Ich bin davon überzeugt, dass es um beide Punkte geht. Als ich bis vor 2 Jahren noch regelmäßig in der Schweiz war und auch größere Plätze besucht habe, bin ich NIE nach der Lizenz gefragt worden, aber IMMER nach BZF I und LP4.
Es geht letztlich um Sicherheit. Leider geht "immer mehr Sicherheit" zwangsläufig mit "immer weniger Freiheit" einher, begleitet von immer weniger Selbstverantwortung, weil der Staat ja (angeblich) alles besser kann, im deutschen Extremfall ja sogar "keine Fehler macht". Ich frage mich nur, wie das enden soll...???
Danke für die Web-Adresse für die Anmeldung!
Hier nun nach Wochen die Antwort der Behörde:
Sehr geehrter Frank Völkening,
Wir entschuldigen uns für die verspätete Antwort. Wenn Flüge nach Dänemark für Sie noch relevant sind, lesen Sie bitte weiter, um Anweisungen zum Beantragen einer Ausnahmegenehmigung/Genehmigung zu erhalten.
Eine Reihe von Ultraleichtflugzeugen (bis 600 kg) werden ohne gültige europäische oder internationale Musterzulassung hergestellt und ausgeliefert. Dies schränkt den Flugverkehr der Flugzeuge in anderen Ländern gemäß internationalen Vorschriften (ICAO) ein.
Nur Flugzeuge mit einer konformen Musterzulassung dürfen ohne besondere Vereinbarung über Grenzen fliegen. Dies bedeutet, dass Flugzeuge ohne Musterzulassung (normalerweise Ultraleichtflugzeuge und Flugzeuge unter 600 kg MTOM) eine Genehmigung zum Flug nach Dänemark beantragen müssen.
National ausgestellte Musterzulassungen für Ultraleichtflugzeuge sind in Dänemark und vielen anderen Ländern nicht gültig.
Die Ausnahmegenehmigung zum Fliegen mit Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg MTOM wird von der dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde verwaltet und kann gemäß dem dänischen Luftfahrtgesetz, § 24 (3), erteilt werden.
Wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, ist diese persönlich und nur für den benannten Piloten und das benannte Flugzeug und den vereinbarten Zeitraum gültig – insgesamt nicht länger als 90 Tage.
Um eine Ausnahmegenehmigung/Flugerlaubnis nach Dänemark zu beantragen, muss der Antragsteller den Status des Piloten und des Flugzeugs dokumentieren. Dies geschieht durch Ausfüllen eines Formulars mit den erforderlichen Informationen und Hochladen gültiger Dokumente im PDF-Format.
• Pilotenlizenz
• Medizinische Untersuchung
• Internationale Funklizenz (Englisch) zusammen mit Sprachbeurteilungszeichen
• Zulassungsbescheinigung des Ultraleichtflugzeugs
• Gültiges Ultraleicht-Lufttüchtigkeitszeugnis
• Bescheinigung über eine gültige Versicherung gemäß Verordnung (EG) Nr. 785/2004
• Lärmschutzzeugnis
• Erforderliche Daten für die Flugerlaubnis
• Kontaktdaten
• Kreditkartendaten werden für die Zahlung der Bearbeitung der Ausnahmegenehmigung/Flugerlaubnis verwendet.
Regeln finden sich im VFR-Flughandbuch, GEN 1.2, 7.2 und AIP-DK GEN 1.2, 9.2.
Die Bearbeitung des Antrags auf Ausnahmegenehmigung/Flugerlaubnis ist gebührenpflichtig. Wird die Ausnahmegenehmigung/Genehmigung abgelehnt, ist die Zahlung dennoch fällig.
Um eine Ausnahmegenehmigung/Genehmigung für Ultraleichtflugzeuge ohne gültige Musterzulassung zu beantragen, klicken Sie bitte hier:
https://blanket.virk.dk/blanketafvikler/orbeon/fr/public_v/7_fa1f1d1d37b5d5bfbfe2bb20d8a0fc2cf8bf2c80/new
Interessant was geschrieben wurde.
Wir Ul er schränken also den Luftverkehr in Dänemark ein wenn wir mit den kleinen Dingern mal auf eine der Inseln vorbeifliegen, oder habe ich das falsch verstanden ?
