(bitte löschen)
Summer ? :) ;)
Heisst bei uns ZISCHER :)
Mir wurde erklärt dass die Absicht bestehen könnte dass man eben landen KÖNNTE ...
mit 300 km/h (bei uns) in 3m Höhe ...sieht man weder ob die Bahn OK ist, noch schafft man es die Karre dann noch runterzubringen / es war von vornherein die Absicht klar nur einen auf "dicke Hose" zu machen )...also ist es weder ein Landeanflug mit go Around , noch ein Überflug zum checken der Bahn ... was die 787 da macht scheint aber ja in Landespeed und Konfiguration zu sein, wer will ihm n go around verbieten ? Auch wenns ökologisch fragwürdig sein sollte ?
BigMAC schrieb:Sagt wer?
Aber leider ... verboten.
BigMAC schrieb:Das bezieht sich auf Verkehr ausserhalb des Flugplatzes.Except when necessary for take-off or landing, or except by permission from the competent authority, a VFR flight shall not be flown:
(1) over the congested areas of cities, towns or settlements or over an open-air assembly of persons at a height less than 300 m (1 000 ft) above the highest obstacle within a radius of 600 m from the aircraft;
(2) elsewhere than as specified in (1), at a height less than 150 m (500 ft) above the ground or water, or 150 m (500 ft) above the highest obstacle within a radius of 150 m (500 ft) from the aircraft.
Low approach und low pass gehören im erweiterten Sinne zur Landung, ja es gibt sogar offizielle Sprechgruppen dafür (das wären die einzigen Sprechgruppen für verbotene Flugmanöver).
Das Luftamt Süd sieht das auf meine Nachfrage hin ganz genauso und hat keinerlei Einwände gegen low approach und low pass.Du verwechselst low approach und low pass.BigMAC schrieb:
Ganz sicher aber ist das Pistenfegen über die ganze Länge (ob mit ner B787 oder mit nem UL) sicherlich kein Übungsanflug.
Low approach: Anflug bis zur Schwelle, dann durchstarten (Übungsanflug).
Low pass: Anflug bis zur Schwelle, tiefer Überflug bis zum Bahnende und dann durchstarten (Pistencheck, Windcheck, Check von aussen ob Fahrwerk draussen, whatever).
Chris
Steffen_E schrieb:Wahnsinn, mathematisch sind 150m knapp 8ft weniger.Ist eigentlich schonmal jemandem aufgefallen, dass 150m keine 500ft sind?nicht? in der Auflösungsgenauigkeit meines fuss Höhenmessers und meines meter Höhenmessers schon.
1 hPa = 100 N/m² In der Barometrischen Höhenformel kommt leider keine Längenmaß vor. Die Gewichtkraft von Luft ist halt auch von Temperatur und Feuchtigkeit abhängig. Deinen Höhenmesser solltest du vielleicht mal Nachstellen dafür gibt′s eine Schraube. Und dann dann kommt drauf an wie grobmotorisch du das QNH eindrehst und wie genau das Instument gebaut ist.
Zum Thema zurück. Die Sera die hier gerne zitiert wird sagt was von Mindestflughöhe. Ein in Low Approach ist ein Fehlanflugverfahren und das kann man Requesten. Das man das nicht an jedem Wald und Wiesenplatz machen darf versteht sich von selbst. Die Begründung ich hab an einem nicht IFR Platz, IFR geübt wird sportlich in der Argumention gegen ein Bußgeld. Auch einen Low Pass fliegen ist in der Ausbildung nicht unüblich, irgendwann muss man ja mal lernen die Piste Entlang zu fliegen. Auch sowas geht nicht überallzu jeder Zeit und auch hier ist Geschwindigkeit ein Faktor in der Argumentation.
Belchman schrieb:Nö. Das hat nichts mit einem Fehlanflug zu tun.
Ein in Low Approach ist ein Fehlanflugverfahren
Belchman schrieb:Selbstverständlich darf man an jedem Platz diesen durchführen. Das hat überhaupt nichts mit IFR zu tun.
Das man das nicht an jedem Wald und Wiesenplatz machen darf versteht sich von selbst.
Belchman schrieb:Wann und wo "geht" das denn und wann und wo nicht? Wo ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit publiziert und wie hoch ist diese?
