Ich hatte vor kurzem einen Unfall, von dem ich demnächst hier noch etwas ausführlicher berichten werde. Der Hobel lag Kopfüber auf einer Graspiste. Der Flugplatz hat ein Bergungsunternehmen beauftragt. Dieses war ungefähr 300 Meter vom Flugplatz entfernt. Die sind mit einem 30-Tonnen-Kran angerückt und haben den Hobel etwa 20 Meter von der Piste auf die Seite gerückt. Kosten: 1.700€...🤣😂🤣
Da war ich doch froh, dass die Versicherung das gezahlt hat.
Was ich damit sagen will: wenn man das nicht unter der Hand macht, werden solche Bergungen richtig richtig teuer. Vor allem wenn Versicherungen im Spiel sind, stopfen sich die entsprechenden Dienstleister so richtig die Taschen voll...
Nordseepilot schrieb:Das kann man meiner Meinung nicht stehen lassen. Die Bergungskosten sind traditionell verknüpft mit dem Wert und damit auch dem Haftungsrisiko des Gegenstands der geborgen wird - das hat nichts mit Betriebskosten zu tun, sondern ist ein fast ausschliesslicher Risikopreis. Da von "Taschen vollmachen" zu reden, ist so angemessen wie die Nicht-Regierungserklärung des Scholzies.
Was ich damit sagen will: wenn man das nicht unter der Hand macht, werden solche Bergungen richtig richtig teuer. Vor allem wenn Versicherungen im Spiel sind, stopfen sich die entsprechenden Dienstleister so richtig die Taschen voll...
OkeP schrieb:Ein UL mit Überschlag hat einen Restwert von 3000-8000€, das erklärt kein hohes Risiko.
Das kann man meiner Meinung nicht stehen lassen. Die Bergungskosten sind traditionell verknüpft mit dem Wert und damit auch dem Haftungsrisiko des Gegenstands der geborgen wird - das hat nichts mit Betriebskosten zu tun, sondern ist ein fast ausschliesslicher Risikopreis.
OkeP schrieb:Bitte bitte keine politischen Themen in die Runde werfen!
Da von "Taschen vollmachen" zu reden, ist so angemessen wie die Nicht-Regierungserklärung des Scholzies.
@OkeP
Mit dem Haftungsrisiko hatten die Bergungskosten nicht das geringste zu tun. Auf der Rechnung waren nur die Posten Anfahrt (300m), Bereitstellung des 30 Tonnen Krans (für ein 472kilo UL) und eine völlig überzogene Anzahl von Arbeitsstunden verzeichnet. Privat hätte ich diese völlig überzogene Rechnung garantiert angefochten..
Der Restwert des Fliegers war am Ende 6k.
Auf meiner Homebase hätte der Platzwart in einem solchen Fall 4-5 Leute zusammen getrommelt, die den Hobel mit vereinten Kräften in wenigen Minuten auf die Füsse gestellt hätten. Dann einen Kuller unter das gebrochene Bugrad, fertig.
BTW: Der Versicherungsgutachter, mit dem ich mehrfach telefoniert habe, hat meinen Eindruck von unverhältnismäßig hohen Kosten bzgl Bergung voll bestätigt. Er hat aber auch gesagt, dass das bei solchen Unfällen leider häufig vorkommt. Sicher auch ein Grund für die hohen Versicherungskosten.
Nordseepilot schrieb:Ich hab mal als Beispiel die Bedingungen von Peschke gegoogelt
Da war ich doch froh, dass die Versicherung das gezahlt hat.
https://www.peschke-muc.de/wp-content/uploads/2012/08/AVB-400-2008-Kasko.pdf
Zitat:
6.2.1.1 Suche, Bergung und Transport bis 10.000,-- Euro bei Luftfahrzeugen mit einer Versicherungssumme bis 100.000,-- Euro.
Bei Luftfahrzeugen mit höherer Versicherungssumme bis 10 % daraus, maximal 100.000,-- Euro, sofern diese Kosten nicht aus der Halter-Haftpflicht-Versicherung zu tragen sind.
Höhere Aufwendungen für Suche, Bergung und Transport des beschädigten Luftfahrzeugs können erstattet werden, wenn sie im Interesse des Kaskoversicherers geboten waren und zusammen mit den voraussichtlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung die Versicherungssumme nicht erreichen.
