Flug nach Dresden EDDC mit dem UL

Forum - Fliegen & Reisen
  • manniderflieger schrieb:. Vor dem Abflug wird man allerdings als Pilot vom Zoll und der Flugsicherung kontrolliert. Für meine Frau (Nichtpilotin) war die Polizei zuständig. 
    Zoll? Wohin ging der Flug?Kontrolle durch die Flugsicherung? Hmmm??Da bin ich an Details interessiert!
  • Hallo "Dresdenflieger", kommt zu den Platzgebühren nicht noch die DFS-Gebühr
    hinzu ?
    gruß  Reinhard
  • Also: Die haben vor dem Abflug unser Gepäck durchleuchtet (uns selbst auch), dann meine Fluglizenz kontrolliert und den Perso bei meiner Frau. Auf meine Frage, warum der ganze Aufstand, wurde ich (freundlich) auf die Vorschriften hingewiesen. Auf meine Bemerkung "Wir hätten doch alles mögliche schon bei der Landung an gefährlichen Sachen mitbringen können" antwortete man mir, dass man davon ausgehe, dass am Abflugort ja auch so kontrolliert sein müsse. Auf meinen Hinweis, dass ich von einem kleinen Grasplatz komme, erhielt ich nur ein Schulterzucken.
    Ausser den schon erwähnten 30 € habe ich dort nichts bezahlt. Auch ist per Post keine weitere Rechnung mehr (DFS) gekommen.
  • Polizei ist Ländersache. Wenn nicht bestimmten Regelungen folgend die Bundespolizei Aufgaben übernimmt. Im wesentlichen sind die Luftsicherheitsbehörden für die Sicherheit an den Flugplätzen zuständig. In Sachsen ist es die Landesdirektion Dresden, die im einzelnen definiert, wer in ihrem Auftrag was macht. Personen, Gepäck, Fracht etc. dürfen von den Beauftragten sehr umfangreich geprüft werden. Vielfach sind das Uniformierte. Aber von einem Zollbeamten hab ich noch nie gehört. Ein Mitarbeiter der Bundesfinanzverwaltung macht keine Sicherheitskontrolle an Flughäfen. Auch bedeutet "Durchleuchten" nicht Zoll. Und für Eure Gesundheit hoffe ich, dass Ihr persönlich nicht "durchleuchtet" wurdet, sondern nur die Detektoren passiert habt.
    Der Mensch, der Deine fliegerische Papiere kontrolliert hat, der war mit Sicherheit kein Mitarbeiter der Flugsicherung, der DFS, denn die haben da nix zu suchen. Der Mensch war sehr wahrscheinlich ein Vertreter des zuständigen Landesluftfahrtbehörde, dem Luftverkehrsamt Sachsen. Die dürfen, sollen, tun das.

     
  • Die erste Seite dieses Threads wäre nach einem Blick in den AD-Teil der AIP VFR völlig entbehrlich.


    co schrieb:
    Luftverkehrsamt Sachsen
     

     Diese Behörde müsste wohl erst noch gegründet werden!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Die erste Seite dieses Threads wäre nach einem Blick in den AD-Teil der AIP VFR völlig entbehrlich.


    co schrieb:
    Luftverkehrsamt Sachsen
     

     Diese Behörde müsste wohl erst noch gegründet werden!


    Michael


    Wohl wahr. AIP ist aber bekanntermaßen hier als nutzlos bedrucktes Papier bekannt ,welches auch noch Geld kostet. Ist nicht jedermanns Sache.


    Lieber mal auf ner Internetseite von 2004 nachschlagen, das tuts ja auch (oder nicht...)



     

  • Ich teile die Meinung des LBA.
  • co schrieb:
    Ich teile die Meinung des LBA.


    Ja ja, das liebe LBA, nicht einmal die Internetadresse der Landesdirektion Dresden richtig wiedergeben ( ein "d" vergessen ) und dann noch das Referat 39 "Luftverkehr und Binnenschifffahrt" einfach in "Luftverkehrsamt Sachsen" unbenennen.
    Wer solchen Behörden und seinen verbeamteten Tieffliegern hörig ist ...


    Michael

  • DFS Gebühr eigentlich erst ab 2 mtons oder? Und eigentlich wissen doch nun wirklich alle, was mit "Zoll" gemeint war und wenn ich da stehe und Gürtel bzw. Schuhe lüften darf, ist es so oder so lästig, woher auch immer die ihren Gehaltscheck kriegen.

    Spit-Fire?
  • Genau. Seid nicht so streng. An Flughäfen werden Zoll und (Bundes-)Polizei dauernd verwechselt. Und auch das Referat 39 darf als Luftverkehrsamt betrachtet werden, findet jedenfalls die Landesdirektion selbst: "Das Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt genehmigt und überwacht als Luftverkehrsamt ..." (Hervorhebung von mir; Quelle).

    Immerhin sind wir uns wohl alle einig, dass die Maßnahmen der Luftsicherheitskontrollen spätestens seit der EU-Verordnung von 2002 doch teilweise recht skurril daherkommen. Vielleicht sollte man aber auch nicht zu viel Lärm darum machen. Sonst stellt am Ende noch jemand die Frage, warum jeder dahergelaufene potentielle UL-Terrorist völlig unkontrolliert und trotzdem legal auf einem Verkehrsflughafen landen darf ...  :(

    Gruß
    ColaBear
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