Frankreich nach Deutschland

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo,

    bin neu hier und hätte doch bitte mal eine Frage. Um von Frankreich nach Deutschland mit F- Zulassung zu fliegen braucht man in Deutschland theoretisch ein Lärmschutzzeugnis. Nun...so was gibt′s in Frankreich für ULs nicht. Deshalb eben die Frage: wo könnte ich so was herbekommen? Oder anders ausgedrückt: wie machen das die Kollegen die in Deutschland mit franz. Zulassung fliegen?

    Besten Dank schon mal im Voraus.

    Pat
  • Hallo,

    Du kannst von Frankreich ohne Probleme nach Deutschland fliegen mit Deinem F zugelassenen UL und Deiner, davon gehe ich aus, gültigen franz. Lizenz. D-Lizenz und F zugelassen geht nicht. Ein Lärmzeugnis brauchst Du auch nicht. Wichtig ist, dass Du Dich im deutschen Funksprechverkehr auskennst. BZF II - BZFI ?? Beim Flug von Deutschland zurück nach Frankreich besteht dann Flugplanpflicht ! 

    Ich selbst hatte lange ein UL mit franz. Zulassung in F stationiert. Besitze allerdings auch die franz. - sowie die deutsche Lizenz und die deutsche und franz. Funklizenz. Wohnen tue ich in D. und bin auch fliegerisch wieder in D stationiert, fliege allerdings des öfteren nach F.

    Gruß Heinz

     .  

  • Merci, hab′ das auch inzwischen so verstanden, Danke nochmals für die Antwort.
    Pat
  • schablonsky schrieb:

    Hallo,

    Du kannst von Frankreich ohne Probleme nach Deutschland fliegen mit Deinem F zugelassenen UL und Deiner, davon gehe ich aus, gültigen franz. Lizenz. D-Lizenz und F zugelassen geht nicht. Ein Lärmzeugnis brauchst Du auch nicht. Wichtig ist, dass Du Dich im deutschen Funksprechverkehr auskennst. BZF II - BZFI ?? Beim Flug von Deutschland zurück nach Frankreich besteht dann Flugplanpflicht ! 

    Flugplan ist nicht nötig von F nach DE?
  • Doch, ein Flugplan ist immer bei der Grenzüberschreitung nötig. Die Kosten in D kenne ich nicht, aber in F kostet dies EUR 12500.- wenn mans "ohne macht"...und erwischt wird, was noch eine andere Sache ist. Dies ist übrigens auch der gleiche Preis um über ein französiches Atomkraftwerk zu fliegen. Wenn wir schon dabei sind, ohne Berechtigung durch eine Kontrollzone zu fliegen ist etwas teurer geworden und wird heutzutage mit EUR 20000.- gehandelt...wenn man angezeigt wird.
    In Frankreich patrouilliert eine Einheit, die PAF, (Police de l′Air et des Frontières) ab und zu auf den Flugplätzen ′rum und befragt ausländische Flieger nach deren Herkunft. Ich fliege viel über die Grenzen hinweg und bin in ca 30 Jahren vielleicht 7 Mal Zufallgecheckt worden, davon allerdings einst 5 Mal am gleichen Tag!!! (Ja, ich hatte einen Flugplan)
    Zur Info: sollte man eine Strafe erhalten, muss diese nicht vor Ort bezahlt werden. Man kann sich in Paris vor einem Gericht rechtfertigen und kommt oft mit dem Schrecken davon wenn man sich höflich entschuldigt. Unbedingt einen perfekt franz. spechenden Stellvertreter mitnehmen der sich ebenso perfekt in der Rechtslage auskennt.
  • Thema Flugplan:

    Flugplan ist nur notwendig von D nach F, nicht von F nach D !

    Das ist ja gerade der Clou. Trotz Schengen verlangt Frankreich einen Flugplan. Deutschland akzeptiert Schengen.

    Damit entfällt die Notwendigkeit eines Flugplanes aus F nach D.

    Bei Zweifeln an meiner Antwort, bitte direkt DFS anfragen. Dort bekommst Du Antwort auf alle Deine Fragen mit

    Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext.