Auch einen Low Pass fliegen ist in der Ausbildung nicht unüblich, irgendwann muss man ja mal lernen die Piste Entlang zu fliegen. Auch sowas geht nicht überallzu jeder Zeit und auch hier ist Geschwindigkeit ein Faktor in der Argumentation.
Chris
Belchman schrieb:was zum Teufel redest Du da?
1 hPa = 100 N/m² In der Barometrischen Höhenformel kommt leider keine Längenmaß vor. Die Gewichtkraft von Luft ist halt auch von Temperatur und Feuchtigkeit abhängig. Deinen Höhenmesser solltest du vielleicht mal Nachstellen dafür gibt′s eine Schraube. Und dann dann kommt drauf an wie grobmotorisch du das QNH eindrehst und wie genau das Instument gebaut ist.
Geile Diskussion hier.
Das Dumme ist nur, das beispielsweise das RP Darmstadt anderer Meinung ist und deswegen diverse Bußgeldbescheide erlassen hat. Man hat sogar ein Rundschreiben verfasst. Wer möchte, kann es hier gerne nachlesen:
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2022,06,15,18,1503872
@Chris: Leider steht in SERA nix davon, dass das nur ausserhalb von Flugplätzen gilt.
Christian
BigMAC schrieb:Klagen.
Das Dumme ist nur, das beispielsweise das RP Darmstadt anderer Meinung ist und deswegen diverse Bußgeldbescheide erlassen hat.
War damals in Hangelar dasselbe, als irgendein bekloppter RP meinte, Gott spielen zu wollen und auf dem Klageweg zurecht gewiesen wurde.
BigMAC schrieb:Das ist vollkommen logisch, dass es nur dort gelten kann, anders macht es Null Sinn. Das wird auch deutlich, wenn man den Gesamtzusammenhang von (f) betrachtet: 1.000 ft über Städten etc, 500 ft über allem anderen, also überland unterwegs. Das Luftamt Süd sieht das genauso. Sonst würden auch all die Sprechgruppen für ein angeblich verbotenes Flugmanöver Null Sinn machen. Oder gibt es eine Sprechgruppe für: Erbitte Einschlag in AKW XY?
Leider steht in SERA nix davon, dass das nur ausserhalb von Flugplätzen gilt.
Das eigentliche Problem: Irgendjemand stört sich an den Vollgas-Überflügen, weil unnötig oder sonstwie nervig. Ich teile diese Meinung. Aber nun SERA heranziehen und falsch auszulegen, um ein an sich vollkommen legales Flugmanöver illegal erscheinen zu lassen, schiesst über das Ziel hinaus und hätte keinerlei Chance vor Gericht.
Chris
Chris_EDNC schrieb:So ein Quatsch...BigMAC schrieb:Das ist vollkommen logisch, dass es nur dort gelten kann, anders macht es Null Sinn.
Leider steht in SERA nix davon, dass das nur ausserhalb von Flugplätzen gilt.
Es ist ganz klar geregelt:
"Except when necessary for take-off or landing, or except by permission from the competent authority, a VFR flight shall not be flown..."
Da ist nichts zu interpretieren. Außer zum Starten oder Landen oder mit behördlicher Genehmigung darf die Sicherheitsmindesthöhe nicht unterschritten werden.
Tja,...im Prinzip wissen wir nur, es gibt eine Vorschrift, die interpretiert werden kann. Heißt " zum Zwecke von Start und Landung" auch, dass Übungen enthalten sind?. Ich denke das ist unsauber definiert (wie eben so oft) und muss ja nicht unbedingt heißen, dass der Gesetzgeber es ausschließt (bzw. explizit ausschließen wollte).
Dumm ist nur, dass manche Spielleiter (hier RLP) die Regeln für sich eindeutig sehen, während andere da eher pragmatisch rangehen und die Spieler laufen lassen.
Und so fürchte ich, kann sich die Spielercommunity heiß reden wie sonst was, es wird wohl - sofern eine eindeutige Regel erlangt werden will - jemand vor dem Kadi ziehen müssen.
Allerdings: Der Ausgang wäre offen. Möglicherweise könnte passieren, dass alle dann nicht mehr üben können.
Man kann ja durchaus in Frankfurt einen Überflug machen, nur eben nicht mehr in 5ft....was also die Inübungserhaltung betrifft ist doch alles o.k.
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