Interessant! Ich hätte nicht gedacht daß es sowas überhaupt gibt. Erzähl doch (später) mal was du dann letztendlich abgeschlossen hast. Leistungen, Prämie...
Danke M
Also ich nochmal! Nach monatelangem Recherchieren ist leider nichts herausgekommen. Web Hinweise auf Flugzeug Pannenversicherungen sind alles übrig gebliebene Fragmente einer Allianzversicherung, die schon lange nicht mehr angeboten wird. Deshalb hier nochmal meine Frage: Man stelle sich vor, man mußte die Rettung ziehen und landed auf dem Dach eines Hauses oder auf dem Grund einer Trinkwassertalsperre. Schweres Gerät muß anrücken und bergen. Wer bezahlt die Bergungskosten und kann man sowas versichern, oder muß man evtl. seine Hütte verkaufen, um die Kosten zu bezahlen? Es geht NICHT um die Reparatur des Flugzeugs, Schäden gegenüber dritten, oder die medizinische Betreuung des Piloten; nur um die Bergungskosten!
lve0200 schrieb:Wobei ich in diesem Fall (man landet auf einem Dach) es eine interessante Frage finde, ob die Bergungs-/Beseitigungskosten nicht Teil der (Beseitigung der) Schäden gegenüber Dritten sind, die ja woanders versichert werden.
Es geht NICHT um die Reparatur des Flugzeugs, Schäden gegenüber dritten, oder die medizinische Betreuung des Piloten; nur um die Bergungskosten!
Müsste dazu nicht einer der gängigen Versicherer, z. B. https://luftfahrtversicherung24.de/ Auskunft geben können?
Edit: Es gibt natürlich noch andere Anbieter außer dem oben genannten - dieser fiel mir nur spontan ein, da wir selbst dort mit unserem Flieger versichert sind.
lve0200 schrieb:
Man stelle sich vor, man mußte die Rettung ziehen und landed auf dem Dach eines Hauses
Ich sehe da einen astreinen Unfall und da sitzen die Kasko und die Haftpflichtversicherung mit im Boot. Es ging ja darum, wenn nichts beschädigt wurde und man einfach nur irgendwo gestrandet ist, dann ist das eben nicht das Problem der Versicherung.
Verallgemeinert zahlt die Kasko alles, was durch eine plötzliche äußere Einwirkung geschehen ist. Ist nur der Motor kaputt, ist das eine innere Ursache (Betriebsschaden). Ausgeschlossen von der Kasko-Regulierung ist der Vorsatz, Fahrlässigkeit (mit Kausalität), Vertragsverletzungen und Schäden, die von anderen (versicherten) Gegenständen/Fahrzeugen verursacht wurden. Letzteres ist dann der Haftpflichtschaden des Verursachers.
Das war eigentlich nicht meine Frage, vllt. habe ich es ja nicht richtig ausgedrückt. Das die Haftpflicht die Schäden am Hausdach zahlt, sollte klar sein, aber bezahlt sie auch den Kran, der anrücken muß, um das Wrack zu bergen?
lve0200 schrieb:
aber bezahlt sie auch den Kran, der anrücken muß, um das Wrack zu bergen?
ronnski schrieb:Wenn also der Unfall aufgrund eines Motorschadens entstanden ist, was würde dann vom Versicherer bezahlt?
Besteht nur eine Haftpflicht kann es sein, dass das Unfallflugzeug nur zur Seite gelegt wird und dann ist alles Weitere das Problem des Besitzers. Bei der Kaskoversicherung ist eine Unterbringung zur Sicherung und vielleicht auch ein Transport in die nächste Werkstatt möglich.
1) Nichts
2) Nur die Bergung und Transport
3) 2 und alle defekten Teile (z.B. Fahrwerk), außer Motor
4) Alles
lve0200 schrieb:
Wenn also der Unfall aufgrund eines Motorschadens entstanden ist, was würde dann vom Versicherer bezahlt?1) Nichts
2) Nur die Bergung und Transport
3) 2 und alle defekten Teile (z.B. Fahrwerk), außer Motor
4) Alles
Hhm, also
Bergung und Transport und alle defekten Teile (z.B. Fahrwerk), außer Motor
oder habe ich da wieder was falsch verstanden?
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