BlueSky9 schrieb:
Hallo!
@peter
> Die Manövergeschwindigkeit ist vielleicht für Kunstflieger
> interessant, nicht für uns ULer.
nein - die Va ist eine fundamentale Größe zur Beschreibung der
Lastaufnahmefähigkeit der Flugzeugstruktur im Bezug auf Luftkräfte.
...Ganz nebenbei:
Nach spätestens 3h muss ich sowas von pinklen... ;)
BlueSky9
@BlueSky9: Va ist eine Geschwindigkeit. Punkt. Um die, wie du sie nennst, "Lastaufnahmefähigkeit der Flugzeugstruktur in Bezug auf Luftkräfte" zu definieren, bedarf es weiterer Parameter. Mir fällt da z. B. ein, dass sich volle Ruderausschläge bei bestimmten Geschwindigkeiten auf die Flugzeugstruktur bei verschiedenen Modellen anders auswirken. Als Beispiel sei hier einfach mal ein voller Höhenruderausschlag bei 150 km/h bei einer C42 und einer Z602 genannt. Ich bin davon überzeugt, dass bei einer Z602 höhere Kräfte auftreten. Insofern kann man die Va verschiedener UL-Modelle nicht heranziehen, um deren Festigkeit zu vergleichen. Da würde sich eher Peters Vergleich unter Zuhilfenahme der Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz anbieten.
Ganz nebenbei: Und jetzt soll die ganze UL-Gemeinde unter dem kleinen Volumen deiner Harnblase leiden? ;-)
Eric
Eric schrieb:Eine verpatzte Landung bei Seitenwind muss nicht unbedingt die zulässige Seitenwindkomponente einer Maschine widerspiegeln. Bei einer Seitenwindlandung ist ja auch ein wenig Geschick des Piloten gefragt, womit ich nicht Moins fliegerische Qualitäten angezweifelt haben will. Ich denke mal, jeder von uns legt mal gute und nicht so gute Landungen hin.
Eric
Aber natürlich! Eric, da bin ich voll bei dir. Sollte bei meinem Verglich Polemik durchgeklungen sein, dann bitte ich das zu verzeihen. Dennoch sehe ich gewisse Parallelen: Zuerst ist "alles machbar", am Ende stehen wir trotzdem auf dem Boden der Tatsachen. Vielleicht sehe nur ich das so.
Im Grunde wundert mich das ganze nicht: In anderen Threads wird darüber diskutiert ob nun 120 oder 130 Liter Sprit in die 602 passen. Die fantastisch großen Gepäckfächer werden als schlagendes Kaufargument angeführt usw. Es ist doch kein Wunder, dass dem Halter das Thema Gewicht offensichtlich völlig aus dem Ruder läuft. Anstadt sich DARÜBER Gedanken zu machen, versucht er nun krampfhaft die Sache zu legalisieren. Und wenn ich Roland wäre, dann würde ich auch jedem Kunden beruhigend auf die Schulter klopfen und ihm augenzwinkernd erklären, dass er den Vogel bedenkenlos bis 590 kg fliegen kann. Schliesslich möchte ich meine Flieger gern gewinnbringend vom Hof haben. Ich vermute, Roland hat das Luftfahrtaluminium neu erfunden bzw. legiert... dazu sind alle anderen offensichtlich zu doof.
Rüdiger
Ich verstehe um ehrlich zu sein die ganze Diskussion nicht so recht.
Jeder der eine UL Lizenz erworben hat, hat dies doch im vollen Wissen um die besagten Grenzen getan.
Die Argumentation, dass man ja während der Ausbildung zu 80% illegal mit FI unterwegs ist, mal aussen vor gelassen bin ich der Meinung, dass nur weil evtl. eins-zwei UL Muster auch "Baugleich" als LSA verkauft werden, es trotzdem unnötig ist, aus diesem Grund da irgendetwas in den Regularien zu verändern.
Meiner Meinug nach wird da andersrum ein Schuh draus.
