Eigenes AIP?

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo Michael,

    na, heute mal wieder ein paar Spitzklicker gefrühstückt?   :-))))


    > .. heißt das, dass Du selbst nicht im Besitz einer AIP-VFR bist.

    Nein, muss ich auch garnicht, denn mein Freund hat mir ganz
    legal eine private Kopie des Anflugblattes geschenkt - als Zuwendung
    für mich, als eine ihm nahestehende Person. exakt nach UrhG.


    > Insofern wird der DFS diese Praktik nicht gefallen.

    Was der DFS in diesem Fall "gefällt" oder nicht, das kann mir
    oder dem BFLer im Falle einer Kontrolle aber mal sowas von egal sein,
    da es hier luftrechtlich keinerlei Relevanz hat.

    und

    "...dann kann ich damit aber mal sowas von entspannt fliegen gehen..."

    :)

    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Nein, muss ich auch garnicht, denn mein Freund hat mir ganz
    legal eine private Kopie des Anflugblattes geschenkt - als Zuwendung
    für mich, als eine ihm nahestehende Person. exakt nach UrhG.

    Die DFS sieht das entschieden anders:

    "1. Die Daten dürfen ausschließlich für eigene und nicht-kommerzielle Zwecke ausgedruckt bzw. fotokopiert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet.
    2. Der Kunde darf die Nutzung auf andere Personen übertragen. Dies setzt allerdings voraus, dass die DFS von der Übertragung schriftlich benachrichtigt wurde und dass die Person sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt.
    3. Der Wechsel eines Abonnements von Papier auf CD-ROM oder Papier auf Online ist unterjährig möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Medien 1:1 ausgetauscht werden. Es werden jedoch keine anteiligen Gutschriften erteilt.
    4. Die Onlinelizenzen sind grundsätzlich nutzer- / personenbezogen. Sollten mehrere Online-Lizenzen benötigt werden, kann der Kunde eine Mehrplatzlizenz erwerben. Mit dieser Mehrplatzlizenz kann die Software auf der Anzahl von Computern verwenden, die in und gemäß der Mehrplatzlizenz bezeichnet sind. Die Vergabe von Mehrplatzlizenzen erfolgt gemäß gültiger Rabattstaffel. Die auf der CD-ROM enthaltenen Daten unterliegen dem Urheberrecht." (aus den AGBs der DFS)


    Michael

  • Hallo!

    > Die DFS sieht das entschieden anders:

    Die liebe DFS kann das sehen wie sie möchte.

    Aber auch für die DFS gelten nach wie vor das UrhG
    sowie die einschlägigen Urteile zu diesen Themen.


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Aber auch für die DFS gelten nach wie vor das UrhG

    Ganz Deiner Meinung, nur wird das von Dir beschriebene Vorgehen vom § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG nicht gedeckt! Einschlägige Urteile dieser Art wirst Du mir sicher keine nennen können.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Aber auch für die DFS gelten nach wie vor das UrhG

    Ganz Deiner Meinung, nur wird das von Dir beschriebene Vorgehen vom § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG nicht gedeckt! Einschlägige Urteile dieser Art wirst Du mir sicher keine nennen können.


    Michael

    Du solltest einfach mehr fliegen und weniger Paragraphen rezitieren…. 

    ...dann kämst du mal auf andere Gedanken und würdest auch mal etwas Praxis-Erfahrung sammeln.
  • FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Aber auch für die DFS gelten nach wie vor das UrhG

    Ganz Deiner Meinung, nur wird das von Dir beschriebene Vorgehen vom § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG nicht gedeckt! Einschlägige Urteile dieser Art wirst Du mir sicher keine nennen können.


    Michael

    Nur so aus Interesse:
    "(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
    natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern
    sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht
    zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder
    öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

    Wenn BlueSky eine Seite aus seiner EIGENEN AIP kopiert und privat unentgeltlich weitergibt ODER umgekehrt von einem Freund bekommt - was in dem von Dir zitierten ersten Absatz spricht dagegen?
  • maxmobil schrieb:
    Wenn BlueSky eine Seite aus seiner EIGENEN AIP kopiert und privat unentgeltlich weitergibt ODER umgekehrt von einem Freund bekommt - was in dem von Dir zitierten ersten Absatz spricht dagegen?

    Ganz einfach:
    Bei der AIP VFR handelt es sich um eine sogenannte Lose-Blatt-Sammlung, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dabei ist jede Aktualisierung als eigenständiges Werk zu behandeln, welches individuell durch das UrhG geschützt wird.
    Insofern sind das eben keine "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes " sondern viele Vervielfältigungen vieler Werke!
    Die DFS konkretisiert das in Ihren AGBs, indem sie nämlich von Daten spricht und deren Weitergabe an Dritte explizit untersagt!


    Michael 


    PS:


    mike.romeo schrieb:
    ... und würdest auch mal etwas Praxis-Erfahrung sammeln.

    Ich glaube als Vollzeitberufstätiger ist es um meine Praxiserfahrung mit Ø weit über 50 h/a nicht allzu schlecht bestellt.

  • Oh Mann, Michael...   ;)

    > Dabei ist jede Aktualisierung als eigenständiges Werk zu behandeln

    Ja...nerv...

    Und genau nur _dieses_ eine, eigenständige Werkchen
    hat mir mein lieber Freund gerade vorhin geschenkt.

    Und genau nur _dieses_ eine, kleine Zettelchen wird
    der BFLer sehen - und zu bemängeln hat er daran:

    _garnichts_

    Nur darum geht es hier.

    :-)

    BlueSky9
  • FlyingDentist schrieb:

    Insofern sind das eben keine "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes " sondern viele Vervielfältigungen vieler Werke!

    Immer diese Paragraphenreiterei... Vor allem interpretierst Du etwas ins Gesetz, was dort gar nicht steht. Die Rede ist von einem Werk, dass vereinzelt vervielfältigt werden darf (zu privaten Zwecken und etc und bla...). 


    Egal ob Du nun die AIP als ganzen Betrachtest oder jedes einzelne Blatt als ein Werk: Kopierst Du den kompletten Blattsatz hast Du entweder eine Kopie der AIP auf vielen Blätter gemacht oder von vielen Blättern jeweils eine Kopie. Beides ist unter den anderen genannten Voraussetzungen gemäß UrhG erlaubt. Warum? Weil der Gesetzgeber mit dem UrhG dies genau so beabsichtigt hat. 
  • ... kaum ist der Herbst und damit die unfliegbare Zeit da, unterhält man sich hier nur noch über Paragraphen. Sollten wir in dieser Zeit den Namen des Forums vielleicht in "UL-Rechts-und-Paragraphenforum-mit-verbalem-Mord-und-Totschlag.de" ändern?
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