diese Mentalität, es stand ja ein Schild da, selbst Schuld, wenn Du jetzt tot bist, finde ich echt daneben.Wolfgang, überlege mal eine Korrektur deiner Position. Die nächste Eskalation ist der Zaun, um den legitimen Schutzbereich frei zu halten. Das will niemand. Also nimmt man das weichere Mittel des Schildes und der Ampel.
Johannes, ich denke, Dein Vergleich zwischen Flugzeug und Eisenbahn hinkt mehr als notwendig wäre. Welche "eingeschränkten" Möglichkeiten hat denn ein Pilot? Der Honk muss schon mehrere Sekunden vor dem Zaunaufprall bemerkt haben, dass er zu tief kommt. Was spricht gegen Vollgas und Durchstarten, das normalste Verfahren wenn es nicht passt? Und nicht erst beim touch, sondern weit vorher. Dem Geräusch nach befand sich der Gashebel ganz hinten. Der Zaunaufschlag hätte u. U. auch zu einem Überschlag mit geschrotteter Maschine und entsprechend verunstaltetem Piloten führen können. Und der Sonnehungrige hätte auch eine Robbe sein können, die man besser auch nicht rammt.
Wenn Du vergelichen möchtest, dann nimm den Straßenverkehr. Besoffener liegt am hellen Tag auf Landstraße, PKW-Fahrer überfährt ihn. Betrunkener tot, PKW-Fahrer hat Anklage am Hals wegen fahrlässiger Tötung, denn es wird auch immer von einer sogenannten Betriebsgefahr eines motorisierten Geräts gesprochen und geurteilt.
Abgesehen davon halte ich es auch für gefährlich, dass sich Personen in diesem Bereich aufhalten können. Die Piste wird auch in entgegengesetzter Richtung genutzt. Ein Motorausfall mit Notlandung kostet dann Menschenleben, wer braucht das, nur der Freiheit wegen, dort liegen zu können.
Als sich unter den Füßen unseres Platzes ein Golfclub breit gemacht hatte, gab es auch diverse Sicherheitsdiskussionen. Schließlich blieb der Platz, direkt in Verlängerung der Piste. Spätestens, als ein Segelflieger einer Herzinfarkt bekam, nahezu senkrecht auf dem Platz aufschlug und hierbei ein paar Golfer knapp verfehlte, wurden einige nachdenklich.
In den Bereich von startenden und landenden Flugzeugen gehören keine Personen! Da es einen nicht zu vernachlässigenden Anteil von Trotteln unter uns Menschen gibt, helfen bei diesen weder Schilder noch Ampeln, aber ein Zaun.
@Stefan: Der hat sich schon dahingehend geäußert, dass er einen Fehler gemacht habe. Das war wahrscheinlich schon zu viel, denn er wird mit einem Verfahren rechnen müssen.
Wolfgang
Wolfgang_M schrieb: denn er wird mit einem Verfahren rechnen müssenwegen was?? Landung auf der Düne?? "Zukurzkommen" ist m.W. nicht strafbar.
...an alle die sich hier so über den Piloten ereifern: Ich glaube, jeder hat schon mal eine Landung vermasselt, oder wird es irgendwann sicher noch. Und genau darum hat in An und Abflugzonen in unmittelbarer Pistennähe niemand etwas zu suchen. Kann, wie man sieht, immer mal was schiefgehen... wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen....50m weiter rechts oder links der Piste scheint dieselbe Sonne auf den gleichen Strand. Daher frage ICH nun, ob es euch noch ganz gut geht, so ein Badeverhalten zu tollerieren....nach dem Motto, der Pilot muß ja aufpassen. Würdet ihr auch sagen: "Selber Schuld" wenn sich der Pilot durch vieleicht einen aufspringenden Badegast irritiert fühlt, und eine Bruchlandung baut.... was muß der Trottel auch da landen, wo ich grad so schön in der Sonne liege...ach? ...das ist ein Flugplatz? ...darum fliegen die so tief hier rüber....und diese lange Straße auf der Insel....unglaublich. Es gibt Autobahnen, Fußwege, Badestrände, und Landebahnen...für jeden etwas. Ich hätte auch mit niemandem Mitleid, der mir auf der Autobahn vor's Auto läuft.
Volker
Nun ja Michael, dann hast Du wohl völlig übersehen, dass der Pilot den Zaun gerammt hat, was im Allgemeinen als Unfall anzusehen ist. Da wird ihm Übung, WB usw nicht helfen.
Zitat Volker: "Ich hätte auch mit niemandem Mitleid, der mir auf der Autobahn vor's Auto läuft."
Da fehlen einem die Worte.
Wolfgang
Wolfgang, du hast geschrieben:
Und der Sonnehungrige hätte auch eine Robbe sein können, die man besser auch nicht rammt.
Ich bin mir nicht mehr so sicher was am Strand in der Sonne lag, aber es hat mit Sicherheit nicht mehr Verstand als eine Robbe gehabt.
Volker
Volker, da kann ich Dir zustimmen! Voll und ganz!
Wolfgang
Wolfgang_M schrieb: was im Allgemeinen als Unfall anzusehen istNur ist ein Unfall mit Bagatellschaden per se kein Anlass für ein Verfahren! Im Übrigen handelt es sich bei diesem Zaun um ein nicht kartografiertes Hindernis im Anflugbereich. Und eine Mindestüberflughöhe ist auch nicht festgelegt.
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