Luftraum C - Freigaben

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo miteinander,

    nachdem ich ja selbst aus der Nähe einer CTR komme (in diesem Fall Stuttgart) und schon einiges an mehr oder weniger "Wahrheiten" bzgl. des Querens eines Luftraums C hören musste, nun die Frage an euch:

    Mein Flieger ist ausgestattet mit einem Mode S-Transponder, ich habe das BZF I und englische Language Proficiency. Somit sollten alle wichtigen Dinge gegeben sein, um VFR in allen erlaubten Gebieten unterwegs zu sein.

    Mein Plan ist nun Folgender: Ich möchte an Ostern gerne einen längeren Trip Richtung Südfrankreich machen. Wichtig für mich ist an dieser Stelle der Luftraum im Bereich Mulhouse-Basel und Lyon. Ich würde beide Lufträume gerne durchfliegen, ohne meine Höhe großartig anpassen zu müssen. Daher die Frage an euch: Wie stellt ihr einen Durchflug durch den Luftraum C dar? Bei Luftraum D ist mir die Vorgehensweise klar, aber bei C ist immer noch ein großes Fragezeichen dran: Darf ich da überhaupt rein, und wenn ja, welche Freigaben benötige ich?

    Danke jetzt schon für eure Rückmeldungen!

    Beste Grüße, Tobias

  • TobiasM schrieb:
    Darf ich da überhaupt rein, und wenn ja, welche Freigaben benötige ich?
    Why not? Freigabe gibt Radar.


    Chris

  • Servus Tobias,

    war bei mir noch nie ein Problem. Am einfachsten, wenn Du mit Flugplan fliegst, bisher hat mich die XXX-Info immer spätest paar Minuten vor Erreichen von C oder D gefragt, ob ich den Luftraum durchfliegen möchte, meist sogar schon viel früher. Höre immer viel Gestottere auf den Frequenzen, also schreib Deine Route auf und Deine gewünschte Flughöhe, dann kannst denen schnell die gewünschte Information geben und alles ist schnell erledigt. Entweder fragen die selbst bei Radar oder sie geben Dir die Frequenz und Du klärst das selbst. Wichtig halt, dass Du denen dann Deine Route und die Höhe sagen kannst.

    Also keine Angst vor den Lufträumen, XXX-Info sind nach meiner Erfahrung immer sehr nett, hilfsbereit.

    Mit buntem Gruß,

    Alexander

  • Hallo,

    >
    > Mein Flieger ist ausgestattet mit einem Mode S-Transponder, ich habe das BZF I und
    > englische Language Proficiency. Somit sollten alle wichtigen Dinge gegeben sein,
    > um VFR in allen erlaubten Gebieten unterwegs zu sein.
    >

    nein, das genügt m.W. leider nicht  ;-)))


    -------------------------------------------------

    FSAV §4:

    (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch
    gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber
    müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der
    die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit
    gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem
    Flächennavigationsgerät
    für:

    1. Flüge in Lufträumen der Klasse C

    -------------------------------------------------

    Du benötigts also ein "VOR "oder ein "Flächennavigationsgerät"


    Ich hatte es schonmal hier irgendwo geschrieben:

    Als "Flächennavigationsgerät" gilt aber meines Erachtens *nicht* irgendein
    Feld, Wald und Wiesen GPS sondern ein zugelassenes RNAV-Gerät.
    Und ich vermute mal, dass Du eher kein GNS 430/530 in Deinem Flieger hast ;)

    Im Sinne der FSAV ist "ein iPad mit einer Flugnavi-App drauf" nicht mehr,
    als ein Küchenbrettchen zum Tomaten schneiden.

    -------------------------------------------------


    >
    > Why not? Freigabe gibt Radar.
    >

    Weil die Freigabe eines Lotsen nicht die technischen
    oder lizenzrechltichen Voraussetzungen "ersetzen" kann.

    Ich darf auch nicht nach der Radar-Freigabe in einen
    Airspache Charly einfliegen ohne Flug-Lizenz, nur weil
    ich eine Freigabe bekommen habe  ;-)))



    Ein Durchflug duch Charly mit dem UL wird in vielen
    Fällen genehmigt und ist problemlos machbar - ich habe
    es selbst schon mehrmals gemacht und nie hat es jemanden
    wirklich interessiert - aber es ist (so wie ich die FSAV interpretiere)
    zumindest hier in D, nicht legal.

    "Machen" kann/könnte man es natürlich trotzdem  ;)


    BlueSky9

  • Ja das kenne ich und sehe das nicht sooo eng. Ich habe u.a. ein Garmin 296 Luftfahrt-GPS. Wenn mir einer beim Ramp Check einen Strick drehen will, weil das ja irgendwie nicht zugelassen sein soll fuer C, dann soll er es tun. Wird nie passieren, da verwette ich jeden beliebigen Betrag.

