Steffen_E schrieb:Ein kaputter Motor ist ein Betriebsschaden (innere Ursache), kein Unfallschaden (äußere Einwirkung).
Schon der Anfang ist anders: am Flugzeug ist ja was kaputt. Aber das ist eh ein anderes Thema, denn wer mit dem gemieteten Auto auf eine Wiese fährt und sich da festsetzt, zahlt die ggf. auftretenden Kosten selbst.
ronnski schrieb:Ja und? Was interessiert das wenn Du dann in Folge anderen einen Schaden zufügst?
Ein kaputter Motor ist ein Betriebsschaden (innere Ursache), kein Unfallschaden (äußere Einwirkung).
ist aber egal, die ursprüngliche Frage betrifft das eh nicht.
Hallo!
Ich hab mal bei unserem gewerblichen Vercharterer nachgefragt. Er würde ein UL nicht für so weite Touren abgeben. Außer der Kunde unterschreibt eine Klausel, den Flieger in jedem Fall wieder zurückzubringen. Das Risiko wäre mit einem üblichen Charterpreis nicht zu decken.
Ein befreundeter Verein sieht es ähnlich. Das Ziel ist die Fliegerei für "normale Familienväter und Väterinnen" erschwinglich zu machen. Die Mitglieder möchten das Risiko einzelner Piloten für solche Touren nicht mittragen. Alles was mit einem Anhänger ohne eine Woche Urlaub zu erledigen ist, ist ok. Darüber hinaus eher nicht.
Ich bin mal gespannt wie wir das vertraglich formuliert bekommen.....
Grüße
Tom
Nordseepilot schrieb:Wie willst du nachweisen, dass der Motorschaden nicht auf unsachgemäße Bedienung zurück zu führen ist? Genau um der Diskussion aus dem Wege zu gehen, gibt es die Regelung "zuerst der Pilot" ... Mit der Vorflugkontrolle übernimmt der Pilot die Verantwortung für das Fluggerät, auch deswegen gibt es die ja.
Warum sollte der Charterer für die Folgen eines Motorschadens haften, den er nicht verursacht hat?
OkeP schrieb:Andersrum: Mir müsste eine Fehlbedienung nachgewiesen werden.
Wie willst du nachweisen, dass der Motorschaden nicht auf unsachgemäße Bedienung zurück zu führen ist?
OkeP schrieb:Verantwortung für z.B. mangelhafte Wartung und sich daraus ergebender Schäden? Na das möcht′ ich sehen...
Mit der Vorflugkontrolle übernimmt der Pilot die Verantwortung für das Fluggerät, auch deswegen gibt es die ja.
Chris
OkeP schrieb:Wie willst du nachweisen, dass der Motorschaden auf unsachgemäße Bedienung zurück zu führen ist?
Wie willst du nachweisen, dass der Motorschaden nicht auf unsachgemäße Bedienung zurück zu führen ist?
Am besten gleich beim Unterzeichnen des Chartervertrages die Nummern der Rechtsanwälte austauschen! *lol*
wie ist es eigentlich damit???
gilt zumindest für den Rotax, aus meiner Sicht, wird es schwer da egal wem, etwas nachzuweisen. Da ist es eher sinnvoll bestimmte Gegenden und Landstriche für Flüge zu verbieten, wenn man nicht will, dass der Flieger buchstäblich mitten in der Pampa landet und nicht wegkommt. Was jeder mit seinem eigenen Flieger macht, is dann dem sein Risiko.
nibbler schrieb:Mit der Vorgabe kannst du eigentlich nur noch Platzrunden fliegen. Ansonsten: alle Nordseeinseln - verboten, Mittelgebirge - verboten, Hochgebirge - erst recht verboten....völlig unrealistisch.
Da ist es eher sinnvoll bestimmte Gegenden und Landstriche für Flüge zu verbieten, wenn man nicht will, dass der Flieger buchstäblich mitten in der Pampa landet und nicht wegkommt.
Flüge ins Ausland dagegen könnte man als Vercharterer natürlich ausschließen.
Nordseepilot schrieb:Sicher, aber ich glaube die Ausgangsfrage bleibt dennoch...
Flüge ins Ausland dagegen könnte man als Vercharterer natürlich ausschließen.
Letztendlich sind ja Bergungskosten in der Kasko oft drin (bei Voll oder Teilschaden des Flugzeuges), wenn auch oft in der Summe begrenzt und teils auch nur bis zur Reparatur bzw Entsorgungsmöglichkeit.
Aber was, wenn kein versichertes Schadensereignis wie hier der TW Ausfall eintritt oder die Kosten höher als versichert sind? (Letztlich irrelevant, ob irgendwo im Ausland oder eben auf einen echt doofen Ort in der BRD, wo man den Transport nicht mit Anhänger und Bier regeln kann)
Ich fürchte dann wird das bannig komplex und wenn Charterer/Vercharterer sich nicht einig werden entscheidet das Gericht
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