Zum Thema "tiefer Überflug"....

Forum - Plauderecke
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  • Das war bestimmt ein Durchstarten, die Maschine ist neu und in den USA wo das landen geübt wurde war ne andere Zeitzone, deswegen misslang der erste Landeversuch bestimmt. Oder sie Zahlen mit Freuden den Brief vom RP Darmstadt, oder oder oder oder....

  • Lufthansa darf das wohl.

    Und bei mir war damals das RP noch nicht wach....

  • das darf ja glücklicherweise jeder und nicht nur die Lufthansa.

    zB als Kontrollzonendurchflüge mit Überflug der Bahn ohne Berührung um CTR zu üben aber keine Landegebühr zu haben.

    in USA nennt man das "cleared for the option"

  • Tiefanflug (low approach) und Tiefer Überflug (low pass) sind übliche Verfahren und absolut legal. Egal, was manch selbstherrlicher FL, BFL oder RP′ler meint.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    und absolut legal
    .. und absolut unnötig! 
  • ronnski schrieb:
    .. und absolut unnötig! 
    ich glaube Du meinst einen Summer, keinen low pass.

    Der ist sinnvoll und eine übliche Übung für verschiedene Dinge.

    Beispiele?
    Gebrauch einer CTR, Landeanflug, sauberes ausschweben (schweb mal in Aufsetzlage eine 2km lange Bahn lang, das übt), ...

  • Naja, eigentlich sind sie elementarer Bestandteil. Sollten sie sein. Ist ja auch geil. Aber leider ... verboten. Das RP Darmstadt hat da ein Fass aufgemacht für eine Sache, die immer schön toleriert wurde, aber leider entgegen SERA.5005(f) ist:

    Except when necessary for take-off or landing, or except by permission from the competent authority, a VFR flight shall not be flown:

    (1) over the congested areas of cities, towns or settlements or over an open-air assembly of persons at a height less than 300 m (1 000 ft) above the highest obstacle within a radius of 600 m from the aircraft;

    (2) elsewhere than as specified in (1), at a height less than 150 m (500 ft) above the ground or water, or 150 m (500 ft) above the highest obstacle within a radius of 150 m (500 ft) from the aircraft.

    Die Freigabe vom Fluglotsen für einen low-approach ist da leider keine "permission from the competent authority". Und deshalb hat das RP ja auch fleissig kostenpflichtige Briefe geschickt. Scheiss Idee! Warum? Nun wird am AMC rumgedoktort, dass "Übungsnaflüge" demnächst wieder ok sind. Das löst aber nur das Problem der IFR Kollegen, die einen go-around bei 200ft fliegen. Ganz sicher aber ist das Pistenfegen über die ganze Länge (ob mit ner B787 oder mit nem UL) sicherlich kein Übungsanflug. Warum schreibt man nicht in den AMC zu SERA.5005, dass die 150m nur ausserhalb von Flugplätzen gelten? Ist eigentlich schonmal jemandem aufgefallen, dass 150m keine 500ft sind? Nichtmal richtig rechnen tut man in Köln.

    Übrigens, genau so eine "nette" Falle ist SERA13001(A):

    When an aircraft carries a serviceable SSR transponder, the pilot shall operate the transponder at all times during flight, regardless of whether the aircraft is within or outside airspace where SSR is used for ATS purposes.

    Also auf Deutsch: hast du einen funktionsfähigen XPDR an Bord, musst du den auch einschalten, egal ob für den jeweiligen Luftraum vorgeschrieben oder nicht. Es gibt schon freundliche Mitbürger, die das mit FR24 überwachen.

    Viele Grüße

    Christian

  • Das ist alles ganz schön, aber ein Überflug wie in dem Video entspricht vollständig und ganz der SERA 5005, da es eine Landeanflug ist.

    Die Diskussion wollte schon mal einer aufmachen als jemand durchgestartet ist ohne die Bahn zu berühren.

    Bald diskutiert noch einer, dass aufsetzen und durchstarten keine Landung ist und somit verboten...

    Ist eigentlich schonmal jemandem aufgefallen, dass 150m keine 500ft sind? 

    nicht? in der Auflösungsgenauigkeit meines fuss Höhenmessers und meines meter Höhenmessers schon.

  • BigMAC schrieb:
    Es gibt schon freundliche Mitbürger, die das mit FR24 überwachen.
    Auf FR24 sieht man vor allem ADS-B Out und nicht den Transponder.  Klar gibt es auch MLAT als Quelle, ist aber nicht zuverlässig genug um jemanden zu überwachen.
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