HSV schrieb:
"Der Gewichtsfaktor entspricht dem auf zwei Dezimalstellen berechneten Quotienten aus der durch 50 geteilten Zahl, die das in Tonnen ausgedrückte, im Lufttüchtigkeitszeugnis oder in einem anderen vom Luftfahrzeughalter vorgelegten, gleichwertigen amtlichen Dokument eingetragene, zulässige Starthöchstgewicht des Luftfahrzeuges angibt, potenziert mit 0,7:"
Wenn man den § wörtlich nimmt, sind ULs grundsätzlich gebührenfrei, denn
0,4725 t / 50 = 0,00945 t
Der Gesetztgeber möchte den Quotienten auf 2 Dezimalstellen berechnet haben, vom Runden oder Auf- und Abrunden ist ja keine Rede.
Daraus ergibt sich, dass 0,00 mit 0,7 zu potenzieren ist. :-)
Aber selbst wenn man 0,01 mit 0,7 potenziert kommt kein Nettobetrag von € 6,85 heraus. Es sind nur kaufmännische € 6,82!
Michael
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