Im Rahmen des Antragsprozesses für den AESA-Webzugang (das Antragsformular für den Einflug nach Spanien kann nicht mehr per E-Mail übermittelt werden) wurde ich über die Bestimmungen für UL-Flüge in Spanien informiert. Es gibt dort den Hinweis auf das Flugverbot für kontrollierte Lufträume (bekannt) und einige andere Aspekte, aber das Höhenlimit von 1.000 ft AGL wird dort nicht aufgeführt. Wurde diese Regel gestrichen?
Soweit ich es nachvollziehen kann, wurde diese Regelung zum 15.01.2024 gestrichen.
LG Bernhard
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