Moin zusammen.
Da hier ja auch Vereinsflieger und Vercharterer mitlesen, hier mal eine grundsätzliche Frage:
Ein Vereinsflugzeug oder Charterflugzeug fliegt zum Nordkap. Kurz vor Erreichen des Ziels fällt der Motor wegen eines größeren Schadens aus. Der Flieger landet auf einer Wiese in unwegsamen Gelände, eine Straße ist weit weg. Es ist also eine Notlandung wegen stehendem Triebwerk.
Wie ist da bei Euch die Haftung geregelt?
Man kann nicht mal eben mit einem Anhänger hinfahren und den Flieger aufladen. Der Schaden am Motor ist auch nicht vor Ort zu beheben. Der Flieger steht 2.300 Km entfernt auf einer nicht mit einem Fahrzeug zu erreichender Wiese. Alles was jetzt kommt, ist kompliziert und teuer.
Aber jetzt bitte keine Diskussion ob das zu konstruiert oder unwahrscheinlich ist. Es könnte auch eine Wiese in Irland oder in den spanischen Bergen sein. Es geht eher darum wie es in Eurem Verein (oder Charterbetrieb) geregelt ist. In der Regel erwirtschaftet ein Verein beim Betrieb der Flugzeuge nicht so viel Gewinn, dass ein Risiko in 5-6 stelliger Höhe mal eben so weggesteckt werden kann. Ich glaube nicht, dass man dieses Risiko versichern kann. Oder vielleicht doch??......
Tom
Guten Morgen!
Prinzipiell sprichst du einen reinen Betriebsschaden an oder? Weil, wäre bei einer Außenlandung ein Schaden entstanden, wäre es ein Kasko-Schaden und dann würde diese auch bis zu den vertraglichen Grenzen für die Bergung und den Transport aufkommen (*). Ist bei der Notlandung nichts kaputt gegangen, liegt auch kein Kasko-Schaden vor.
Hier wurde mal über Pannenhilfe diskutiert.
*: Bei einer technischen Ursache verlangen Versicherer auch Nachweise zur Wartung usw. Zu Recht.
LG
Bei uns ist das recht simpel gelöst. Als Erstes hat der Pilot das Problem für den Abtransport und alle mit der Notlandung verbundenen Probleme zu sorgen. Natürlich in Rücksprache mit dem Halter und auch nach Rücksprache mit der (Kasko-) Versicherung. Eisernes Grundgesetz ist aber zunächst - der vor Ort hat das gesamte Wissen und handelt danach, bis die Kiste irgendwo ist wo sie begutachtet werden kann. Wenn dabei Kosten anfallen, trägt die erst einmal der Pilot, der hinterher dann entsprechend von der Versicherung seine Auslagen, ganz oder teilweise, zurück bekommen kann. Davon unabhängig sind natürlich eventuelle Regressansprüche gegen den Vercharterer, wenn denn dort Fehler vorgekommen sind die zu der Notsituation geführt haben. Seitdem wir das so handhaben sind die Schäden übrigens um 30 Prozent zurück gegangen.
Was würde man denn bei einem Mietwagen machen, der in der Pampa stehen bleibt und wo man den Ausfall nicht selber verschuldet hat? Bei einem professionellen Vercharterer würde ich genauso handeln und dürfte juristisch auf sicherem Boden stehen. Selbst Klauseln, die andere Verhaltensweisen vorgeben dürften, zumindest, wenn ich Privatperson bin, unwirksam sein. Denn es kann nicht sein, dass ein Unternehmen (Vercharterer) sein betriebliches Risiko auf den Charterer verlagert.
Als Vereinsmitglied oder Charter im Freundes- / Kollegenkreis, verhält man sich als Bestandteil einer Art Solidargemeinschaft natürlich anders.
924driver schrieb:warum sollten solche Klauseln unwirksam sein? Alles was die Versicherung ablehnt geht zu Lasten des Charterers, ausser es war ursächlich vom Vercharterer verschuldet.
