Jonathan schrieb:das ist nicht korrekt; die franz. Seite fordert bei Ein- und Ausflug einen Flugplan, völlig unabhängig davon, was die Deutschen fordern.
Für den Grenzüberflug von Frankreich nach Deutschland ist kein FPL erforderlich. Beim Einflug nach Frankreich hingegen schon.
NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008
Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:
Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den
nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25
Abs. 1 Nr. 6
befreit:
- Belgien,
- Frankreich,
- Luxemburg,
- Niederlande,
- Österreich,
- Dänemark,
- Polen und
- Tschechische Republik
Gruß
Markus
pelican schrieb:hatte befürchtet, dass du früher oder später abdriftest... das ist albern und ich hatte gehofft, sich mit Niveau begegnen zu können.
Ich vermute, dass deine Frankreich-Erfahrungen sich noch in engen Grenzen halten. Sonst hättest du
längst erkennen können, wie frei, locker und Unkompliziert - im Besonderen für die ULM - in Frankreich
geflogen wird.
MfG.
Norbert
Aktuell sind 5 Besucher online.