Dieser Thread läuft ja schon ziemlich lange und ist doch so aktuell.
Deshalb möchte ich einmal ein neues Traumziel hinzufügen. EKVO Vejro. Start- Landebahn von Strand zu Strand. Also immer Anflug flach übers Wasser, egal von welcher Richtung angeflogen wird. Eine absolut traumhafte kleine Insel im Privatbesitz. Landegebühr war zwar € 50,- . Wer jedoch im echt tollen Restaurant isst, bekommt die Landegebühr erlassen. Als ich das erste mal dort war hatten wir über 30 Grad und war ganz alleine dort. Hatte zwar keine Badesachen dabei, aber wenn man schon alleine ist 😜. Wassr ist ja 270 Grad um die Landebahn vorhanden.
War diesen Sommer zwei mal dort und werde auch wieder hin. Habe es aber von EDHB auch nicht sehr weit.
Gruß, Ingo_Mark
Ingo_Mark schrieb:
Traumziel hinzufügen. EKVO Vejro.
Hallo Ingo, danke für den Tipp . Plane dort hinzufliegen.
Welche Voraussetzungen waren für Einflug Dänemark notwendig? Einflug-Genehmigung für UL. Wie lange gültig? Welche Kosten ?
Wie war der Funk / Flugroute ? Was musste vielleicht besonderes beachtet werden ?
Kann man dort übernachten ? ist das da auch so teuer wie landen?
Wann man Zelten?
Gibt es Fahrräder zu mieten?
VD Peter
Hallo Peter
Erst einmal „Frohe Weihnachten“.
Das sind eine Menge Fragen, die ich nicht alle beantworten kann, aber die meisten schon.
- noch benötigt man mit einem UL eine Einfluggenehmigung, die jedes Jahr neu beantragt werden muss. Wie mir gesagt wurde arbeitet der UL Verband daran, dass das aufgehoben wird. Leider bereits schon ein paar Jahre erfolglos. Ist wohl nicht so einfach, die Genehmigung kann für 2x90 Tage beantragt werden, ich mache immer einen Block von 180 Tagen über den Sommer. Beantragung hier: uldenmark@gmail.com. Die wollen jede Menge eingescannter Dokumente, helfen aber auch gerne weiter und sind sehr nett.
- da Grenzübertritt sollte ein Flugplan aufgegeben werden. Kenne aber auch genug, die das nicht machen und auch noch nie Ärger hatten. Selbst will ich das aber nicht, da ich keine Probleme machen möchte. Also immer Flugplan und mit FIS.
- in Dänemark erst bei Kopenhagen Information melden. Die sind immer super nett und sehr hilfsbereit. Natürlich in englisch. Fragen, ob Langeland überflogen werden darf, wegen Langeland TRA
- die Insel Vejrö hat keinen Türmer und auch keine eigene Frequenz. Also Ausschau halten. In Dänemark gibt es zwei officielle Quasselfrequenzen. Eine für Echo-Flieger (129.800) und eine für UL-Flieger (130.125). Warum die das getrennt haben erklärt sich mir nicht. Hatte selbst schon im Landeanflug, dass eine Echo-Maschine auf die Piste gerollt ist, weil er mich einfach nicht gehört hat. Nutze also selbst lieber 129.800 auch mit dem UL. Aber was, wenn sich nächstes Mal ein UL in die Bahn schiebt?????
- Fahrräder sind vorhanden und dürfen kostenlos verwendet werden. Leider sind die aber am Restaurant erhältlich und man benötigt mindestens 20 Minuten zu Fuss dort hin. Ich genieße den Weg aber immer.