    Chris

  • Hallo Chris,

    es geht ja auch nur um die Frage, ob es "legal" ist oder nicht  ;-))

    Was wer wie wo wann ganz persönlich macht, ist mir (fast) vollkomen wurscht.


    "Fast" auch nur deshalb, weil es auch Situationen gibt, die leider zum Leidwesen
    aller dann dumm in die Hose gehen.

    Beispiel:
    In Spanien ist der Betrieb von Luftsportgeräten in CTRs verboten.

    (Ausländische Luftsportgeräte benötigen für Spanien eine Einfluggenehmigung
     und auch da steht das nochmals sehr unmissverständlich drinnen)

    Nun fliegt aber eine ganze Horde deutscher ULs - als fachkundig durchgeführter
    DLUV-Magazin-Leserflug (oder so ähnlich ;-) - mit großem Tatü nach
    Spanien... und landet in der CTR Granada.

    Es folgen ein riesen Heck Meck, Startverbote und ein endloses Aufsehen und Alarm durch alle Instanzen.

    Vielen Dank für dieses "professionelle" Vorgehen!

    Bisher war es kein Problem, mal eben so und ohne viel
    Aufsehen in Spanien mit einem UL (illegal) in einer CTR zu landen.

    Nachdem es aber nun sooo "verbockt" wurde und nun alle auf Alarm gebürstet
    sind, wird man es so einfach sicher nicht mehr machen können - schade.


    Deshalb bin ich ein ganz großer Freund davon,
    *genau zu wissen. was legal ist und was illegal ist*
    ...und erst dann kann ich ganz für mich alleine und ohne viel Wirbel
       entscheiden, ob ich mit den möglichen Wahrscheinlichkeiten und
      Konsequenzen leben kann und will, oder nicht...

    ...nur so ein paar Gedanken....


    (Ja - ich würde auch wieder einen Charly Durchflug Requesten, aber
     ich würde keinen Wind drum machen und mir darüber im Klaren
     sein, dass es (in D) nicht erlaubt ist - Selbstbetrug hilft da nicht weiter ;)

    BlueSky9

  • Hallo zusammen,

    einen guten herleitenden Überblick, jedoch nicht mehr ganz aktuell, gibt es zu der Thematik unter:

    https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20150520-luftraum-charlie.html

    Ich persönlich löse das Problem, ob legal oder nicht lassen wir in den Raum gestellt, unter Zuhilfenahme der Sprechfunkgruppe: NON RNAV

    Regards,

    R1

  • https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20150520-luftraum-charlie.html

    Auf diesem Blog ist soviel Bloedsinn zu lesen, dass ich generell davon abraten wuerde.

    Chris

  • Hallo,

    ...ein Küchenbrettchen bleibt ein Küchenbrettchen, auch
    wenn ich es mir in das Cockpit einer C42 schraube und es
    einen Luftsportgeräteprüfer "abstempeln" lasse...


    Aber jeder wie er meint und es für sich persönlich entscheiden mag.


    Doch der oben verlinkte ul-fluglehrer Blog ist ein sehr gutes
    Beispiel, wie die menschliche Psyche in solchen Fällen tickt:

    Man würde gerne mal mit der Luftsportschaukel durch Charly fliegen,
    weil′s cooool kommt! Man möchte aber dann doch auch nichts "verbotenes"
    machen.    ...Hmmm... Zwickmühle...
    Also unternimmt man nun den weitumfänglichen Versuch, sich und der
    Öffentlichkeit das Ganze als "legal-hin-zu-Argumentieren".

    Kommt dann kein "öffentlicher" Einspruch (der ja für einen Text
    auf einer privaten Website auch garnicht kommen kann), so
    hakt man das Ganze für sich als Autor des ganzen Zaubers als
    _faktisch quasi legalisiert_ ab - man hat es ja Argumentiert - und
    macht es dann.

    Solch′ eine öffentliche "Herleitung" gilt dann mental als eine Art
    "Entschuldigung", es "tun" zu können...    ;-)

    ...auch mit einem alten KasperleTheater-Automobil-klapper-GPS
    als RNAV Gerät...      :o))


    von mir aus  :)


    BlueSky9

  • ... vielleicht werde ich jetzt gesteinigt. Hat schon jemand beim Anfrage um Freigabe durch Charly durchzufliegen und brav seine Angaben inkl. Typ und Art von seinen fliegenden Untersatz durchgefunkt hat,  als Antwort bekommen: „Nix da du hast kein VOR on Board“ 

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