Selbst Klauseln, die andere Verhaltensweisen vorgeben dürften, zumindest, wenn ich Privatperson bin, unwirksam sein. Denn es kann nicht sein, dass ein Unternehmen (Vercharterer) sein betriebliches Risiko auf den Charterer verlagert.
Das Risiko, dass man es nicht eingetrieben bekommt, ist eine andere Sache.
Wobei in dem Beispiel eh die Versicherung übernehmen müsste. Ansonsten ein Öl und Bezinhaltiges Wrack in der Landschaft stehen zu lassen dürfte die Haftpflicht decken, oder?
Steffen_E schrieb:Steht das Flugzeug einfach nur da und es läuft nichts aus, dann ist auch kein Schaden entstanden. Hilft man nach, hat man den Schaden vorsätzlich herbeigeführt ;-)
Ansonsten ein Öl und Bezinhaltiges Wrack in der Landschaft stehen zu lassen dürfte die Haftpflicht decken, oder?
ronnski schrieb:wenn man es stehen lässt, läuft es auch irgendwann aus. Ob das ein Schadensrisiko ist für das man haften muss, kann ja gerne die Versicherung entscheiden.
Steht das Flugzeug einfach nur da und es läuft nichts aus, dann ist auch kein Schaden entstanden
ronnski schrieb:Natürlich nicht, aber der teure Teil aus dem genannten Beispiel ist damit erledigt. Den Rest kann man ja wieder per Anhänger machen.
Also wenn eine Haftpflicht-Versicherung eine Bergung reguliert bedeutet das nicht, dass sie auch für den Transport nach Hause verantwortlich ist.
Steffen_E schrieb:
Ob das ein Schadensrisiko ist für das man haften muss, kann ja gerne die Versicherung entscheiden.
Du bleibst mit dem Auto in der Wiese stecken, es ist aber nichts kaputt. Du müsstest einen Landwirt zahlen damit er dich rauszieht. Drohst du dann der Versicherung dass dein Auto irgendwann ein Umweltrisiko wird?
Kein Schaden = kein Versicherungsfall. Man kann natürlich mit Versicherungen reden, die beißen nicht.
Steffen_E schrieb:Warum sollte der Charterer für die Folgen eines Motorschadens haften, den er nicht verursacht hat? M.E. kann der Vercharterer doch froh sein, wenn er nicht wegen möglicher mangelnder Wartung vom Charterkunden verklagt wird.
warum sollten solche Klauseln unwirksam sein? Alles was die Versicherung ablehnt geht zu Lasten des Charterers, ausser es war ursächlich vom Vercharterer verschuldet.
ronnski schrieb:Schon der Anfang ist anders: am Flugzeug ist ja was kaputt. Aber das ist eh ein anderes Thema, denn wer mit dem gemieteten Auto auf eine Wiese fährt und sich da festsetzt, zahlt die ggf. auftretenden Kosten selbst.
Du bleibst mit dem Auto in der Wiese stecken, es ist aber nichts kaputt.
Nordseepilot schrieb:Das geht auch andersrum und ist letztendlich Sache des Chartervertrages.
Warum sollte der Charterer für die Folgen eines Motorschadens haften, den er nicht verursacht hat?
Wer das nicht unterschrieben will, kann ja woanders chartern.
Ehrlich, wenn ich mein Flugzeug anderen gebe, dann haften sie auch für alle Gebrauchsschäden. Es hat sich im langjährigen Vereinsbetrieb gezeigt, dass das zu einem deutlich sorgfältigeren Umgang führt.
Alles was nicht von den abgeschlossenen Versicherungen gedeckt ist geht zu Lasten des Anwenders. Das ist ein durchaus gebräuchliches Konzept.
Nordseepilot schrieb:
M.E. kann der Vercharterer doch froh sein, wenn er nicht wegen möglicher mangelnder Wartung vom Charterkunden verklagt wird.
Das müsste ja erstmal vorliegen und warum sollte der Vercharter dafür haften, dass der Anwender den Motor mies behandelt hat?
Und deswegen klärt man das in den Charterverträgen, ist doch ganz einfach.
Aktuell sind 15 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 12 Gäste.