Zelten auf der Insel soll wohl gehen. Sie haben auch so was wie Wohnwagen, einfache Bungalows, Wohnungen und ein Resort. Sind also für alle Preislagen gewapnet. Preise kenne ich aber nicht. Muss aber auch sagen, dass, wenn man sich mal die Insel ansieht, bemerkt, wie gepflegt alles ist, wie viel Personal dafür benötigt wird, und dennoch, wie wenig Menschen dort sind, dem wird klar, dass egal wie teuer das auch sein mag, die Kosten niemals reichen um irgend etwas zu decken. Ist nunmal eine Privatinsel.
wenn Du magst, sag doch bescheid, wenn Du hinfliegst. Habe bereits Fliegerkollegen, ohne BZF1 als Formation angemeldet und mit nach Dänemark mitgenommen. EDHB ist auch gut um noch einmal zu tanken. Wir haben Avgas und Superbenzin am Platz. Oder ich fliege einfach so mit rüber, weil ich mich in die Insel ein bisschen verliebt habe.
Egal, nun erst einmal noch ein schönes Fest und einen guten Rutsch.
Gruß, Ingo_Mark
Ingo_Mark schrieb:Es sei denn:
da Grenzübertritt sollte ein Flugplan aufgegeben werden. Kenne aber auch genug, die das nicht machen und auch noch nie Ärger hatten. Selbst will ich das aber nicht, da ich keine Probleme machen möchte. Also immer Flugplan und mit FIS.
1. VFR flights performed within the daily periods for VFR flights are exempted from the obligation to file a regular ICAO flight plan between the Danish aerodromes:
and the German aerodromes:
Sagt die dänische AIP.
Also: Von irgendeinem der gelisteten deutschen Flugplätze zu irgendeinem der gelisteten dänischen Flugplätze oder umgekehrt besteht keine Flugplanpflicht. Man muss die Absicht aber den Flugleitern bekanntgeben, die das dann untereinander austauschen.
Ingo_Mark schrieb:Das ist ja ein haarsträubender Unsinn!! Auf den meisten Flughäfen sind sogar IFR- und VFR-Flieger auf derselben Frequenz unterwegs und da trennen die Dänen auch noch UL von Echo-Fliegern.
In Dänemark gibt es zwei officielle Quasselfrequenzen. Eine für Echo-Flieger (129.800) und eine für UL-Flieger (130.125).
Wosx
Das stimmt wohl. Vejrö ist aber nun mal nicht dabei. Und darum ging es.
gruß, Ingo_Mark.
Ingo_Mark schrieb:Klar. Aber man muss ja nicht direkt fliegen. Z.B: kann man einen Flug Flensburg - Sonderburg machen, und von dort weiter nach Vejro. Das wäre dann von der Flugplanpflicht befreit.
Das stimmt wohl. Vejrö ist aber nun mal nicht dabei.
Die Hürde ist hier doch eher die Einfluggenehmigung und weniger der Flugplan.
Wosx
Da hast Du natürlich recht, so gehts auch. Habe ich immer nicht so auf dem Zettel, weil ich über Fehmarn nach Dänemark einfliege.
gruß Ingo_Mark
Hips
das sollte wirklich niemanden abschrecken. Kein Formular, keine Kosten. Einfach eine freundliche Mail senden mit Angabe der zwei 90 Tage Blöcke, die man gerne hätte und die pdf‘s anhängen. Fertig. Die Antwort kommt manchmal schon am selben Tag.
hier die geforderten Dokumente:
1. Copy of microlight license
In case of licenses without stamped expiry date, a copy of valid medical certificate is also
needed. Applications from Germany must include a valid medical certificate or “Attachment F” to the personal license
2. Registration certificate of the microlight aircraft 3. Valid microlight airworthiness certificate.
Applications from Germany must also include “Nachprüfschein” where expiry date is noted.
4. Certificate of valid insurance according to Regulation (EC) no. 785/2004:
The requirements stated in Special Drawing Rights (SDRs) (one SDR equalling approximately 9 DKK) are as follows:
A. Insurance in respect of liability to third parties, per accident for aircraft with a maximum take-off mass (MTOM) of less than 500 kg: min. 0.75 million SDRs
B. Insurance in respect of liability for passengers: 250,000 SDRs per passenger seat with which the aircraft is approved.
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