Ersetzt werden Kosten für den Transport vom Unfallort zu der vom Versicherer genehmigten Reparaturstelle und zurück zum regelmäßigen Standort. Kosten, die auch ohne Schadenereignis entstanden wären, um das Luftfahrzeug zum regelmäßigen Standort zu verbringen, werden nicht erstattet.
Ich weiß nicht bei welcher Versicherung du bist, aber da wird was ähnliches drin stehen. Interessant wäre gewesen, wenn du auf einer Hallig gelandet wärst und der Flieger unbeschädigt wäre.
Nordseepilot schrieb:Nur mal zum Nachdenken, wenn der Versicherer dem Berger vorwirft den Schaden durch seine Bergung verursacht / verschlimmert / viel teurer gemacht zu haben, dann hat der die A*karte und eine Gutachterschlacht vor Gericht die er nicht wirklich gewinnen kann = das ist das Risiko, nicht der Restwert.
Mit dem Haftungsrisiko hatten die Bergungskosten nicht das geringste zu tun.
OkeP schrieb:Das Risiko für den Kranbetreiber ist nicht höher als der Restwert nach dem Schadeneintritt. Der Wert vor dem Schaden ist nicht relevant.
das ist das Risiko, nicht der Restwert.
francop schrieb:
Ersetzt werden Kosten für den Transport vom Unfallort zu der vom Versicherer genehmigten Reparaturstelle und zurück zum regelmäßigen Standort. Kosten, die auch ohne Schadenereignis entstanden wären, um das Luftfahrzeug zum regelmäßigen Standort zu verbringen, werden nicht erstattet.
So schauen fast alle Kasko-Bestimmungen aus. Kasko! Bei Haftpflicht gibt es die Option, dass Luftfahrzeug in die Werkstatt zu bringen gar nicht (aus Sicht des Versicherers).
Und im Kasko-Fall bedeutet "Transport zur Reparaturwerkstatt" auch, dass es sich um einen Teilschaden handelt. Bei Totalschaden gibt es maximal eine Bergung. Alles weitere wäre guter Wille der Versicherung.
Nordseepilot schrieb:Seh ich nicht so. Allg. ist, je nach dem Kleingedruckten, die Bergung bis zu einer gewissen Summe verischert. Kasko übernimmt i.d.R. Totalverlust, Bruchlandung, Rettung ziehen, Feuer, Hagel, u.ä. (wie gesagt, je nach Versicherung und Prämie). Problem ergibt sich aus meiner Sicht, wenn, wie vom Zwirn-Ersteller angefragt, der Flieger am Arsch der Welt gelandet wurde und die Bergung z.B. mit allem drum und dran weit über die 10 tsd gehen kann - der Flieger dabei aber sonst absolut heile ist. Das ist die Krux an der Sache. Dann stehen da ca. 100 tsd rum und die Bergung kostet z.B. 30 oder mehr.
Mit der Vorgabe kannst du eigentlich nur noch Platzrunden fliegen. Ansonsten: alle Nordseeinseln - verboten, Mittelgebirge - verboten, Hochgebirge - erst recht verboten....völlig unrealistisch.
Wenn ich hingegen der Flieger ins Wattenmeer oder dahinter, oder in ne Felsspalte (nach Rettung ziehen) schmeiße. Dann hab ich doch einen Totalschaden.
Das sind m.M.n. zwei grundverschiedene Dinge - das eine ist ein heiler Flieger, der durch einen technischen Schaden eine saubere Notlandung gemacht hat, das andere ist ein Schrotthaufen. Wie und wer soll dann am Nordkap, im finnischen Wald oder wo auch immer einen Motor tauschen, sollte das der Grund sein und wer trägt dafür die Kosten?
Ich sage ja: Auslandsflüge ausschließen, fertig. Nofly-Zonen in D definieren ist m.E. dagegen ziemlich unrealistisch.
Allerdings: auch ohne Totalschaden können sich durch eine Bergung nach einer geglückten Notlandung zum Beispiel auf einer Gebirgswiese oder auf Helgoland ziemlich hohe Kosten ergeben.
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