  • Aber gern, wie man möchte: Die obige Aussage war mal teilrichtig und stimmte nie ganz, die Regeln haben sich aber (seit 1995) geändert.
    Die Adresse in Paris um sich zu verteidigen ist 3, place de Fontenay. Ich bin dort 5-7 Mal pro Jahr vorstellig um Gesellschaften zu vertreten die auch mit der Gesetztgebung und Flugzonen Schwierigkeiten haben und mache dies im Normalfall aus Zeitgründen nicht für Privatleute.
    Stehe aber gerne mit Rat zur Verfügung.
    Rat No1: Die DFS ist nicht der richtige Ansprechpartner für Internationales. EASA probieren, ab 18.April2012 nur EU-OPS ansprechen.
    Gruss
    Pat
  • über die Flugplanpflicht von D nach F sind wir uns doch einig.

    Wenn ich jetzt von F nach D fliege, dann ist doch FIS/DFS die Stelle, bei der ich den Flugplan schließe.

    Wenn die keinen verlangt, wozu brauche ich dann die EASA?

    Gruß

    Heinz

  • Guten Abend Heintz,

    ich möchte mich bitte entschuldigen, gestern hatte ich eine längere Antwort für Dich verfasst die ich aber wieder gelöscht habe da ich angenommen hatte Du wolltest mich auf den Arm nehmen.
    Jetzt komme ich allerdings zum Schluss, dass Deine Frage ehrlich gemeint ist und versuche einen anderen Erklärungsversuch. Wenn nicht zufrieden bitte nochmal nachfragen.

    Der Denkfehler in Deinem Vermerk, der wahrscheinlich auch noch von der DFS herkommt liegt dabei, dass es komplett richtig ist, dass die DFS, oder auch keine andere nichtfranzösische Behörde irgendwas von der französischen verlangen kann. Das ist umgedreht naturlich auch der Fall, was aber NICHT bedeutet, dass es keine andere Vorschrift gibt die AUCH NOCH zu beachten wäre.

    Bis vor Kurzem waren alle EU Staaten unabhängige Luftfahrtbehörden. Dies ist heute aber nicht der Fall (auch wenn viele der Angestellten das noch so glauben) Die UL-ZULASSUNG liegt bis auf unbestimmte Zeit noch in nationaler Hand, was aber der allereinzigste verbleibende Punkt ist. Alles Andere vom PPL zum ATPL und Linienfliegerzulassungen liegt in der Hand der EASA...bis zum 18APR2012, dann wird zum EU.OPS gewechselt, genauso wie der JAR vorher ergangen ist.
    Der feine Unterschied zwischen JAR (die älteren Regeln die hier oft angesprochen wurden) und der EASA ist, dass die EASA Gesetz ist und die JAR Empfehlungen waren. Die Behörden werden von so einer Art "FBI", dem MAST (Maintenance Standardization Team) auditiert, trotz der Namensgebung bekümmern die Leute sich nicht nur um "Maintenance" und können eventuell verschiedene Rechte verlieren falls sie nicht im EASA Modus mitspielen.

    Deshalb braucht man die EASA-OPS, weil hier steht wie man sich in EASA Staaten zu verhalten hat und dies ALLES ANDERE überschattet. (Ja: egal was irgendwelch Angestellter von irgenwelcher lokaler Börde von irgenwelchem EASA-Staat behauptet. Die Klagen hierzu sind bei http://www.easa.eu einzureichen, man kann sich dort allerdings auch in Kurse einschreiben u.v.m.)

    Es geht aber auch einfacher: Flugplan für beiseitige Uberflüge aufgeben und man ist OK ;-)

    Ausserdem muss man in F auch noch einen FPL für Flüge über unwirtschaftliches Gelände aufgeben, dies ist vordefiniertes Gelände wie zu die Alpes Maritimes oder Massive Central aber auch andere Gegenden wo der Uberflug länger als 15mal die Gleitzahl des Flugzeugs ist. Schon Speziell, oder was! Wie das jetzt rechtlich gehandhabt wird möchte ich gerne wissen.

    Egal, wird wieder Zeit zum Fliegen, man sollte sich mal treffen.

    ciao,
    Pat

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