Hallo,
Du kannst von Frankreich ohne Probleme nach Deutschland fliegen mit Deinem F zugelassenen UL und Deiner, davon gehe ich aus, gültigen franz. Lizenz. D-Lizenz und F zugelassen geht nicht. Ein Lärmzeugnis brauchst Du auch nicht. Wichtig ist, dass Du Dich im deutschen Funksprechverkehr auskennst. BZF II - BZFI ?? Beim Flug von Deutschland zurück nach Frankreich besteht dann Flugplanpflicht !
Ich selbst hatte lange ein UL mit franz. Zulassung in F stationiert. Besitze allerdings auch die franz. - sowie die deutsche Lizenz und die deutsche und franz. Funklizenz. Wohnen tue ich in D. und bin auch fliegerisch wieder in D stationiert, fliege allerdings des öfteren nach F.
Gruß Heinz
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schablonsky schrieb:Flugplan ist nicht nötig von F nach DE?Hallo,
Du kannst von Frankreich ohne Probleme nach Deutschland fliegen mit Deinem F zugelassenen UL und Deiner, davon gehe ich aus, gültigen franz. Lizenz. D-Lizenz und F zugelassen geht nicht. Ein Lärmzeugnis brauchst Du auch nicht. Wichtig ist, dass Du Dich im deutschen Funksprechverkehr auskennst. BZF II - BZFI ?? Beim Flug von Deutschland zurück nach Frankreich besteht dann Flugplanpflicht !
Thema Flugplan:
Flugplan ist nur notwendig von D nach F, nicht von F nach D !
Das ist ja gerade der Clou. Trotz Schengen verlangt Frankreich einen Flugplan. Deutschland akzeptiert Schengen.
Damit entfällt die Notwendigkeit eines Flugplanes aus F nach D.
Bei Zweifeln an meiner Antwort, bitte direkt DFS anfragen. Dort bekommst Du Antwort auf alle Deine Fragen mit
Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext.
über die Flugplanpflicht von D nach F sind wir uns doch einig.
Wenn ich jetzt von F nach D fliege, dann ist doch FIS/DFS die Stelle, bei der ich den Flugplan schließe.
Wenn die keinen verlangt, wozu brauche ich dann die EASA?
Gruß
Heinz
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