Interessante Landung auf Helgoland

Forum - Plauderecke
  • Ähem,


    entschuldige mal Michael, ich bin nicht sicher, was Du meinst. Wir sprechen doch von deutschem Recht auf Helgoland, oder? Der Beinahzusammenstoß mit dem Robbenheini ist an sich schon eine meldepflichtige schwere Störung nach §2 FlUUG.


     


    @ Peter: Das was Du beschreibst, ist einem Fliegerkollegen aus unserem Club mit der Arrow zum Verhängnis geworden. Genug Wind, dann im Lee der Düne, es ging abwärts, dann in Panik überzogen, Plumps


    Wolfgang


     

  • „Die Landeanflüge führen direkt über den Strand. Ampeln und Hinweisschilder warnen vor den herannahenden Flugzeugen.”
    Quelle: http://www.aerokurier.de/general-aviation/flugplaetze/helgoland-duene-hgledxh/470353

    Werden die Badegäste auch akustisch gewarnt?
  • ....Werden die Badegäste auch akustisch gewarnt?

    Sollte da jemand mit Schreckschusspistole zur Vogel- Robben- und bekloppte Badegäste Vergrämung abgestellt werden ? Vielleicht einen flachen Elektrozaun um das Gebiet ziehen. Der hält Robben und Kreationisten fern.

    Wenn auf Baltrum ein Passant trotz Blitzlicht, Ampel und Warnschild auf dem vor der RWY09 in 15 Meter Entfernung durchführenden Fußweg lang latscht, wird er gepflegt vom Flugleiter mit Megaphon zusammengebrüllt.

    Als Pilot würde ich jedenfalls eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Gefährdung der Luftfahrt erwägen.
    [Nachtrag].. und natürlich BILD wegen nicht-unkenntlichmachens des Kennzeichens anzeigen.

    Achim
  • Um einmal zu verdeutlichen, wo er aufgesetzt hat, folgendes Luftbild von Helgoland http://www.flughafen-helgoland.de/files/gallerie_duene_luftbild_3.jpg


    Wie man hört, soll (auch) gegen den robbenartigen Spotter ermittelt werden, doch der ist derzeit unbekannt. Vielleicht meldet er sich ja stolz aufgrund des Bild-Hinweises.


    Grüße,


    Wolfgang

  • Wolfgang_M schrieb: Der Beinahzusammenstoß mit dem Robbenheini ist an sich schon eine meldepflichtige schwere Störung nach §2 FlUUG.
    Natürlich, aber das zieht doch noch lange kein automatisches Verfahren gegen den Piloten nach sich. Wegen was sollte denn auch ermittelt werden? Dass er sich im Landeanflug dem Boden genähert hat oder was??
    Nochmal, für die Hindernisfreiheit des Anflugs muss der Platzhalter oder dessen Vertreter in Form des Flugleiters sorgen. Man nennt das Verkehrssicherungspflicht. Und erst recht, wenn der Pilot seine Landung ankündigt und der Flugleiter ihm die aktive Piste nennt.
    Insofern ist die Meldung dieser Störung durch den FL schon quasi eine Selbstanzeige!!
    Wenn ich wählen müsste, wollte ich deshalb auf keinen Fall in der Haut des Flugleiters stecken, als Pilot würde ich jedenfalls ziemlich cool bleiben. Ermittlungen gegen den FL bzw. gegen den Platzhalter sind wahrscheinlicher als gegen den Piloten, der luftrechtlich rein gar nichts falsch gemacht hat, natürlich vorausgesetzt sonst ist alles bei ihm grün!

    Michael
  • Der Beinahzusammenstoß mit dem Robbenheini ist an sich schon eine meldepflichtige schwere Störung nach §2 FlUUG.
    Meldung ist das Eine und dient der Optimierung der Verhältnisse oder Veränderung der Ausbildung. Es führt aber nicht zwangsläufig zu Ermittlungen, Strafen oder Bußgeldern. Eine Vielzahl von Ereignissen kann dafür gesorgt haben, dass ein ehemals guter Anflug in einem Problem endet (Vergaservereisung, Dampblase, plötzliche Abwindströmung ...). Wie bereits gesagt, genau dafür sind die Sicherheitszonen.

    EDIT Michael war schneller und eindeutiger.

    Ich habe es am WE nicht nach St. Michel geschafft. Wir sind in Itzehoe hängen geblieben. Die Classic Days waren wirklich verlocken und imposant!

    Mit fliegerischem Gruß
    Johannes
  • hob: "Erst wird Jahrzehnte lang vor der kurzen Bahn in Helgoland gewarnt, bis die Piloten ultraflach reinkommen ..."
    Postbote hat völlig Recht: Wer sich bei dieser Konstellation in den Bereich der Landebahn legt, ist ein Vollidiot.

    Bei der kurzen Bahn kommt man eben flach rein und dann ist das eher eine schwere Gefährdung des Luftverkehrs, was dieser "Badegast" da gemacht hat ! Da stehen bis 2 Jahre Gefängnis drauf.

    Und natürlich, der Pilot kam schon ziemlich flach rein. Aber wie FD schon schrieb, viel höher konnte der ohnehin nicht.
  • hob, dentist, peter und DAL habe alles gesagt ...

    ewig diese aussagen ..da wir sich einer warm anziehn müssen... als könnte man daran spass haben wenn ein fliegerkollege egal welcher klasse (der sicher nun irgendwo sitzt und bisschen mehr zittert als wir hier alle)  noch eins auf'n deckel  bekommt. der ist bestimmt an dem tag nicht aufgestanden und hat sich gesagt ich hämmer jetzt mal auf der insel  knapp über  so ein touristen (der kein deutsch lesen kann)  und da im anflug rumchillt und nehm dabei noch ein pfosten mit  (nicht mit vollpfosten im anflug vergleichenbitte ) 

    achja, und macht ihm bestimmt kein spass das sein flieger kaputt ist (oder noch schilmmer ein charter)

  • „Ja, das war ich. Es tut mir sehr leid, das war keine fliegerische Glanzleistung. Den Mann am Strand konnte ich beim Landen nicht sehen. Ich bin aber heilfroh, dass ihm nichts passiert ist. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Ich fürchte, mir droht ein Verfahren des Luftfahrtbundesamtes.“
    So wird der Pilot auf www.bild.de zitiert.
    Da kann man nur sagen, "si tacuisses ..."
    Hier zeigt sich wieder einmal, dass man sich in solchen Fällen niemals spontan, auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe und schon überhaupt nicht "medial" zum Sachverhalt oder Hergang äußern sollte.
    Räumt hier der Pilot völlig unreflektiert, ohne Not und Grund ein persönliches Fehlverhalten ein, dass es doch so gar nicht gibt und das man ihm niemals hätte vorwerfen können.
    Hoffentlich bleibt das ohne die selbst prophezeiten Konsequenzen!!!

    Michael
  • Um es einmal zusammen zu fassen,
    Pilot ist weit vor der Schwelle zu tief, vergisst den Gashebel und rammt den dort nur 50 cm hohen Zaun. Badegast oder Spotter, was auch immer, ist gestört und lebensmüde. FL hat versagt? Schwer zu sagen, da es dort abschüssig ist und er den Spotter wahrscheinlich nicht von der Robbe unterscheiden konnte.
    Fazit: Zaun kaputt, straflos, da fahrlässig. Spotter eingenordet, nicht ermittelt, sonst Verfahren. Pilot mit drohendem Owi-Verfahren. Irgendwie Sche..e für alle. 

    Happy landings
    Wolfgang
    PS. Michael hat völlig Recht zu der Äußerung des Piloten, das war nicht klug!
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