Flugplatzzwang in NL und BE

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen ob in den Niederlanden und Belgien Flugplatzzwang für ULs besteht ?

    Grüße
    Oliver
  • JA.
    BE bin ich 100% sicher, NL etwas weniger.
    Eigentlich ist, soweit ich weiss, FR das einzige Land ohne Flugplatzzwang (fuer UL′s).
  • Nach meinem Informationsstand haben auch in Italien die ULs, die dem Status "basico" entsprechend keinen Landeplatzzwang. Der Besitzer des Grundstückes, auf dem man landet, muß aber damit einverstanden sein.
  • Neben dem Flugplatzzwang gibt es in den Niederlanden auch eine ELT-Pflicht für ULs.

    Gruß

    mike.lima

  • Elt in nl? damit die einen nach absturz in der unübersichtlichen bergwelt der niederland wie die östereicher schnell finden??
  • Den Zweiflern betreffs ELT-Pflicht in den Niederlanden helfen evt. folgende Links

    http://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/4_luftrecht/798_elt-pflicht-fuer-ul

    http://www.dulv.de/Auslandsfliegen/K119.htm

    Gruß
    mike.lima
  • Lechpilot schrieb:
    Nach meinem Informationsstand haben auch in Italien die ULs, die dem Status "basico" entsprechend keinen Landeplatzzwang. Der Besitzer des Grundstückes, auf dem man landet, muß aber damit einverstanden sein.
    Soviel ich weiss ist das in F und DK ähnlich.
  • Hallo, ich bin neu hier im Forum, und interessiere mich auch für diesem Thema (Deutscher UL Schein und UL-Trike, bisher aber noch nicht im eigenen Land geflogen!), kenne mich aber in mein eigenes Land (NL) nicht so gut aus wie in Deutschland!

    Hier steht einiges (auch in Englisch): ELT nur pflicht wenn über die Grenze geflogen wird. ELT darf ein mobiles Gerät sein, darf aber nicht einen PLB sein! Und: The ELT must contain the "aircraft 24-bit address" belonging to the aircraft in which it is installed.
    Segelflieger, Drachen und Gleitschirme sind ELT befreit. Ob ein Trike das auch ist?

    Ich kann mir nicht vorstellen dass es sehr hohe Bussgelder gibt wenn man kein ELT hat. Und wenn man abgestürzt ist, ist man ja eigentlich Füssgänger und reicht ein PLB! ;-)

    Aber: ein PLB wird vielleicht doch reichen. Siehe hier, obwohl es in 2009 abgewiesen ist dass ein PLB reicht.

    Ich Frage mich ob ein Deutscher UL einen 24-bit addresse hat? Wenn nicht, gibt es eigentlich keinen Grund für ein ELT statt PLB.

    Wenn ich es richtig lese, brauchst du kein ELT wenn du dein UL mit dem Auto über die Grenze fährst und dann in Holland fliegst. Illegal ist es nur wenn du ohne ELT über die Grenze fliegst. Mich würde mal der Ernst und Strafe dieser Ordnungswidrichkeit interessieren. (Ich denke dass ich mir nur ein super leichtes PLB kaufe und einen Aufkleber mit ELT drauf mache, nur um Beambten ruhig zu stellen!)

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