Hi Mary,
Du hast vollkommen recht. Die Lebens- Situation ist für alle Menschen unterschiedlich. Ich finde es sehr gut wenn Du Dich nach einem harten Schicksal da wieder rausgekämpft hast. Da muß man Prioritäten setzen. Meinen gerade erwachsenen Söhnen habe ich zig mal deutlich gemacht. Nix unterschreiben, immer noch mal mit jemand drüber lesen. Eine falsche Unterschrirft, eine falsche Frau geheiratet :) und man ist ruiniert. Wachsamkeit ist gefragt. Mit dem Schröpfen hört es bald auf. Die Reichen werden in der BRD ab 60 000,-- € definiert. Da gibts bald den Aufschrei ! Auch politisch gibt es sogar neuerdings eine Alternative :) Vielleicht helfen die sogar bei unserem EASA problem :)
peter
funkerin schrieb:Hallo Mary,
Komisch dass wir Frauen immer auf Kinder und Schwangeschaft
reduziert werden. Die Admins koennen mijn Account hier plattmachen,
Mary
JiMa schrieb:
Ich dürfte laut dieser Regelung nicht mal mehr meine Ausbildung zu Ende machen, sollte ich schwanger werden.
Naja, nicht ganz richtig:
JAR-FCL 3.315
Gynäkologie und Geburtshilfe
...
(c) Schwangerschaft macht untauglich. Wenn eine geburtshilfliche Abklärung eine vollständig normale Schwangerschaft ergibt, kann Bewerberin bis zum Ende der 26. Schwangerschaftswoche gemäß Anhang 8 (1) zu den Abschnitten B und C durch flugmedizinisches Zentrum oder flugmedizinische Sachverständige als tauglich beurteilt werden. Nach zufrieden stellender Erholung nach der Entbindung oder Ende der Schwangerschaft können die mit der Lizenz verbundenen Rechte wieder aufgenommen werden.
...
Das bedeutet mit Kenntnis einer normal verlaufenden Schwangerschaft hättest Du noch gut 5 Monate Zeit Deinen Schein zu Ende zu bringen.
Michael
PS: Ich dachte immer, "nur fliegen sei schöner!"
Hallo JiMa,Dazu möchte ich vor allem sagen: Hey, ich möchte es wenigstens dürfen! Und nicht um meine Verantwortung für mich selbst herumgebracht werden. Ich sollte schon selbst beurteilen dürfen, ob ich schwanger selbst fliege oder nicht. Noch dazu ist das bei mir keineswegs nur eine alberne Flugausbildung, sondern durchaus mehr - in beruflicher Hinsicht. Aber das ist auch nicht so wichtig! Ich möchte wenigstens das Recht dazu haben, es selbst zu entscheiden.
> Ich dürfte laut dieser Regelung nicht mal mehr meine Ausbildung
> zu Ende machen, sollte ich schwanger werden.
> Das ist doch echt Mist!
Du möchtest den einzig wirklich wichtigen biochemischen Prozess der Menschheit
in Gang setzen und einem neuen Erdenbewohner das Leben auf diesem Planeten
schenken und machst was? - Dir Gedanken um eine aberne Flugausbildung?!
wie schräg wir doch mittlerweile so drauf sind...
> Wie seht Ihr das? Gerechtfertigt? Sinnlos?
Nein - wohl eher als Problem "Überbewertet".
Ob man während der Schwangerschaft selbst fliegen sollte ? Warum nicht ?Ich kann natürlich schwanger fliegen, aber ich darf es rein theoretisch ja nicht! ;)
geht sicher in den ersten Monaten problenlos, aber muß das sein? Mal lumpige 9 Monte verzichten ? Es gibt viele Flieger die sind nicht schwanger und fliegen mal ein Jahr nicht. Was solls.
Wenn JiMa Lust hat auch in diesem "Zustand" zu fliegen soll sie das doch bitte tun können ohne dass irgend so′n Depp von Gesetzgeber oder Arzt ihr das verbieten will. Diese ewige Bevormunderei ist einfach nur noch zum Kotzen.Ja, genau! Bevormundet zu werden ist richtig mies. Und das ist genau das, was ich meine!!
FlyingDentist schrieb:Danke Dir für diesen Hinweis. Das entzog sich meiner Kenntnis. Aaaaaber... ganz ehrlich... Ich muss mir teuer bescheinigen lassen, dass meine Schwangerschaft normal verläuft? Flugmedizinischer Sachverständiger heisst ja auch, mein Flugarzt, oder? Ist das nicht irgendwie wild? Was macht er dann wohl für Untersuchungen (zu denen er überhaupt befähigt ist als Allgemeinmediziner)?JiMa schrieb:
Ich dürfte laut dieser Regelung nicht mal mehr meine Ausbildung zu Ende machen, sollte ich schwanger werden.Naja, nicht ganz richtig:
JAR-FCL 3.315
Gynäkologie und Geburtshilfe
...
(c) Schwangerschaft macht untauglich. Wenn eine geburtshilfliche Abklärung eine vollständig normale Schwangerschaft ergibt, kann Bewerberin bis zum Ende der 26. Schwangerschaftswoche gemäß Anhang 8 (1) zu den Abschnitten B und C durch flugmedizinisches Zentrum oder flugmedizinische Sachverständige als tauglich beurteilt werden. Nach zufrieden stellender Erholung nach der Entbindung oder Ende der Schwangerschaft können die mit der Lizenz verbundenen Rechte wieder aufgenommen werden.
...Das bedeutet mit Kenntnis einer normal verlaufenden Schwangerschaft hättest Du noch gut 5 Monate Zeit Deinen Schein zu Ende zu bringen.
Michael
Fliegen in Deutschland ist die faktische Wiedereinführung der Leibeigenschaft. Habt Ihr′s nun endgültig kapiert?
Das deutsche Luftrecht gilt für Deutsche Staatsbürger nämlich weltweit.
Ihr müßt nur mal die Fakten und offiziellen deutschen Kommentare nachlesen, als Ewa Wiesnierska als amtierende Gleitscchirm-Weltmeisterin in Australien in ein kumulierendes Doppelgewitter eingesogen und auf ~9.600 m katapultiert wurde.
Gruß hob
Aktuell sind 45 Besucher online.