen der Maske und jedes einzelne Testen fast keine messbare Auswirkung. Aber in der Summe ist es wohl möglich der entscheidende Unterschied.
Gruß
Maik
Wenn du weniger als 24h in der Schweiz warst brauchst du bei Rückkehr weder einen Test noch eine Quarantäne einzuhalten.
War am Wochenende (mit dem Auto) in der Schweiz und habe das vorher extra recherchiert.
Abgesehen davon, dass an der Grenze bei der Rückfahrt keiner stand.
segelbastian schrieb:Und abgesehen davon, dass das sich permanent ändernde Regelwerk kaum noch wer durchblickt.
Abgesehen davon, dass an der Grenze bei der Rückfahrt keiner stand.
Chris
segelbastian schrieb:
Wenn du weniger als 24h in der Schweiz warst brauchst du bei Rückkehr weder einen Test noch eine Quarantäne einzuhalten.
Die 24h Ausnahme ist gestrichen worden, zumindest in Bayern. klar geregelt:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV
Und von manchen Plätzen umgesetzt:
Q) EDMM/QFAXX/IV/NBO /A /000/999/4826N01056E
A) EDMA
B) 21/02/01 10:31 C) 21/04/28 23:59
E) COVID-19 ALL PERSONS ARRIVING FROM A DEFINED RISK AREA OUTSIDE GERMANY HAVE TO REPORT TO THE BORDER POLICE IMMEDIATLY AFTER LANDING. IN ACCORDANCE WITH THE REQUIREMENTS OF THE LOCAL HEALTH AUTHORITIES, IT IS IMPERATIVE THAT YOU WEAR A FACE MASK AND MAINTAIN PHYSICAL DISTANCE AT THE AIRPORT. WEARING A FACE MASK AND MAINTAIN PHYSICAL DISTANCE INSIDE BUILDINGS IS REQUIRED.
Ja eben, ändert sich praktisch stündlich... LOL
Chris
Theoretisch könnte man sich ja - genug Treibstoff voraus gesetzt - das günstigste Bundesland heraus suchen, z.B. NRW, wo man (einem tapferen Bürger und schlauer Richter sei Dank) mit einem negativen Coronatest ohne Quarantäne einreisen darf
Wobei, wenn man auf der juristisch sicheren Seite sein will muss man sich an den Regeln eines Bundeslands orientieren in dem man einen Wohnsitz hat. Alles andere wäre vermutlich nur eine Durchreise. Sonnst könnte man nach der Wandertour in den Glarner Alpen (natürlich unbeschreibliches Infektionsrisiko, vergleichbar mit 30 Sekunden U-Bahnfahrt in Berlin-Neukölln) von Mollis auf dem Weg nach Mannheim einmal touch and go in Siegerland machen.
Man könnte auch einfach....
Chris
Ich bin an einem Flug in die Schweiz interessiert da ich gerne meinen Sohn nähe Zürich besuchen möchte.
Ich weiß das man in Konstanz sonst einfach nach Kreuzlingen rüberlaufen kann. ( Könnte mich da mit ihm treffen)
Ist das zur Zeit auch möglich oder wird da konterolliert?
Ich könnte auch problemlos geschäftlich fliegen und das nachweisen.
Auch habe ich gelesen das crews von test und Quarantäne ausgenommen werden. Ist das so ? Auch bei UL ?
Wer hat die Schweiz in der letzten Zeit unkonpliziert besucht ?
Einreisen in den Schweiz scheint auch niccht das Thema eher die Rückreise nach Deutschland . Ist das so ?
Bitte keine Mutmaßungen sondern konkrete eigene Erfahrungen.
Antwort bitte als P/N.
Peter
QuaxC42 schrieb:Welche Dir wenig bringen werden. Konkret wird an der Schweizer Grenze derzeit nicht (immer) kontrolliert (kann nicht garantieren dass nicht kontrolliert wird, auch zu Normalzeiten steht zumindest der Zoll immer mal wieder und macht Stichproben). Ob Du was riskieren willst ist Dir überlassen. In die Schweiz kannst Du legal ohne Quarantäne einreisen, insofern Du nicht aus Thüringen kommst. Du kriegst automatisch eine SMS nach der Einreise wo alles Weitere drin steht.
Bitte keine Mutmaßungen sondern konkrete eigene Erfahrungen.
Aus welchem Bundesland kommst Du denn? Maßgeblich ist für Dich die Quarantäneverordnung Deines Bundeslands, und die Quarantäneverordnung der Bundesländer durch die Du reisen willst. Durch B-W kannst Du legal durchreisen, d.h. wenn du hier eine Zwischenlandung machst oder auf dem Landweg gleich weiter fährst musst Du nicht in Quarantäne, es sei denn Dein eigenes Bundesland schreibt Dir was anderes vor. Tagesbesuche in der Schweiz sind (zumindest für Badener) ebenso quarantänefrei, insofern sie nicht zu touristischen Zwecken (wie auch immer das zu definieren sei) oder zum Einkaufen erfolgen. Es gibt noch Sonderregeln für Verwandtenbesuche ersten Grades die auf Dich zutreffen könnten, aber lies die Dir lieber selber durch:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Ich kann bei dieser ganzen Fehlregulierungswut nur noch lachen.
Beispiel Holland - Hochinzidenzgebiet, Telefonat mit der Bundespolizei in Kleve / NRW von gestern:
Ich muss nächste Woche nach Holland für 4-5h, den Humvee abholen und habe gerade bei der Bundespolizei in Kleve / NRW angerufen und nach dem aktuellen Stand gefragt.
Antwort: Bei der Wiedereinreise muss ein maximal 72h alter neg. Coronatest vorgelegt werden.
Ich: Ich fahre fahre ja nur ein paar Stunden nach Holland, ich muss mich also Zuhause testen lassen, fahre nach Holland und lege dann bei der Kontrolle den Test von zuhause vor, richtig?
Antwort: Ja.
Ich: Werde ich dann an der Grenze kontrolliert?
Antwort: Eventuell ja, eventuell kurz danach, eventuell gar nicht.
Ich: Danke!
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