BZF1 im Euro-Ausland machen

Forum - Plauderecke
  • Mich interessiert ob ich als deutscher Staatsbürger mit üblichem Schulenglisch mein BZF1 auch im EU- Ausland (Z.B Urlaub, Rumänien, Griechenland etc ) einfacher machen kann.
    Kann ich das dann voll gleichwertig benutzen ? Muß ich das umschreiben lassen?

    Nutzen: ich habe weniger Lernaufwand ( Keine Lust die ganzen sinnlosen Übersetzungen zu lernen) . 
    Meine Überlegung: das müsste dort viel einfacher sein, denn Englisch sprechen die Ost- und Südländer ja aus der Schulzeit noch weniger und bekommen denn noch das BZF1.  Das müsste dort einfacher sein. Vielleicht ist auch ein keines Englisches Gespräch ausreichend ?  Wie geht es dort mit der Prüfung? 
     
    Da wäre EU ja mal ein Vorteil . 
    (Beim Zahnersatz gehts auch hätte ich beinahe noch gesagt :) ) 

    Bitte jetzt keine Belehrungen warum man den hohen BRD Standard braucht. 
    Habe nicht vor in London damit zu landen, aber vielleicht mal auf Texel. Dafür reicht mein Englisch allemal. 
    Vielleicht hat ja jemand konkrete Erfahrung oder eine Adresse?
    Gerne auch P/N
  • Probiers doch mal in Russland, da bekommt man für Geld so ziemlich alles,
    oder bei den diversen Führerscheinhändlern in Tschechien.
  • Wenn du die Sprachprüfung meinst könnte das noch sein, aber ein BZF1 kennen die nicht! Ist mal wieder so eine deutsche Sache. In Österreich gibt es etwas vergleichbares aber dann ist wohl Schluss!

    Bei der Sprachprüfung ist es wohl so, dass nur Level 6 aus einem anderen Land eingetragen werden kann. Wenn man also in Frankreich einen Level 4 Check macht kann dieser von der deutschen Behörde nicht eingetragen werden. Die deutsche Behörde weiß ja nicht ob die Franzosen wirklich wissen wie man französisch spricht! Könnte sich aber mittlerweile auch etwas geändert haben... glaube ich aber nicht!

  • Ein Blick in das Gesetz hilft auch hier weiter:

    http://www.gesetze-im-internet.de/b....flugfunkv_2008/gesamt.pdf

    § 14 Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
    (1) Nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilte Flugfunkzeugnisse können anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass das gültige Flugfunkzeugnis unter Prüfungsbedingungen erworben wurde, die denen eines entsprechenden Flugfunkzeugnisses der Bundesrepublik Deutschland mindestens gleichwertig sind. Gleichwertigkeit und Anerkennung von gültigen Flugfunkzeugnissen, die nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden sind, werden bei der Bundesnetzagentur geprüft und festgelegt. Die allgemeine Anerkennung kann mit der Maßgabe erfolgen, dass die Inhaber von gültigen Flugfunkzeugnissen, die nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden sind, nur zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache berechtigt sind. Die Anerkennung kann formlos erfolgen. Die Anerkennung im Einzelfall richtet sich nach den Absätzen 2 bis 6.
    (2) Soweit die Gleichwertigkeit nicht gegeben ist, kann die Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses von einer vereinfachten Prüfung abhängig gemacht werden. Besteht der Antragsteller die vereinfachte Prüfung nicht, so kann er diese wiederholt ablegen. Der Umfang der vereinfachten Prüfung ergibt sich aus der Anlage 1. Für vereinfachte Prüfungen sind die Bestimmungen des § 8 entsprechend anzuwenden.
    (3) Dem Inhaber eines gültigen Flugfunkzeugnisses, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt, jedoch unter Prüfungsbedingungen erworben wurde, die unabhängig von Fertigkeiten in deutscher Sprache denen eines entsprechenden Flugfunkzeugnisses der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sind, kann auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt werden, der den Inhaber nur zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache berechtigt.
    (4) Der Berechtigungsausweis gilt nur in Verbindung mit dem gültigen Flugfunkzeugnis nach Absatz 3.
    (5) Über den Antrag auf Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses oder eines Berechtigungsausweises entscheidet die Bundesnetzagentur. Dem Antrag ist das gültige Flugfunkzeugnis nach Absatz 3 oder dessen Ablichtung zur Einsichtnahme beizufügen. Sofern dieses Flugfunkzeugnis nur in Verbindung mit einem gültigen Luftfahrerschein gültig ist, so ist dem Antrag eine Ablichtung des gültigen Luftfahrerscheines beizufügen.
    (6) Gültige Flugfunkzeugnisse, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilt worden sind und zur Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache berechtigen, werden in dem vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt.


    Ein Fliegerkollege, der seine PPL in den USA gemacht hat musste hier die BZF Prüfung zwar verkürzt aber trotzdem genauso ablegen wie jeder andere auch. Bis heute wundert er sich zwar, was bei ihm an dem Tag "verkürzt" war, er kam aber durch. Einzig beim ICAO Language Proficiency Test in englischer Sprache ist es ziemlich Wurscht, wo dieser gemacht wird.

