Abend die UL Gemeinde!
Ich möchte kommenden Sonntag zum ersten mal in die Niederlande fliegen, genauer gesagt nach Lelystad (EHLE). Muss man mit deutsch registriertem UL einen Flugplan aufgeben?
Danke, LG
Ja, muß man. Einen für den Hinflug und einen für den Rückflug. Außerdem brauchst du ein ELT oder ein PLB ( so ein gelbes Umhängeding für den Notfall).
Viel Spaß!
Ich war letzte Woche in Texel ( von Stadtlohn) und bin da fast drüber geflogen. Habe auch alles mit FP gemacht. Funk in Holland Dutch Mill top. Sagte "QNH and Flight Information" . Dann war Ruhe bis Deutschland. Sieht alles viel wilder aus als es ist. Ich fliege da wieder hin. :) Alles sehr freundlich bei den Käsköpp aber ordentlich Geld mitnehmen :)
Reicht ein PLB tatsächlich? In AT ja. Aber in NL?
Prima. Danke
Günter N schrieb:Da unser Flugplatz in unmittelbarer Nähe der niederländischen Grenze liegt, habe ich die Sache mit dem ELT/PLB jetzt mal von quasi höchster Stelle in den Niederlanden klären lassen.
Außerdem brauchst du ein ELT oder ein PLB ( so ein gelbes Umhängeding für den Notfall).
Antwort: Flüge der allgemeinen Luftfahrt (inkl. ULs) in der Amsterdam FIR (umfasst die gesamten Niederlande) bedürfen eines ELT. Zulässig sind fest verbaute und portable ELTs sowie automatisch als auch manuell auslösende ELTs. Ein PLB gilt nicht als ELT.
Eric
Moin,
laut DULV ist ein PLB ebenfalls erlaubt.
Eric schrieb:Moin!
habe ich die Sache mit dem ELT/PLB jetzt mal von quasi höchster Stelle in den Niederlanden klären lassen.
Wer ist denn die "höchste Stelle" ? Und wo steht das nachvollziehbar geschrieben?
Ich habe auch schon versucht eine "amtliche" Antwort zu bekommen. Aber das scheint schwierig zu sein.
Allerding kenne ich einige Flieger die in NL ein PLB betreiben. Leider ist die englische Registrierung etwas kompliziert.
Sachlich würde ein PLB durchaus Sinn machen. Wenn es möglich ist, einen Flieger in den österreichischen Alpen zu finden (dort ist PLB ok), sollte es auch für die zerklüfteten tiefen Täler in den Niederlanden reichen.
Bin sehr gespannt ob wir hier eine rechtssichere reproduzierbare Antwort finden.
Tom
Unsere niederländischen Nachbarn sind was die Publikation der Gesetzeswerke angeht sehr vorbildlich und hier ist eindeutig das Lesen der eAIP als dem schlagenden Dokument angesagt:
https://www.lvnl.nl/informatie-voor-luchtvarenden/informatie-voor-luchtvarenden/aeronautisch-informatie-downloads
sogar zum Herunterladen und immer Dabeihaben. Insbesondere die Abschnitte über die Abweichung vom ICAO Standard sollte man gelesen und verstanden haben.
Meines letzten Wissensstands ist ein festeingebautes ELT Pflicht in NL und die Ausnahmegenehmigung für die G-registrierten Fluggeräte ist mit Verlassen der Briten aus der EASA auch weg (Nebenanmerkung, Englisches Funkzeugnis wurde übrigens letztes Jahr auch kontrolliert).
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