Ausland und SPL?

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo,

    Ich bin noch fleißig dabei meine SPL zu machen, und schon plane ich Auslandsflüge :)
    Dabei stellen sich mir zwei Fragen.

    Kann man mit der SPL in jedes EU Ausland fliegen? Oder gibt es irgendwelche Länder die rumzicken?

    Und die zweite Frage, kann man mit der SPL im Ausland Chartern? Speziell schwebt mir jetzt Kanada vor, da ich bald da auf Dienstreise bin und vielleicht zu dem Zeitpunkt schon die SPL in der Tasche hab :)

    Thx.
  • Hallo Arp,


    da die Ultralights national geregelt werden, kocht jedes Land sein eigenes Süppchen.


    Du kannst mit dem deutschen SPL in alle Europäischen Länder fliegen, musst aber die Richtlinien jedes Landes befolgen.


    Diese sind gut im folgenden Dokument zusammengefasst.


    http://emf.aero/wordpress/wp-conten..../MLA_flying_in_Europe.pdf 


    In einige Länder kannst Du einfach reinfliegen, manchmal brauchst Du einen Flugplan, ein ELT, nicht zu viel Sprit im Tank, etc. etc.


    Gruß


    LeCiel

  • Arp schrieb:
    Und die zweite Frage, kann man mit der SPL im Ausland Chartern? Speziell schwebt mir jetzt Kanada vor, da ich bald da auf Dienstreise bin und vielleicht zu dem Zeitpunkt schon die SPL in der Tasche hab :)
    Das kannst Du mit grosser Wahrscheinlich vergessen. In Kanada und USA sind UL′s anders geregelt (also zumindest die Flugzeuge, die wir hier als UL′s verstehen). Die heissen dort LSA und die darfst Du mit Deinem UL-Schein nicht fliegen. Und selbst wenn Du einen ICAO-PPL hättest, wäre dies nicht so einfach, dort ein Flugzeug zu chartern. In aller Regel erwarten die dort eine Lizenzvalidierung, die aber ein paar Wochen ins Land ziehen kann.

    Aber flieg doch erstmal hier und sammel ein paar Stunden, bevor Du Dich mit Auslandsflügen und mit Charten in Kanada usw. beschäftigst.

    Sascha
  • manchmal brauchst Du einen Flugplan
    Da sage ich lieber: "Grundsätzlich muß man ein Flugplan machen UND aktivieren UND (wichtig!!!!) abschließen." Es gibt aber Ausnahmen, besonders zwischen der Bundesrepublik und einige deren Nachbaarstaaten.

    Die von LeCiel empfohlene Website kann ich herzlich empfehlen. Und auch die Kommentare von smt stimme ich völlig zu.

    Ist man im Westen Deutschlands, so kann ich für ein erster Auslandsflug der Flugplatz Büllingen empfehlen: est ist nur wenige Kilometer über der Grenze, und man spricht noch Deutsch, am Radio UND an der Theke. Bleibe aber aus Holland weg - es ist kein Zufall das soviele Holländer in D fliegen kommen.
  • Eventuell hier noch mal etwas Grundsätzliches:
    Im Gegensatz zum KFZ hängt bei Flugzeugen / Luftsportgeräten die Lizenz an der Registrierung des Fluggeräts.
    1er Fall: Will ich mit einen D registrierten Gerät ins Ausland fliegen, hängt es von den Bestimmungen des jeweilgen Landes ab ob ich mit meiner Lizenz dort meinen Flieger fliegen kann. Mit einer ICAO Lizenz ist das fast immer möglich. Bei nationalen Lizenzen (siehe Link des Kollegen) ist immer eine Einzefall Prüfung notwendig.
    Beispiel: Mit ICAO und Echo nach England ist es einfach mit Fluglan. Nach England mit UL nur vorheriger kostenpflichtigen Anmeldung (mindesten 1 Woche vorher).
    2er Fall: Fliegen eines ausländisch registrierten Flugzeug mit D Lizenz im Ausland.
    Hat man ICAO Lizenz in Europa -> kein Problem
    Hat man ICOA Lizenz ausserhalb -> Validierung der Lizenz. (Bedeutet meistens ncoh eine theoretische Prüfung im jeweiligen Luftrecht)
    Hat man eine nicht ICAO Lizenz: Validierung ist nur in wenigen Ländern möglich.
    In Südafrika z.B. kann man eine Validierung mit deutscher UL Lizenz sogar auf die LSA Klasse (600 Kg.) bekommen (geht mit Vorbereitung sehr schnell). In den USA leider nicht. Es hängt von den einzelnen Verbänden / Ämtern ab. Leider ist die deutsche SPL Lizenz für das Chartern eines ausländischen Flugzeugs im Ausland (bis auf wenige Ausnahmen wie Südafrika) eine Sackgasse. Aber: In einigen Ländern (wenn man es clever anstellt), werden in Deutschland geflogene und dokumentierte Stunden für eine Voll- (nicht validierte) Lizenz angerechnet. Und man kann dann die Prüfung machen (auch Theorie).Habe dieses Verfahren selber für Südafrika (LSA Lizenz) und USA (PPL Lizenz) angewendet.
  • Das ganze nennt sich "Europäische Reisefreiheit". Europa ist für den Bürger da.  !!
    Siehe auch http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/5861/5880/

    Aus dem selben Grund wie die UL′s, die national geregelt sind, dürfen auch Motorräder und Aufsitzrasenmäher nicht so einfach über die Grenze.

    Irgend eine dämliche Begründung, Reisen mit den terroristischen UL′s einzuschränken, wird den nationalen (ausnahmsweise mal nicht deutschen) Bürokraten immer einfallen. Die Pfründe müssen gesichert werden.

    Achim

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