Hallo Arp,
da die Ultralights national geregelt werden, kocht jedes Land sein eigenes Süppchen.
Du kannst mit dem deutschen SPL in alle Europäischen Länder fliegen, musst aber die Richtlinien jedes Landes befolgen.
Diese sind gut im folgenden Dokument zusammengefasst.
http://emf.aero/wordpress/wp-conten..../MLA_flying_in_Europe.pdf
In einige Länder kannst Du einfach reinfliegen, manchmal brauchst Du einen Flugplan, ein ELT, nicht zu viel Sprit im Tank, etc. etc.
Gruß
LeCiel
Arp schrieb:Das kannst Du mit grosser Wahrscheinlich vergessen. In Kanada und USA sind UL′s anders geregelt (also zumindest die Flugzeuge, die wir hier als UL′s verstehen). Die heissen dort LSA und die darfst Du mit Deinem UL-Schein nicht fliegen. Und selbst wenn Du einen ICAO-PPL hättest, wäre dies nicht so einfach, dort ein Flugzeug zu chartern. In aller Regel erwarten die dort eine Lizenzvalidierung, die aber ein paar Wochen ins Land ziehen kann.
Und die zweite Frage, kann man mit der SPL im Ausland Chartern? Speziell schwebt mir jetzt Kanada vor, da ich bald da auf Dienstreise bin und vielleicht zu dem Zeitpunkt schon die SPL in der Tasche hab :)
manchmal brauchst Du einen FlugplanDa sage ich lieber: "Grundsätzlich muß man ein Flugplan machen UND aktivieren UND (wichtig!!!!) abschließen." Es gibt aber Ausnahmen, besonders zwischen der Bundesrepublik und einige deren Nachbaarstaaten.
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