man könnte auch über ein Verbot von Luftfahrzeugen an solchen Plätzen nach denken, die in diesen Geländen nicht in der Lage sind solche immer wieder vorkommenden Duchstartmanöver zu fliegen. In direkt also Anfrage ( Cessna 160PS mit 4 Erwachsenen )einfach ablehnen .... negativ....z.B.
ultramax schrieb:Der nächste Schritt zum Betreuten Fliegen?
man könnte auch über ein Verbot von Luftfahrzeugen an solchen Plätzen nach denken, die in diesen Geländen nicht in der Lage sind solche immer wieder vorkommenden Duchstartmanöver zu fliegen. In direkt also Anfrage ( Cessna 160PS mit 4 Erwachsenen )einfach ablehnen .... negativ....z.B.
Ich sage Nein, dies ist immer noch in der Verantwortung des Piloten und da muss das auch bleiben - dieser zeitgenössisch immer so schön zelebrierte Effekt "aber ich habe doch die Erlaubnis bekommen, deswegen trägt doch der der die Erlaubnis erteilt hat die Schuld" darf in der Kleinluftfahrt nicht geschehen.
Im übrigen ist das in den Raum geschmissene "Verbot" vor langer Zeit aus gutem Grund ersetzt worden durch "Die Flugvorbereitung" durch den Piloten plus im gewerblichen Bereich die SOP.
Nur der Pilot bei der Flugvorbereitung kann die Abschätzung machen ob das passt oder nicht, pauschale Aussagen wie "160PS mit 4 Personen geht nicht" gehen an der Realität vorbei - auch bei dem tragischen Unfall war es diese Cessna mit diesen 4 Personen an diesem Tag zu diesen Bedingungen, und nicht "alle".
Die WaKu kann ja überlegen ob sie die Zulassung als Altiport beantragen, was ja bei mancher Diskussion durchaus konsequenter wäre, dann halt mit der entsprechenden Schulungsregelung und Mandatory Mountain Rating, aber ich befürchte das würde dann einen großen Teil der heutigen Flugbewegungen zum Erliegen bringen.
sukram schrieb:Nö, dann hätte ich ja die gleichen Probleme wie Du und das will ich ja nun überhaupt nicht.
Dreh′ doch mal Dein Bett um.
Vielleicht stehst Du ja eines Tages mal mit dem richtigen Bein auf... 🤷♂️
Wenn man schon mit englischen Wörten um sich wirft, dann sollte man sie wenigstens ein klein wenig richtig schreiben oder es besser lassen.
So lange wie viele noch nicht mal eine vernünftige Positionsmeldung beim Anflug abgeben, braucht man sich über die Sicherheit einer Landebahn erstmal keine Gedanken machen,
gestern beim Anflug auf Ballenstedt waren außer mir noch 4 im Anflug:
D-Exxx bin in 17 Minuten da.
D-K bin noch 8 Meilen vom Platz
D-E VFR von xxx zur Landung
der Vierte ebenfalls eine Echo war im Queranflug hat aber einen rechten Queranflug gemeldet und mir die Schweißperlen auf die Stirn getrieben als Er vor mir auftauchte.
Klar, es passieren jedem mal Fehler und man vergißt auch mal was, ist mir auch schon passiert, aber das waren keine zufälligen Fehler sondern richtige Bolzen.
Postbote schrieb:Das gilt im Deutschen genauso und wer brauchen ohne zu gebraucht, braucht brauchen nicht zu gebrauchen.
Wenn man schon mit englischen Wörten um sich wirft, dann sollte man sie wenigstens ein klein wenig richtig schreiben oder es besser lassen.
Aber in Deinem Fall ist es sicherlich ja bestimmt nur ein Tippfehler, was es bei einem zusätzlichen u im englischen ja bestimmt nicht ist ;-)
Steffen_E schrieb:Oder so:
nur ein Tippfehler, was es bei einem zusätzlichen u im englischen ja bestimmt nicht ist ;-)
Herrmann′s Law: „Wer mit Rechtschreib- und Tippfehlern eines Diskussionsteilnehmers argumentiert, hat verloren.“
Chris
Chris_EDNC schrieb:Nu guck, da kannte ich auch noch "Bevor intelligente Maschinen in die Umwelt entlassen werden, muss sichergestellt sein, dass sie zu jedem Zeitpunkt terminiert werden können."
Oder so:Herrmann′s Law: „Wer mit Rechtschreib- und Tippfehlern eines Diskussionsteilnehmers argumentiert, hat verloren.“
;-)
Er hat aber auch noch Hartge′s law mitgenommen...
Woher kenne ich denn das Zitat? Bin am grübeln aber komme gerade nicht drauf. :)
Das ist Usenet-Folklore.
Chris
Weiß jemand, abgesehen vom strafrechtlichen Verfahren, wie sich die Parteien zivilrechtlich geeinigt haben und wie die Position der Versicherung war?
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