Eldim schrieb:interessant. ich fliege jetzt schon ein Weilchen und hatte noch nie eine Kontrolle.
Ich habe jetzt rund 1000 Landungen und 600 h, wurde mehrfach kontrolliert
Ist das an bestimmten Verkehrslandeplätzen? Gibt es da ein Muster?
Aber nochmal zum Thema zurück...
Im von @hajost verlinkten Dokument des DULFU steht da lediglich drin, dass der DULFU keine Einfluggenehmigungen für ULs > 475kg ausstellen darf, weil die Behörde den DULFU dazu nicht berechtigt hat.
Stattdessen soll man sich die Einfluggenehmigung direkt bei der Behörde holen, was formal korrekt ist und in FR ja momentan genauso läuft.
Genehmigungen holen ist zwar generell lästig, aber wenn von der Behörde eine erteilt wird, ist man nicht schlechter dran als vorher.
Die für uns Piloten wichtigere Frage ist daher:
- Stellt die dänische Behörde CAA überhaupt welche aus oder lehnen die die Anträge sofort ab?
- Falls es Genehmigungen gibt, dauern die wesentlich länger als beim DULFU?
Vielleicht hat es ja schon jemand versucht und kann Feedback geben...
OkeP schrieb:Das würde ich nicht als Abschottung bezeichnen. Jeder, der vorher als UL (472,5 Kg) hineinkam, kommt nach wie vor hinein.
Wenn denn die Gerüchteküche stimmt - dann ist DK nur das erste Land mit diesen Abschottungen
Das ist im Grunde wie mit ′nem Radweg. Alle fahren Fahrrad und dürfen den Radweg benutzen. Jetzt kaufen sich einige ′n Moped und heulen rum, weil sie nicht mehr auf dem Radweg fahren dürfen. Schade, aber das ist dann halt so.
Leute, lernt doch mal, Regeln zu akzeptieren, statt rumzuheulen. Das ist ja sonst wie bei uns zu Hause mit meinen Gören... *grins*
Der DULFU arbeitet ja daran, dass "Mopeds auch auf′n Radweg dürfen".
Da ich im Norden beheimatet bin, interessiert mich das Thema Dänemark natürlich ganz besonders. Sollte eigentlich eines meiner ersten Auslandsziele sein. Ich habe eine C 42 B, die ich eigentlich plane auf 540 kg aufzulasten. Ich habe mich nun folgendes gefragt:
Wäre es nicht möglich, das Flugzeug technisch auf 540 kg aufzulasten, es aber nicht umschreiben zu lassen? Dann wären alle technischen Änderungen für die Auflastung gemacht (verstärkte Holme, Fahrwerk etc.) und man wüsste, das Flugzeug hält einer Beladung bis 540 kg stand. Offiziell ist es aber immer noch auf 472,5 kg zugelassen und darf natürlich auch nur legal bis zu diesem Gewicht betrieben werden.
Könnte man das theoretisch so machen?
Theoretisch geht alles :)
Praktisch müsstest du dir noch überlegen was du der Versicherung mitteilst u welche Unterlagen du bei der JNP vorlegst.
SkYSkYSkY schrieb:Sicher kann man das so machen.
Könnte man das theoretisch so machen?
Eigentlich gibt es dabei nur ein kleines Manko: die Fahrtmessermarkierung gelten noch für die kleine Masse, was insbesondere für untere Enden der Bögen und das gelbe Dreieck relevant ist.
So werde ich es vermutlich auch machen.
Ich habe soeben von der Danish Civil Aviation Authority eine Genehmigung für einen 600kg-PIVI erhalten. Einfach nicht locker lassen und alle gewünschten Unterlagen schicken.
Kann nun auch Fakten beisteuern.
Bei mir kam heute Antwort vom DCARA, nachdem ich vom DULFU sehr nett an die verwiesen wurde.
Das Vorgehen bleibt im Grunde gleich, man hat nur einen anderen Ansprechpartner.
Anders ist die Bearbeitungsdauer- beim DULFU gings ganz erheblich schneller. Und die permission hat nur noch eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
Man behält sich vor eine Rechnung zu schicken über deren Höhe man sich allerdigs ausschweigt.
Damit kann man jetzt "leben", oder halt nicht. Muss jeder selbst entscheiden.
Anders als anfangs befürchtet und von Zuständigen in DK kommuniziert, scheint es nun doch einfacher als gedacht: Die dänische CAA ist offenbar willens und in der Lage, zeitnah Genehmigungen für ULs mit mehr als 475 kg MTOM auszustellen. Und sie sind in der Kommunikation sehr gut. Noch unklar ist die Frage, ob ein BZF Englisch und/oder ein ICAO-Sprachlevel verlangt wird. Wie sind da Eure Erfahrungen? Danke!
BZF und LP4 wurde bei mir verlangt. Permit wurde für 2 Monate ausgestellt.
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