Nur weil die Luftsportgeräte mittlerweile wie Flugzeuge aussehen, sind es immernoch Luftsportgeräte und das anheben eines MTOW ändert nichts am Eigentlichen Problem.
Wie schon mehrmals erwähnt, liegt das Problem doch darin, dass die Hersteller versuchen, den Markt nach Nachfrage zu versorgen.
Das Ding soll Dieses und Jenes können, 100l Kraftstoff und Gepäck laden können, bequem sein, schnell und auf de Papier Stabil wie n Jet.
So, die Hersteller Bauen sowas und das Ding wiegt dann 3xx kilo.
Blöd, denn Pilot und Sprit an bord bedeutet MTOW + X!
Statt das Eigene (konsum)Verhalten zu überdenken sind wieder alle anderen schuld...Staat, Hersteller, der liebe Gott usw.
Im übrigen ist noch nie etwas wirklich BESSER geworden, wenn man einfach nur die Regularien drumherum geändert hat.
Überspitzt könnte man sagen, seit carbon usw. verfügbar sind, Motorentechnik weiteretwickelt müsste mtow +rettung für neue UL wieder runter auf 450kg.
MOIN schrieb:
Sorry passt nicht in mein Weltbild. "Geht nicht" gibt es in meiner Welt nicht!
Sonst wäre ich nicht da wo ich heute bin!
Wo kann ich das Thema der über 472,5 = Zuständigkeit der EASA schwarz auf weis nachlesen?Bitte Quellen und Faktennennung! Danach weis ich wo ich meine Idee plazieren kann!
Ich wollte es eigentlich nicht, aber jetzt muss ich mich nochmal in die Diskussion einbringen. Es scheint mir hier etwas emotional aus dem Ruder zu laufen. Fakt ist doch, dass die UL (Luftsporgeräte) "erwachsen" geworden sind dank neuer Materialien, besserer Technik und und und ..
Fakt ist auch, dass es tatsächlich richtige Flieger geworden sind und Tatsache ist auch, dass viele Piloten, die noch vor Jahren über UL gelästert haben inzwischen auf die Luftsporgeräte "runtergestiegen" sind, aus welchen Gründen auch immer. Der Kundenkreis für die UL hat sich gewaltig verändert, bzw. erweitert. Sie werden zum Schleppen eingesetzt, verchartert, zur günstigen Schulung, als Agrarhelfer, als Überwachungsflugzeuge und nicht zuletzt als Plattform für hochqualifizierte Fotoflüge, wahrscheinlich ließe sich die Liste noch fortsetzen.
Das MTOW hat sich von 400 kg über 450 kg auf 472,5 kg erhöht, weil es eben gute Fluggeräte sind, bei denen allerdings gewisse physikalischen Gesetze genauso gelten und daher eben nur in den zugelassenen Grenzen geflogen werden dürfen. Aber eben in diesen Grenzen sind sie inzwischen universell einsetzbar. Nun stellt man fest, dass nicht alle Menschen Jockeygewichte von 55 kg und weniger haben. Also kann es doch kein Problem sein, diese zuverlässigen Fluggeräte, die ohnehin in anderen Ländern in derselben Bauweise als LSA oder VLA mit bis zu 600 kg betrieben werden, um wenige Kilos zu erhöhen, wie es z.B. die Tschechen gemacht haben (oder darf ein Tscheche sein UL in Deutschland nicht betreiben?)
Ein UL, dass mit Auftriebshilfen als Wasserflugzeug oder Amphibium betrieben wird, darf komischer Weise ein zulässiges Abfluggewicht von 517,5 kg auf die Waage bringen und auch diese Fluggerät darf ich mit meinem UL-Schein fliegen, auf Wasser allerdings nur nach Einweisung. (Siehe hier: www.flywhale.de ) In meiner UL-Lizenz steht überhaupt keine Gewichtsangabe, dort ist lediglich aufgeführt das ich entweder ein 3-achs- oder gewichtskraftgesteuertes UL fliegen darf. Also, wo ist das Problem mit der um einige Kilo zu erhöhenden Abflugmasse?
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