Eldim schrieb:Das bezweifle ich. Die meisten Versicherungen haben in ihren Vertragsbedingungen mittlerweile Überladung als Totschlagargument zur Regressforderung explizit ausgeschlossen. Es muss schon ein kausaler Zusammenhang bestehen. Wenn z.B. jemand meint, schlauer als eine Schlechtwetterfront zu sein, dann wird keiner ihm Überladung ankreiden können. Beim Überschießen der Landebahn oder Krachen ins obligatorische 15m-Hindernis beim Start dagegen schon.
Vor dem Gesetz ist Überladung kein Kavalliersdelikt, sondern ein vorsätzliches und grob fahrlässiges Vergehen.
Ob jetzt nach Einführung der 600 kg-Grenze wieder eine Hexenjagd losgeht, wird sich noch zeigen. Bevor man dann als 472,5 kg-ULer ein schlechtes Gewissen kriegt, sollte man sich aber vor Augen halten, dass in der Realität fast alle TMGs und SEPs ebenfalls überladen sind, wenn man alle Sitze mit Durchschnitts-BMIs bepackt und volltankt. Es wird von so manchem "echten" Flieger nur genre suggeriert, dass Überladung ein UL-spezifisches Problem sei.
Die C172 auf der Wasserkuppe war sicher auch überladen, vom Pilotenfehler mal abgesehen.
Also nur wegen der LuftZVO und der LuftVG §31c, kann ich dem LBA Typ mit der Waage sagen, dass er sich verpissen soll und weiter zu den PPLern laufen darf? Das glaub ich ja kaum...
microlight schrieb:Soweit ich es verstanden habe, darf er aber nicht den Piloten und den Passagier auf die Waage zerren. Was die wiegen darf dann raten?
Also nur wegen der LuftZVO und der LuftVG §31c, kann ich dem LBA Typ mit der Waage sagen, dass er sich verpissen soll und weiter zu den PPLern laufen darf? Das glaub ich ja kaum...
Natürlich hat die Überladung beim Unfall auf der Wasserkuppe voll mit reingehauen.
Ich habe nicht gesagt, dass man irgendwen mit dem Argument wegschicken kann, dass PPL auch überladen fliegt, sondern ich habe auf den Scheinheiligenschein aufmerksam gemacht.
Inwiefern ein Kontrolleur berechtigt ist, Piloten und Begleiter auf eine Personenwaage zu stellen bzw. ihnen bei Verweigerung den Weiterflug zu verbieten, nur weil er deren W&B-Angaben in Frage stellt, weiß ich nicht. Wäre aber interessant zu wissen.
Also mir geht′s ja darum, ob das LBA mich wiegen darf oder ob das nur einer vom Dulv oder Daec darf.
Die Einzelperson darf man nicht wiegen angeblich wegen Persönlichkeitsrechten, aber man darf den kompletten Flieger mit Besatzung und Sprit wiegen...so wird ja auch ein Schuh draus.
microlight schrieb:Nee, bei zwei Personen kann dann einer von beiden Rückschlüsse auf das Gewicht des anderen ziehen. Das sind jedoch geschützte personenbezogene Daten. ;-)
Die Einzelperson darf man nicht wiegen angeblich wegen Persönlichkeitsrechten, aber man darf den kompletten Flieger mit Besatzung und Sprit wiegen...so wird ja auch ein Schuh draus.
Hätte.........wollte..........könnte.......
Kann denn mal jemand einen konkreten Fall der oben angeführten Argumente belegen?
Tom
Quax der Bruchpilot schrieb:Nein, weil der Fall konstruert ist und so schon das Empösungsschema bedient. Die Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen wissen sehr genau, was sie dürfen und was nicht. Jeder mittelprächtige Anwalt haut den Behörden einen Gebührenbescheid um die Ohren, wenn die Ergebnisse unrechtmäßig zustande gekommen sind, also macht das niemand. Sich Geschichten ausdenken, weil sie so schon ungerecht klingen, das macht hier jeder 3. - weil man so schön wichtig klingt.
Kann denn mal jemand einen konkreten Fall der oben angeführten Argumente belegen?
Wenn jemand nach den Mühen und Kosten der Ausbildung seine Rechte immer noch nicht kennt, liegt das kaum an der Gesellschaft oder an Frau Merkel, weil sie ihm eine Aufklärung über seine Rechte verweigert hat.
JWagner schrieb:Einspruch, euer Ehren! Ich kenne persönlich zwei (SEP-)Fälle, in denen das Fehlen von Equipment beanstandet wurde, das im Ausrüstungsverzeichnis gar nicht aufgeführt und folglich nicht nötig war. Es stand in einer Standard-Checkliste der Kontrolleure, die offensichtlich nicht verstanden wurde: eins davon war eine bei unseren VFR-Aktivitäten unabdingbare Pitotrohrheizung. Und es gab einen Fall, in dem Kontrolleure einem Piloten ein Bußgeld aufgebrummt haben, weil er seine ZÜP nicht dabei hatte. Die braucht er natürlich nicht dabei zu haben und das Bußgeld wird er sicher auch wieder zurückbekommen haben, aber so viel zum Thema, dass die ganz genau wissen, was sie dürfen und was nicht.
Die Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen wissen sehr genau, was sie dürfen und was nicht.
JaRa schrieb:Die beiden Fälle sind nicht schlecht und zeigen recht gut, was zu machen ist. Bei Deinen Fällen ging es um Fach-Details in theoretisch beliebiger Vielfalt. Bei der hier mal wieder getriebenen Gewichtssau und der Frage, wer mich wann wie wiegen kann, geht es um Grundrechte. Das ist nur EIN Thema, dass haben wie drauf - glaub mir. Sonst würden wir es doch hier schon in aller Empörungsbreite gelesen haben? Die GRAUKAZ.
Einspruch, euer Ehren!