Ich war oft in Aerö oder Endelave. Auch hielt ich mich länger dort auf weil ich im Zelt am Flugplatz übernachten durfte. Von hoher Traffic keine Spur, meinst nur minimale Flugbewegungen oder gar keine. Auch bei meinem Flug nach Roskilde war von Verstopfung im Luftraum keine Rede. Ich habe zwischendurch mal gefunkt weil ich über lange Zeit überhaupt keine einzige Stimme im Funk gehört habe. Das war fast unheimlich.
„National ausgestellte Musterzulassungen für Ultraleichtflugzeuge sind in Dänemark und vielen anderen Ländern nicht gültig.“ Glatte Lüge: Genau das Gegenteil ist der Fall. Bis auf Schweiz und Belgien gibt’s nirgendswo Probleme. Keine Permits, oft nicht mal einen FP.
Auch die aufgeführten Anforderungen für das Dänische Permit sind nicht neu. Ist ja legitim wenn ein Land da mehr Wert drauf legt nochmals zu kontrollieren war eigentlich schon kontrolliert ist. Wir ULer kommen aus Behörden Deutschland angeflogen und nicht aus Nordkorea. Aber wenn sie es sehen wollen, gerne.
Dänemark Permint gab es bisher innerhalb weniger Tage kostenlos.
Einzige Änderung ist, dass man uns nur jetzt dafür mit einem unverhältnismäßigen hohen Geldbetrag abzockt.
Eigentlich ist das doch schlecht für die Freizeitindustrie in Dänemark, oder ? Piloten, meist Eigner, gehören doch eher zu einer finanzstarken Gruppe die auch konsumiert und somit Steuern für die Dänen indirekt bezahlen. Schon mal ein Lande-Bier dort bestellt ? Dann weißt Du was ich meine. Warum gute Kunden abschrecken ?
Ich verstehe nicht die Motivation dahinter.
Aber im Süden ist es eh wärmer und ich war ja zum Glück schon dort.
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:Das wird wohl so gemeint gewesen sein, dass der Flugverkehr ebendieser Flugzeuge ohne internationale Zulassung = ULs, in andere Länder eingeschränkt ist - weil sie eben nur eine nationale Zulassung haben. Nicht dass man andere einschränkt.
Wir Ul er schränken also den Luftverkehr in Dänemark ein wenn wir mit den kleinen Dingern mal auf eine der Inseln vorbeifliegen, oder habe ich das falsch verstanden ?
QuaxC42 schrieb:Ich vermute mal, das ist anders gemeint. UL sind national zugelassen und werden rein rechtlich im jeweiligen Ausland geduldet, anders als Echo-Klasse etc, die sind explizit über ein Regelwerk zugelassen. Und Dänemark hat diese Einzelfallerlaubnis jetzt im Zuge des Opt-Out halt umgestellt. Genau wie Frankreich, Schweiz und vermutlich demnächst Großbritannien. Gerüchteweise ist auch in Italien eine Veränderung in der Mache, die Regelung „Basico“ soll wohl nur für italienische und explizit dafür eingetragene UL gelten.
„National ausgestellte Musterzulassungen für Ultraleichtflugzeuge sind in Dänemark und vielen anderen Ländern nicht gültig.“ Glatte Lüge: Genau das Gegenteil ist der Fall. Bis auf Schweiz und Belgien gibt’s nirgendswo Probleme. Keine Permits, oft nicht mal einen FP.
Das ist wie schon häufiger diskutiert die Kehrseite von nationalen Regelungen, deren Freiheiten enden sehr oft an der Landesgrenze. Helfen tut nur Lobbyarbeit auf europäischer Ebene, aber dazu müssten auch die nationalen Verbände stark genug sein und zusammenarbeiten. Bei der Opt-Out- Regelung kann man schön erkennen, das da noch viel klein-klein vorherrscht. Andererseits sind die modernen UL mit Geschwindigkeiten jenseits der 300km/h auch dem Regelwerk der UL deutlich entwachsen. Technischer Fortschritt geht immer deutlich schneller als der Juristische.
Im Falle Dänemarks setze ich aber auf eine deutliche Verbesserung der Bearbeitungszeiten, wenn sich da alles eingespielt hat. Bei den Kosten bin ich mir nicht so sicher…
Gruss Raller
QuaxC42 schrieb:Ja
oder habe ich das falsch verstanden ?
QuaxC42 schrieb:„Man“ mag keine Fetzenflieger.
Ich verstehe nicht die Motivation dahinter.
Chris
Aktuell sind 18 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 15 Gäste.