    QDM meinst Du aber nicht auch, dass Dein Vorhaben reziprok proportional zum tatsächlichen Aufwand ist? Wenn Du Dich unsicher fühlst, sprich den Fluglehrer oder die Flugschule Deines Vertrauens an. BZF ist im Grunde easy, ich fand das ICAO Rating nachher anspruchsvoller.

    Mein Level 5 hat mir Joseph Stephan damals abgenommen: http://www.gate247.de


  • TeeJay hat recht, wenn er schreibt:--> QDM meinst Du aber nicht auch, dass Dein Vorhaben reziprok proportional zum tatsächlichen Aufwand ist? Wenn Du Dich unsicher fühlst, sprich den Fluglehrer oder die Flugschule Deines Vertrauens an. BZF ist im Grunde easy, ich fand das ICAO Rating nachher anspruchsvoller.<---

    Ich habe gerade das BZF I gemacht und fand die entsprechende Prüfung nicht schlimm, schwerer war die Sprachprüfung (ich habe nur Level 4 gemacht, das lag aber daran, dass mein Schulenglisch schon viele Jahre zurückliegt und ich im Beruf mit englischen Unterlagen zum Fliegen nichts zu tun hatte).


    @QDM: Zum Aufwand: Da solltest Du wirklich mal prüfen, ob das Ganze (Schulung und Prüfung im Ausland, Umschreiben in Deutschland) nicht evtl. teurer ist als den Schein in Deutschland zu machen.


    Wenn Du es aber ganz ohne Aufwand haben willst, solltest Du wirklich verfahren wie von "Postbote" beschrieben:
    -->Probiers doch mal in Russland, da bekommt man für Geld so ziemlich alles,
    oder bei den diversen Führerscheinhändlern in Tschechien.<--
    Mit freundlichen Grüssen Bernhard 
  • @qdm:
    also wie schon von den Vorschreibern angedeutet bringst Du da etwas durcheinander.

    Das BZF I ist das Sprechfunkzeugnis um den Flugfunk in Deutsch und Englisch durchführen zu dürfen. Das ist relativ einfach und hier muss man im Zweifelsfalle gar kein Englisch können. Es kommt da aber noch eine Übersetzung einer Notam dazu, da solltest Du schon ein wenig Englisch verstehen.

    Das BZF I bringt Dir aber gar nichts, denn Du darfst damit erst dann in Englisch funken, wenn Du auch den ICAO Language Proficiency Test hast. Dieser Test wird dann in die Lizenz (bei PPL) eingetragen. Auch die deutsche Sprache übrigens. Bei diesem Test gibt es einen Multiple Choice Fragebogen und ein persönliches Gespräch. 

    Der MC-Test ist haarsträubend schlecht, hat mit Verständnis der englischen Sprache meiner Ansicht nach nicht viel zu tun, sondern man muss auch noch kombinieren usw...Diesen gibt es in anderen Ländern auch und dort ist er teilweise erheblich einfacher, weil praxisbezogener. Aber ein persönliches Gespräch ist wohl überall enthalten.


    Hier übrigens der Grund, warum wir diesen unleidigen Sprachtest haben 
    http://www.youtube.com/watch?v=ZWXyFe8_oE0

    Sascha
  • @QDM: Du schreibst:-->ich habe weniger Lernaufwand ( Keine Lust die ganzen sinnlosen Übersetzungen zu lernen) . <--und smt:-->Es kommt da aber noch eine Übersetzung einer Notam dazu, da solltest Du schon ein wenig Englisch verstehen.<--

    Die 50 Übersetzungstexte sollte man sich wirklich genau ansehen. Einige sind sehr einfach, andere haben es in sich, zumal die Übersetzungen teilweise zu wünschen übrig lassen. Diese Texte sind an vielen Stellen relativ strikt vom Deutschen ins Englische übersetzt worden. Manchmal ist dabei die Lesbarkeit doch sehr verloren gegangen. 
    In meiner Prüfung hatten zwei Kandidaten jeweils relativ lange und schlecht übersetzte Texte und haben sich damit einigermassen schwer getan.
    Mit freundlichen Grüssen Bernhard
  • Niemand wird gezwungen, ins Ausland zu fliegen. Wenn er aber die (Sprach-)Grenzen der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Flugapparat verlässt, sollte sie/er sich als verantwortungsvolle/r Pilot/in in der Luft und auf dem Erdboden zumindest in einer internationalen Sprache verständigen können. Dazu gehört nicht nur das Plappern von einzelnen Floskeln, sondern auch das Sprechen miteinander - gerade auch in schwierigen Situation.

    Sorry, dieser oberlehrerinnenhafte Ton musste mal sein.

    Conny

  • @Conny: Lach... viele scheitern ja schon an der Sprachbarriere Mann-Frau ;-) 

    Viele Grüße nach Stechow!
  • *lach* und *schmunzel* Du hast es auf den Punkt gebracht, lieber TeeJay! Super!

    Liebe Grüße zurück ins Sauerland,

    Conny

    p.s. Wenn ich das nächste Mal wieder in Schmallenberg (wo sich mein Hexenbesen in der großen Halle immer pudelwohl fühlt) und Wenholthausen (bei Walter B.) bin, dann sehe ich bei Euch vorbei. Ich freue mich schon darauf!

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