Flug online verfolgen

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hi Luca,

    ich habe noch einen Link gefunden, der knapp und klar beschreibt, warum Du Deinen Mode-C Transponder im SERA Raum nicht mehr einschalten darfst, dass Du damit potentiell den Flugverkehr störst, und seit wann Du eigentlich einen Mode-S hättest nachrüsten müssen.

    Blue Skies, Tim.

    https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/fachbereiche/luftfahrttechnik/transponder_mode_s.pdf

  • Und hier nochmal der Link zur NfL, in der geregelt ist, dass wir seit 2 Jahren auch unter 5000 ft unsere Transponder einschalten müssen.

    https://air-law.de/wp-content/uploads/2019/02/NfL-1-1011-17-Transponder-1.pdf

    "Dringend empfohlen" ist so zu interpretieren, dass nicht-motorgetriebene Luftfahrzeuge (Ballone, Segelflieger) mit kleinen Batterien nicht ständig senden müssen.

    ! Mit Mode-C senden ist natürlich auch unter 5000 ft nicht mehr erlaubt.

  • ist so zu interpretieren? Das sind jetzt Deine Auslegungen oder? Dann schreibe doch auch so.

    Bis 5000ft reden wir von Empfehlungen, nicht mehr und nicht weniger.

  • uxor schrieb:
    Das sind jetzt Deine Auslegungen oder?
    Leider nein.

    https://air-law.de/wp-content/uploads/2019/02/flm_2019-02_Recht.pdf

    "Mit der Verordnung VO (EU) Nr. 2016/1185 wurde jedoch auch, von vielen unbemerkt, seitens der EU eine weitere grundsätzliche Regelung zur Transponder-Schaltung in der SERA-Verordnung VO (EU) Nr. 923/2012 ergänzt. Sie gilt seit dem 12. Oktober 2017."

    "»a) Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder
    während des Fluges durchgängig zu betreiben (...)."

    Die Formulierung "dringenst empfohlen" wurde - wie oben geschrieben - im Hinblick auf den hohen Stromverbrauch der Transponder und des dafür fehlenden Generators jener LFZ gewählt. 

  • lucabert schrieb:
    Er hat mir bestätigt, dass mindestens Mode C nötig ist, aber keine Pflicht auf Mode S (zumindest für UL).
    Es gibt auch in Deutschland keine Pflicht, überhaupt einen Transponder zu besitzen, erst recht keinen mit Mode S. Aber in transponderpflichtigen Lufträumen (zB über 5000, TMZ) muss es Mode S sein. Mit "nur" Mode C ist es rechtlich das Gleiche wie ohne Transponder, und deshalb darf man dann gar nicht in die genannten Lufträume hinein. Das gilt soweit ich weiß EU-weit.

  • Carlson schrieb:
    mich wundert es etwas, dass du in Deutschland ein UL mit einem Mode-C X-Ponder betreibst und nachgeprüft bekommst.

    Transponder Mode C sind nicht verboten. Ihr Nutzen ist nur eingeschränkt im Vergleich zu früher, da sie in transponderpflichtigen LR nicht gelten. Aber zB in einer Kontrollzone - die ja idR nicht transponderpflichtig sind - kann der Mode C den Controllern trotzdem die Arbeit erleichtern und sie deswegen leichter gnädig stimmen, dir den Einflug zu genehmigen.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.5 %
Ja
45.5 %
Stimmen: 123 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 42 Besucher online, davon 4 Mitglieder und 38 Gäste.


Mitglieder online:
Olaf G.  Ralle  hotelromeo  Litespeed 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR