Flug nach Dresden EDDC mit dem UL

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo,

    aareb schrieb:
    DFS-Anfluggebühr: hier lesen und gut ist!

    Aareb
    Immer
    wieder erschreckend wie müßig um Kaisers Bart diskutiet wird obwohls
    dafür klare Verordnungen gibt. Tempelhof war keine DFS-Gebühr sondern
    die normale Landegebühr der Berliner Flughäfen!



    ohne jetzt streiten zu wollen: Landegebühr, Abstellen und Tanken war unmittelbar zu bezahlen. Die Rechnung für die DFS-Gebühr in etwa der gleichen Höhe kam dann Wochen später ins Haus...

    Tobias
  • Hier ist veröffentlicht an welchen Flughäfen An-/Abfluggebühren zu zahlen sind. Dresden gehört dazu.

    Hier ist veröffentlicht wie hoch die Kosten für 2012 sind.

    Die Sonderregelungen für VFR-Flüge und für Flüge mit LFZ unter 2t MTOW sind schon länger aufgehoben. Es erfolgt eine Berechnung grundsätzlich für alle nach Abflugmasse.

    Die An-/Abfluggebühr wird von der DFS in Rechnung gestellt, nicht von der Betreibergesellschaft des Flughafens. 
    Die haben in ihrer eigenen Entgeldordung ihre Konditionen veröffentlicht. Im Weekend-Special der Mitteldeutschen Airport Holding für den Flughafen Dresden International wird zwischen Freitag 15:00 und Montag 10:00h auf das Parkentgeld verzichtet und ein Rabatt von 50% gewährt auf die Entgeldordnung für private Flüge max. 2t MTOW (Laut deren Internetseite).
    Ich glaube allen drei Veröffentlichungen
  • co schrieb:
    Hier ist veröffentlicht wie hoch die Kosten für 2012 sind.

    Man muss ja nichts glauben, was man überprüfen kann:

    Gebühr = (MTOW/50)^0,7 x Gebührensatz


    MTOW=MTOW in Tonnen
    Gebührensatz= € 171,29 netto


    Auf der oben verlinkten Seite der DFS kann man die Gebühren errechnen lassen. Für ein MTOW von 472 bzw. 473 kg, es werden nur ganze Kilogramm akzeptiert, werden € 6,85 ausgeworfen.


    Dabei ist nicht ganz klar ersichtlich, ob die € 6,85 netto oder brutto sind. Wahrscheinlich ist das aber der Nettobetrag, so dass sich ein Zahlbetrag von € 8,16 ergibt.


    Setzt man aber die entsprechenden Werte ( MTOW in Tonnen und die Bruttogebühr von € 203,84 ) in die obige Formel ein, ist das Ergebnis € 7,80


    Wer rechnet jetzt falsch, der wissenschaftliche Rechner von Windows oder die DFS?


    Michael


    PS: @co, da Du ja so gerne direkt mit den richtigen Stellen sprichst, kannst Du bei einem Deiner nächsten Anrufe ja mal fragen!

  • Hallo

    Es hat auch schon Fliegerkollegen gegeben, die für den Durchflug durch die Kontrollzone von Dortmund latzen mussten.
    Die Flughäfen sollten große Trichter aufstellen, dann können wir das Geld von oben einwerfen.
    bb
    hei
  • FlyingDentist schrieb:

    Dabei ist nicht ganz klar ersichtlich, ob die € 6,85 netto oder brutto sind. Wahrscheinlich ist das aber der Nettobetrag, so dass sich ein Zahlbetrag von € 8,16 ergibt.

    Setzt man aber die entsprechenden Werte ( MTOW in Tonnen und die Bruttogebühr von € 203,84 ) in die obige Formel ein, ist das Ergebnis € 7,80


    Wer rechnet jetzt falsch, der wissenschaftliche Rechner von Windows oder die DFS?


    Michael


    PS: @co, da Du ja so gerne direkt mit den richtigen Stellen sprichst, kannst Du bei einem Deiner nächsten Anrufe ja mal fragen!

    Hilft mir mal jemand bitte? Wieso ist das nicht klar? Die DFS schreibt doch: "Die Gebührenrate für An/Abflug in 2012 beträgt: 171,29 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
    Vormalige Bestimmungen für Flüge nach Sichtflugregeln sowie für Luftfahrzeuge unter 2 Tonnen entfielen ab 1.1.2010.


    Beispiele für An-/Abfluggebühren 2012:
    Typ:Cessna 150 / MTOW: 0,7 t / Gebühr: 8,56 €"

    triple-delta, das sind An- und Abfluggebühren. Enroute VFR durch eine Kontrollzone ist kein Gebührengrund.

    Spit-Fire?

  • triple-delta, das sind An- und Abfluggebühren. Enroute VFR durch eine Kontrollzone ist kein Gebührengrund.

    Spit-Fire?

    Ich weiß, daß die Jungs definitiv nicht gelandet sind.
    bb
    hei
  • FlyingDentist schrieb:


    Man muss ja nichts glauben, was man überprüfen kann.....


    Wer rechnet jetzt falsch, der wissenschaftliche Rechner von Windows oder die DFS?


    PS: @co, da Du ja so gerne direkt mit den richtigen Stellen sprichst, kannst Du bei einem Deiner nächsten Anrufe ja mal fragen!

    Ohne Überprüfung weiß ich, dass Du keinen blassen Schimmer davon hast, mit wem ich aus welchem Grund telefoniere. Und das ist gut und rechtens so.
    Wenn Du Probleme mit Windows hast, dann telefoniere Du doch mal. Ich habe kein Problem damit, ich arbeite mit OSX 10.7.2. 
  • @triple-delta
    Die An- und Abfluggebühren werden eindeutig nur fällig bei einem Start auf einem der 16 dafür vorgesehenen Flughäfen. Eine wie auch immer geartete Inanspruchnahme der Flugsicherung in diesem Bereich ohne Landung und Start ist kostenfrei. Das gilt für IFR und VFR. Macht man einen touch and go, dann werden die Anfluggebühren fällig. Macht man im Rahmen z.B. der Ausbildung mehrere touch an go's, dann wird aber nur eine Gebühr fällig. 


    Sollte jemand die Gebühren für einen reinen Durchflug in Rechnung gestellt gekommen haben, dann sollte er das mit der DFS klären. 
    P.S.
    Du schreibst von "mehreren Fliegerkollegen", die für den Durchflug der Dortmunder CTR Anfluggebühren bezahlt haben? Eigentümlich! Dortmund gehört noch nicht einmal zu den Flughäfen, für die von der DFS bei einer richtigen Landung Anfluggebühren berechnet. 
    Es gibt doch sicher einen der "mehreren Fliegerkollegen", die die DFS-Rechnung für diese Berechnung noch haben. Wäre schön, die mal zu sehen..... ;o) 

    Du empfiehlst als Finanzierungsform der DFS den Airport -Trichter. Würdest Du dort immer zahlen? Ich bevorzuge eine individuelle Rechnung, gegen die ich auch im entsprechenden Fall etwas sagen kann. 
  • co schrieb:
    Ohne Überprüfung weiß ich, dass Du keinen blassen Schimmer davon hast, mit wem ich aus welchem Grund telefoniere. 

    Na dann hab' ich das wohl falsch verstanden:


    co schrieb:
    Man ganzes Fliegerleben bin ich den Luftfahrtbehörden hörig ... Wenn ich ein ... Thema habe, dann kläre ich das mit denen direkt. Meistens perfekt und sehr kooperativ. 

    Im Übrigen habe ich keine Probleme mit Windows und weiß auch nicht, wie Du darauf kommst, nur:


    Die Gebührenbeispiele und die Ergebnisse des Gebührenrechners der DFS sind nicht nachvollziehbar, denn die Anwendung der per Rechtsverordnung erlassenen Berechnungsformel liefert immer andere Ergebnisse (§2 FSAAKV vom 14.12.2011).


    Michael

  • Flying Dentist hat recht. Dies ist die Javascriptformel der DFS-Seite:
    Math.round((Math.round(Math.pow((CALC.Ein.value/50000),0.7)*100)/100)*17129)/100

    Wie man sieht, wird
    Gebühr = (MTOW/50)0,7 erst gerundet und dann mit 171,29 multipliziert. Daher die Abweichung.
    In der §2 FSAAKV steht zur Berechnung des Gewichts:

    "Der Gewichtsfaktor entspricht dem auf zwei Dezimalstellen berechneten
    Quotienten aus der durch 50 geteilten Zahl, die das in Tonnen
    ausgedrückte, im Lufttüchtigkeitszeugnis oder in einem anderen vom
    Luftfahrzeughalter vorgelegten, gleichwertigen amtlichen Dokument
    eingetragene, zulässige Starthöchstgewicht des Luftfahrzeuges angibt,
    potenziert mit 0,7:"

    Aaarg!!! Welch ein Satz!! Wenn Nichtmathematiker Formeln beschreiben... Aber das entspricht nicht der Formel in der DFS-Seite, die Rundung muss auf die Tonnage/50 erfolgen, nicht auf die Potenz.

    Gruß
      Hartmut

    (edit): Wenn man MTOW/50 erst auf 2 Stellen rundet, kommt völliger Schwachsinn raus. Ich denke, mit viel Wohlwollen läßt sich der Satz in der §2 FSAAKV tatsächlich als rnd(((MTOW/50)^0,7) *100) interpretieren. Dann wäre dir Berechnung auf der Seite der DFS korrekt.
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